Anderseits sprechen die meisten Leute eh jeden Arzt mit "Doktor" an. *G*
Übrigens: Bwl-Student = stud.rer.pol.
und mit Vordiplom sogar = cand.rer.pol.
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Anderseits sprechen die meisten Leute eh jeden Arzt mit "Doktor" an. *G*
Übrigens: Bwl-Student = stud.rer.pol.
und mit Vordiplom sogar = cand.rer.pol.
ZitatOriginal geschrieben von Mooney
Theoretisch könnte der betreffende Arzt ein Doktor der Jura oder katholischer Theologie und nicht der Medizin sein - er ist ja dennoch berechtigt, den Doktortitel anzugeben. Ich vermute allerdings, dass er das "med." einfach nur weggelassen hat...
Irttum, dürfte er nicht! Wenn jemand z.B. Dr. rer nat ist und auch Medizin studiert hat und als Arzt praktiziert, aber keinen Dr. med hat, darf er als Mediziner nicht als Dr. "Name" auftreten, da dies eine Kompetenz auf medizinischen Gebiet vortäuschen würde, die er ja dann gar nicht hat.
Gilt natürlich auch für alle anderen Berufe: also ein Rechtsanwalt, der Dr. med ist, darf auch nicht als Dr. "Name" auftreten, wenn er den Dr. jur nicht erworben hat.
Aber bei den Medizinern promovieren ja sowieso 99%, so daß dies mehr theoretischer Natur ist ...
MfG
Praemienhai
hab mal einen Orthopäden gesehen, der war Dr. med. vet. (also Dr. der Tiermedizin). Kombinationen gibts...:D
Interessant ist auch, dass der Dr. med. in Deutschland noch am einfachsten (schnellsten) zu haben ist.
Wie man hört, werden des öfteren Promotionsschriften akzeptiert, die wegen ihres geringen Umfangs in anderen Studiengängen bestenfalls als Semesterarbeit durchgegangen wären.
In diesem Zusammenhang ist es Schade, wie wenig angesehen andere Promotionen sind.
Andererseits ist das Medizinstudium an sich bereits sehr anspruchsvoll und der Weg zum praktizierenden Arzt steinig und wenig lukrativ.
Was die Anforderungen bei der Vergabe von Titeln und Abschlüssen angeht, könnten wir meiner Meinung nach ruhig etwas mehr Zentralismus vertragen.
Schließlich fragt ein ausländischer Arbeitgeber i.d.R. auch nicht nach, unter welchen Bedingungen man ein Abitur geschrieben oder promoviert hat.
Hallo zusammen!
Das habil. als Anhang zu einem Doktortitel bedeutet - wie schon korrekt erwähnt - habilitus (lat., geschickt). Dieser Zusatz kann an jeden Doktortitel angehangen werden (so z.B. Dr. med. habil., Dr.-Ing. habil.) und bedeutet, daß der Inhaber der Doktortitels berechtigt ist, in seinem Fachgebiet an einer Hochschule zu lehren. Es heißt nicht, daß der Träger demnächst zum Professor berufen wird. Auch ist die Habilitation seit einigen Jahren keine Voraussetzung zur Professur mehr. Als Habilitus darf man allerdings - auch ohne Professor zu sein - als längere Vertretung selbständig Vorlesungen halten, oder komplett eigenständig z.B. Seminare halten.
Häufig wird als Titel im Schriftverkehr nur "Dr." angegeben - ohne jeglichen Zusatz. Allerdings gibt es sehr viele Doktortitel, und oft wird fälschlicherweise jemand, der einen "Dr." in seinem Namen trägt, als Arzt angenommen. Die wichtigsten Doktortitel sind z.B. Dr. med. (Medizin), Dr. vet. (Veterinärmedizin), Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften, z.B. Physik oder Mathematik), Dr. rer. pol. (Politikwissenschaften), Dr.-Ing. (Ingenieurswissenschaften), und so weiter... Daher gibt man in offiziellen Schreiben immer seinen kompletten Doktortitel (mit Fachgebiet) an, auch wenn man das Mitführen des Fachgebietes in "inoffiziellen" Sachen der Faulheit halber gerne mal vergißt...
Eine Ausnahme bildet hier der Doktortitel Dr. h.c. (honoris causa),d er als Ehrung für besondere Verdienste von best. Fakultäten vergeben werden kann. Das h.c. muß immer mitgeführt werden.
Viele Grüße!
J
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Praemienhai
Irttum, dürfte er nicht! Wenn jemand z.B. Dr. rer nat ist und auch Medizin studiert hat und als Arzt praktiziert, aber keinen Dr. med hat, darf er als Mediziner nicht als Dr. "Name" auftreten, da dies eine Kompetenz auf medizinischen Gebiet vortäuschen würde, die er ja dann gar nicht hat.
Gilt natürlich auch für alle anderen Berufe: also ein Rechtsanwalt, der Dr. med ist, darf auch nicht als Dr. "Name" auftreten, wenn er den Dr. jur nicht erworben hat.
Aber bei den Medizinern promovieren ja sowieso 99%, so daß dies mehr theoretischer Natur ist...
MfG
Praemienhai
Ich bin Mediziner und kein Jurist, aber dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass dem so ist und mir ist auch keine rechtliche Grundlage hierfür bekannt. Wenn ich einen Doktortitel habe, darf ich ihn führen, auch in abgekürzter Form.
Das Bayrische Hochschulgesetz sagt dazu folgendes:
ZitatArt. 87
Führung akademischer Grade
deutscher Hochschulen
1. Die von deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen verliehenen akademischen Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde oder in der sonst festgelegten Form geführt werden; wird der Doktorgrad oder der akademische Grad eines habilitierten Doktors in abgekürzter Form geführt, so muß die Fachrichtung nicht angegeben werden.
