diesen begriff kenne ich.
nur da die flat mit dem kostenfreien chat beworben wurde kann davon keine rede sein. dazu muss man nicht die agbs anwenden.
ZitatOriginal geschrieben von Lüni
Der Begriff "Nebenleistung" ist Dir aber schon bekannt, oder? Dann guck mal in Deine AGB, die Du bei Vertragsabschluss akzeptiert hast...