Rechnungslimit bei o2?

  • Hallo,


    gibt es die Möglichkeit bei o2 ein Rechnungslimit oder so zu beantragen. Ich muss sonst doch irgendwie bis 25000€ haften und das ist mir ein bisschen zu unsicher. Sorry, falls es dazu schon einen Thread gibt, aber irgendwie wusste ich nicht wirklich wonach ich suchen sollte. (Rechnungslimit brachte jedenfalls nix.)


    Danke, Henning

  • Re: Rechnungslimit bei o2?


    Zitat

    Original geschrieben von Henning
    Hallo,


    gibt es die Möglichkeit bei o2 ein Rechnungslimit oder so zu beantragen. Ich muss sonst doch irgendwie bis 25000€ haften und das ist mir ein bisschen zu unsicher. Sorry, falls es dazu schon einen Thread gibt, aber irgendwie wusste ich nicht wirklich wonach ich suchen sollte. (Rechnungslimit brachte jedenfalls nix.)


    Danke, Henning


    Nein, die Möglichkeit gibt es nicht.
    Gibt es überhaupt einen Netzbetreiber in D, der das anbietet?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Bei E-Plus gehts, da soll auch ein Limit vom damals 400 DM Standard gewesen sein. Um dieses zu erhöhen, gabs sogar ein Formular.


    Bei O2 gehts definitiv nicht, da hatte ich auch mal genau deswegen gefragt.

  • Inkrafttreten des § 18 TKV


    (Telekommunikationskundenschutzverordnung)


    zum 01.01.2001




    Verfasser: Christian Kotz, Ref. iur., Doktorand der Rechtswissenschaften




    Zum 01.01.2001 trat § 18 TKV (findet Anwendung auf Festnetz und Mobilfunk) in Kraft. Nach dieser Norm kann ein (End-)Kunde die monatliche Entgelthöhe einer „öffentlichen Telekommunikationsdienstleistung" beschränken.


    § 18 TKV bezweckt den Schutz desjenigen, der die Kosten für die entstandenen Telefonate zu tragen hat - in der Regel ist dies der Anschlussinhaber. Dieser kann nun nach § 18 TKV die monatlichen Telefonkosten beschränken.




    § 18 TKV(im Wortlaut):


    Ab dem 01.01.2001 kann ein Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muss sicherstellen, dass diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird.



    Anmerkung zum Wortlaut des § 18 TKV:


    Das Grundentgelt für einen Anschluss ist nicht von § 18 TKV umfasst (vgl. Punkt II 2 cc.)!




    Die nachfolgende Kommentierung des § 18 TKV lehnt sich an die Mitteilung Nr. 730/2000 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post an.



    I. Einführung:


    Die oben genannte Änderung ist schon seit dem 14.04.1999 (BGBl. I 1999, 705 ff.) in der TKV enthalten. Zum damaligen Zeitpunkt war es jedoch lediglich der Deutschen Telekom AG technisch möglich, die monatliche Entgelthöhe der Telekommunikationsdienstleistungen zu beschränken.


    Vom 01.01.2001 sind grundsätzlich alle Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch ein Entgeltlimit für öffentliche Telekommunikationsdienstleistungen einzurichten.



    II. Auslegung des § 18 TKV:


    1. Geltungsbereich des § 18 TKV:


    § 18 TKV findet grundsätzlich auf alle Telekommunikationsdienstleistungen im Inland Anwendung (bzgl. der Ausnahmen vgl. Punkt 3).


    Auf das sogenannte „International Roaming" (dies ist die Vereinbarung eines inländischen Mobilfunkanbieters mit einem ausländischen Mobilfunkanbieter, dass inländische Mobilfunkkunden dessen Netz im Ausland nutzen dürfen) findet § 18 TKV keine Anwendung. Diese Telekommunikationsdienstleistung wird auch nicht im Inland erbracht, sondern durch den ausländischen Mobilfunkanbieter. Eine Einbeziehung des „International Roamings" ist im Rahmen der zunehmenden Globalisierung sinnvoll und wünschenswert.