Warum sollte ich als vollapprobierter Arzt und Dr. phil. meinen Doktortitel auf meinem Praxisschild nicht in abgekürzter Form verwenden dürfen?
Wenn Du Quellen für Deine Behauptung hast, lasse ich mich natürlich gerne eines Besseren belehren...
BTW: Im Fachbereich Medizin promovieren derzeit nur noch zwischen 55 und 65% der Absolventen...
ZitatOriginal geschrieben von R. U. Serious
Anderseits sprechen die meisten Leute eh jeden Arzt mit "Doktor" an. *G*
Übrigens: Bwl-Student = stud.rer.pol.
und mit Vordiplom sogar = cand.rer.pol.
Ha - was ihr könnt, können wir schon lange!
Vor dem Physikum: stud. med.
Nach bestandenem Physikum: cand. med.
Offizielle Schreiben von der Uni oder dem LPA sind teilweise sogar mit dem betreffenden Titel adressiert! :eek:
Ich dachte, wir Mediziner wären der einzige Fachbereich, in dem sogar die Studenten so einen bekloppten Titel bekommen...
Liebe Grüße,
Mooney
Was heißt denn rer.nat., rer.pol., stud.rer.pol., cand.rer.pol. ausgeschrieben?
Ist doch bestimmt wieder was totes (=lateinisches)
Und was heißt es dann wörtlich übersetzt?
Zählt BWL wirklich zu den Politikwissenschaften? Ich dachte es würde zu den Geisteswissenschaften zählen?!
ZitatOriginal geschrieben von <registered>
und wenig lukrativ.
Sicher?
Ich meine, wenn ich mir einen WiWi-Studenten anschaue, der nach dem Studium erstmal Trainee ist und danach auch kein deutlich höheres Gehalt bekommt (mit Ausnahme einiger weniger bezahlter Manager, aber es gibt ja auch einige wenige gut bezahlte Ärzte), dann sehe ich da keine großen Unterschiede...
Mal eine andere Frage. Nachdem wir ja nun geklärt haben, das jemand, der die Lehrbefähigung hat, aber nicht unterrichtet Dr. habil. ist, würde mich interessieren, was mit Ärzten in Krankenhäusern oder Praxen ist, die den Titel Prof. Dr. tragen. Unterrichten die dann an der Uni oder müssen die nur irgendwann mal unterrichtet haben oder gibt es noch andere Wege um den Titel zu erhalten???
Der Professoren-Titel steht eigentlich nur den sogenannten "ordentlichen Professoren" zu, die an einer Hochschule unterrichten.
Eine übliche Tour, diesen Titel privatwirtschaftlich zu nutzen, ist es, als Professor einer Uni Inhabern, Teilhaber oä einer Praxis zu werden - somit kann diese Praxis mit dem Titel arbeiten.
Viele Krankenhäuser sind an die Unis angeschlossen (Uni-Kliniken eben), daher kommt es durchaus vor, daß unterrichtende Professoren in Krankenhäusern arbeiten.
Der andere Punkt sind pensionierte Professoren. Früher konnte man als emeritierter Professor (sprich im Ruhestand) seinen Titel weiter tragen, seit bereits relativ langer Zeit ist dies nicht mehr möglich. Mein Schweigervater ist Professor in Karlsruhe, geht nächstes Jahr in Pension. Er ist meines Wissens nach einer aus der letzten Riege, die ihren Titel im Ruhestand weiterführen dürfen.
Noch etwas: Ein Habilitant (also jemand, der Prof werden will) ist ja zwangsläufig promoviert, trägt also den Titel eines Dr. irgendwas - ohne Promotion ist es nicht möglich, sich zu habilitieren. Wenn diese Person jetzt seine Habil eingereicht hat und geprüft wurde, hat er die Lehrbefährigung für die Uni, aber noch keinen Professorentitel, da er ja nicht aktiv unterrichtet. Solange tragen diese Leute den Titel "Privatdozent". Und da es öfters mal vorkommt, das habilitierte Leutchen in ihrem Fach nie einen Professorenstuhl bekommen, bleibt der Titel des Privatdozenten bis ans Lebensende - was ja auch nicht unbedingt schlecht ist.
Was ich ehrlich gesagt nicht ganz verstehe: Og Schwiegervater muß immer wieder gegenüber der DFG zB im offiziellen Schriftverkehr seine Titel komplett angeben. Dann steht da Professor Dr. Rer Nat Dr h.c. ...
Ich frage mich, warum da nicht ein Titel reicht - irgendwie nervig, oder?
Und gerade diese hc-docs (unter uns Altlateinern auch humoris causa übersetzt) sagen doch wirklich nichts über die Person - sogar Fischer bekam einen :flop:
Luposen
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Andre
Was heißt denn rer.nat., rer.pol., stud.rer.pol., cand.rer.pol. ausgeschrieben?
Ist doch bestimmt wieder was totes (=lateinisches)
Und was heißt es dann wörtlich übersetzt?
Zählt BWL wirklich zu den Politikwissenschaften? Ich dachte es würde zu den Geisteswissenschaften zählen?!
rerum naturalium usw.
Rerum steht dabei einfach nur für die Sache (res), also heißt rer.nat. einfach Naturwisseschaften, analog dann pol.
Zunächst ist man Student dieses Faches, dann (nach Vordiplom) Candidatus und nach einer evtl. Promotion dann Dr.
Irgendwas kommt aber sicher noch zwischen cand. und Dr., also dann, wenn man das Studium fertig hat aber noch nicht promoviert hat.
Zitatunter uns Altlateinern auch humoris causa übersetzt
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