Wann darf man die Nebelscheinwerfer/Nebenschlußleuchte anschalten?

  • Hallo!


    Wann darf man eigentlich die Nebenscheinwerfer/Nebelschlußleuchte anschalten?
    Mein Vater sagt Innerorts überhaupt nicht?! Und ich denke ab einer bestimmten Sichtweite darf man es oder?


    Wie genau ist das denn geregelt? Hat da jemand eine Quelle die ich meinem Dad vorzeigen kann?

  • google sagt: http://www.fahrtipps.de/frage/nebelschlussleuchte.php


    "Bei Nebel unter 50 m Sicht. Und sonst nicht.


    [...]


    Ergänzend zu Ihren Tipps ergibt sich aus §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), dass die Schlussleuchte jederzeit auszuschalten ist wenn ein anderes Fahrzeug unmittelbar folgt. Da dieser Fall allerdings innerorts nahezu ständig eintritt, gilt innerorts somit ein "Quasi-Verbot"."

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • § 17 StVO


    Nebelscheinwerfer: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
    Nebelschlußleuchte: Nur bei Nebel unter 50 m Sicht.


    cu
    Thomas

     iMac 27Zoll 5K mit 2TB Fusion-Drive
     iPad 6 & iPad Air Wi-Fi/Cellular
     iPhone 12 Pro Max Silber
     Watch 6 44er Edelstahl Gliederarmband

     HomePods, HomePod mini & ATVs 4/4k

    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Und: Es gilt Geschwindigkeitslimit 50 km/h, wenn ich mich recht entsinne.



    Gestern abend hab ich wieder so einen Schwachmaten gesehen: 190er Mercedes, Standlicht und Nebler an - wirklich krass-cool.. :rolleyes:

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Ahja vielen Dank! §17 hat mir sehr geholfen :)


    "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten." Dies steht auch in §17 der StVO Heißt das, dass ich auch im Dunkeln nur mit Neblern und Standlich fahren darf wenn es denn mal richtig neblig ist. Oder habe ich da was falsch verstanden?

  • also, als ich Schwachmat (nein, ich fahre keinen 190er, das wäre mir wirklich peinlich...) irgendwann mal angehalten wurde, hat mir der nette Herr in grünbeige (Nein, besoffener Schützenbruder... :D) erklärt, dass man die Nebelleuchte bei Sichtweiten unter 50m bedingt durch Regen, Nebel, Schnee [...] außerorts anschalten darf.


    Sag mal, was für ein Monsunregen muss das bitte sein, he? :D


    Spass bei Seite, ich ärger mich inzwischen auch wenn mir solche vernebelten entgegen kommen - nein, nicht weil ich angehalten und belehrt wurde, sondern, weil es wirklich meistens blendet (zumindest Nachts). Das interessante ist, dass das zumindest in meiner Gegend nicht nur bei so jungen Hüpfern ein Trend zu sein scheint, sondern auch viele alte Opis und Omis mit Nebelleuchten (die auch angeschaltet sind !) herumfahren... *grübel*


    MfG M.


    edit: die Höchstegschwindigkeit resuliert aus dem Spruch "die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen", was also bei Geschwindigkeiten über 50kmh der halbe Tacho ist, bzw. innerorts die Formel gilt halber Tacho+Reaktionszeit oder so... verdammt, wie war das noch...

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen,Nebel oder Schneefall genutzt werden (ca 150m Sichtweite).


    Nebelschlußleuchte ausschliesslich bei Sicht unter 50m und Nebel. Hinzu kommt dann noch das man maximal 50 fahren darf mit NL und das auch nur ausserhalb geschlossener Ortschaften.


    Ob man die Nebelscheinwerfer auch im Ort nutzen darf.....k. A.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max
    also, als ich Schwachmat (nein, ich fahre keinen 190er, das wäre mir wirklich peinlich...) irgendwann mal angehalten wurde, hat mir der nette Herr in grünbeige (Nein, besoffener Schützenbruder... :D) erklärt, dass man die Nebelleuchte bei Sichtweiten unter 50m bedingt durch Regen, Nebel, Schnee [...] außerorts anschalten darf.


    Hier liegt ein Dekfehler vor.
    Die SchlußLeuchte darf nur bei Nebel und Sicht unter 50 Meter eingeschaltet werden. Wenn die Sicht durch andere Bedingungen (Regen, Schneefall) behindert wird, darf die Nebelschlußleuchte auch bei 10 Meter Sichtweite nicht eingeschaltet werden.


    Beim Scheinwerfer ist das anders. Hier darf diese bei Sichtbehinderungen jeder Art eingeschaltet werden. Die Sichtbehinderung muß nur "Erheblich" sein. Dieses Erheblich ist allerdings in der Stvo nicht eindeutig geregelt.


    Standlicht + Nebelscheinwerfer ist nur dann erlaubt wenn:
    1. die "Erhebliche" Sichtbehinderung gegeben ist und
    2. Die Nebelscheinwerfer nur einen bestimmten Wert von der Außenbegrenzung des Fahrzeugs entfernt sind. Sind die Scheinwerfer zu weit in der Mitte darf man das nicht. Den Centimeterwert im einzenen hab ich jetzt aber nicht im Kopf

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • hm, ja, hab mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt - mit Nebelleuchte meinte ich Nebellampe, und nicht Nebelschlussleuchte... sorry..


    MfG M.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    (...)
    Standlicht + Nebelscheinwerfer ist nur dann erlaubt wenn:
    (...)


    Wie kommst Du auf den schmalen Grat, dass Standlicht in Verbindung mit Nebelscheinwerfen uberhaupt erlaubt ist? Soweit ich mich erinnere ist das Abblendlicht noch viel zwingender bei schlechter Sicht vorgeschrieben als die Nebelscheinwerfer. (Siehe auch §17, wie von Thomas wiedergegeben)


    Wenn Du im Nebel oder bei schlechter Sicht den Hauptscheinwerfern lediglich das Standlicht gönnst und die NSW zuschaltest, bringt das keinen Vorteil ggü. dem Abblendlicht, vom Gegenverkehr, der dich später wahrnimmt, mal ganz abgesehen.



    Und die Gipsnacken, die Standlicht und NSW unter jeglichen Bedingungen fett/cool/krass finden, gehören gnadenlos abkassiert. Ich habe in den letzten paar Jahren die NSW nur ein einziges mal bei sehr dichtem Nebel auf der AB gebraucht - aber ich bin ja auch nicht cool.



    Stefan

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!