    2. Was fällt unter den Begriff Telekommunikationsdienstleistungen i.S. von § 18 TKV?


    a. § 18 TKV gilt für das Angebot von öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen.


    Unter öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen sind gem. § 3 Nr. 19 TKG die gewerblichen Angebote von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für beliebige natürliche und juristische Personen und nicht lediglich die Teilnahme an geschlossenen Benutzergruppen zu verstehen.



    b. Unter Telekommunikation ist gem. § 3 Nr. 16 TKG der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art in Form von Zeichen, Sprache, Bildern oder Tönen mittels Telekommunikationsanlagen zu verstehen.



    c. Das Grundentgelt für einen Anschluss ist nicht von § 18 TKV erfasst. Der einzelne Kunden muss dies bei seinem monatlichen Fixum nach § 18 TKV berücksichtigen.


    Hier eine Beispielrechnung:


    75,00 DM monatliches Fixum für Telefongespräche liegt bei


    - 24,95 DM für Grundgebühren des Telefonanschlusses


    = 50,00 DM monatliche Entgeltbeschränkung gegenüber dem Telekommunikationsanbieter



    3. Auf welche Telekommunikationsprodukte ist § 18 TKV anwendbar?


    a. Schutzzweck des § 18 TKV ist, die Kunden vor überhöhten Telefonrechnungen zu schützen und einen eventuellen Missbrauch der Telekommunikationseinrichtungen durch Dritte zu unterbinden.



    Grundsätzlich findet § 18 TKV auf alle Telekommunikationsanbieter und Telekommunikationsdienstleistungen Anwendung. Der Kunde muss den jeweiligen Antrag auf Beschränkung der monatlichen Entgelthöhe direkt beim jeweiligen Vertragspartner stellen.



    Ausnahmen von dieser Regelung:


    b. Call-by-Call-Dienstleistungen ohne Anmeldung;


    c. für das Angebot von Telefonmehrwertdiensten.



    Bei einigen geht es und bei einigen wohl nicht.....

  • Zitat

    Original geschrieben von D-ABVK
    Inkrafttreten des § 18 TKV


    ... und genau *das* haben alle Netzbetreiber mit den PrePaid-Karten bereits seit Jahren erfüllt, denn die Begrenzung muss nicht bei jedem Tarif möglich sein.

  • O2 wird in der Regel abgehende Gespräche sperren, sobald man mehr als 500 bis 600 € vertelefoniert hat. Habe ich selber schon mal bei einem Bekannten erlebt.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    O2 wird in der Regel abgehende Gespräche sperren, sobald man mehr als 500 bis 600 € vertelefoniert hat. Habe ich selber schon mal bei einem Bekannten erlebt.


    mfg
    Foxy


    Ist glaub ich aber nur, wenn so ein hoher Umsatz in vergleichsweise kuren Zeitraum oder zu Beginn des Vertrages entsteht.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • auf jedem vodafone-vertrag unterschreibt man, daß man auf das limit verzichtet, da es d2 "nicht möglich" ist, dies anzubieten.
    dies könne nur im zusammenhang mit callya angeboten werden.


    mik603

  • Limit gibt es nicht


    Habe mich bei der Hotline schlau gemacht.
    Es ist noch nicht möglich, soll aber eventuell im 3. Quartal eingefürt werden.
    Momentan gibt es nur eine Möglicheit


    die +497955222 Hotline zu wählen
    dann gleich 3 und 5 drücken
    Man wird dann automatisch mit einem Mitarbeiter verbunden und kann sein Problem angeben.

  • Re: Limit gibt es nicht


    Zitat

    Original geschrieben von handykranker
    Habe mich bei der Hotline schlau gemacht.
    Es ist noch nicht möglich, soll aber eventuell im 3. Quartal eingefürt werden.
    Momentan gibt es nur eine Möglicheit



    das 3. Quartal welchen Jahres? :D

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!