Fundierte Argumentation. :top:
Und trotzdem: Ceterum censeo, clausulam esse delendam.
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Fundierte Argumentation. :top:
Und trotzdem: Ceterum censeo, clausulam esse delendam.
Nachtrag: Feindstaatenklausel VN-Charta
In der Rede anläßlich seiner Verabschiedung als Inspekteur des Heeres am 03.03.2004 in Bonn sagte Generalleutnant Gert Gudera u.a.:
"... Seit rund zehn Jahren setzen wir deutschen Soldaten im Namen und mit Mandat der Vereinten Nationen in der ganzen Welt ein. Das ‘Mandat der VN’ hat zur Rechtfertigung unserer Politik geradezu konstitutive Bedeutung erlangt. Deutschland ist der zweitgrößte Beitragszahler, und Deutschland ist zur Zeit der größte Truppensteller der Vereinten Nationen. Trotzdem wird Deutschland in der ‘Charta der Vereinten Nationen’ nach wie vor als ‘Feindstaat’ bezeichnet. Das paßt schon lange nicht mehr in die politische Realität. Als ich 1981 als junger Generalstabsoffizier im Bundeskanzleramt Dienst leistete, hat der damalige Kanzler Helmut Schmidt eine Initiative zur Streichung dieser ‘Feindstaaten-Klauseln’ gestartet. Sie scheiterte, übrigens nicht an den Großmächten Rußland oder USA. Damals hieß es, die Zeit sei wohl noch nicht ganz reif dafür. Heute, fast 20 Jahre später, ist die Zeit überreif. Überreif für einen erneuten Anlauf, um endlich diesen schizophrenen Zustand zu beenden. ..."
Daß das Thema doch noch nicht ganz gegessen zu sein scheint, zeigt ein Artikel (Kommentar) in der FAZ vom 20.01.2004, in dem es bezüglich Rußlands heißt:
"... Eben erst hat es die Rückgabe des Nachlasses des ehemaligen deutschen Außenministers Rathenau mit der Begründung verweigert, Deutschland sei als "ehemaliger Feindstaat" zu behandeln. ...
Wie gesagt, wollte nur noch etwas Material zur eigenen Meinungsbildung beisteuern.
Re: Nachtrag: Feindstaatenklausel VN-Charta
ZitatOriginal geschrieben von mavolta
In der Rede anläßlich seiner Verabschiedung als Inspekteur des Heeres am 03.03.2004 in Bonn sagte Generalleutnant Gert Gudera u.a.:
"... Seit rund zehn Jahren setzen wir deutschen Soldaten im Namen und mit Mandat der Vereinten Nationen in der ganzen Welt ein. Das ?Mandat der VN? hat zur Rechtfertigung unserer Politik geradezu konstitutive Bedeutung erlangt. Deutschland ist der zweitgrößte Beitragszahler, und Deutschland ist zur Zeit der größte Truppensteller der Vereinten Nationen. Trotzdem wird Deutschland in der ?Charta der Vereinten Nationen? nach wie vor als ?Feindstaat? bezeichnet. Das paßt schon lange nicht mehr in die politische Realität. Als ich 1981 als junger Generalstabsoffizier im Bundeskanzleramt Dienst leistete, hat der damalige Kanzler Helmut Schmidt eine Initiative zur Streichung dieser ?Feindstaaten-Klauseln? gestartet. Sie scheiterte, übrigens nicht an den Großmächten Rußland oder USA. Damals hieß es, die Zeit sei wohl noch nicht ganz reif dafür. Heute, fast 20 Jahre später, ist die Zeit überreif. Überreif für einen erneuten Anlauf, um endlich diesen schizophrenen Zustand zu beenden. ..."
Wo hast Du denn das her? :confused:
Hier findet sich die Rede, aber den Auszug find ich nicht - oder überseh ich 'was?!
Der Link zur FAZ führt leider auch nicht zu dem Kommentar: Den gibt's nur für 1,50 EUR... Ist mir momentan etwas zuviel dafür...
Re: Re: Nachtrag: Feindstaatenklausel VN-Charta
ZitatOriginal geschrieben von oecher
Wo hast Du denn das her? :confused:
Hier findet sich die Rede, aber den Auszug find ich nicht - oder überseh ich 'was?!
BMVg-Page: Es gilt das gesprochene Wort! Ich habe den Redetext aus der Presse. Siehe dazu auch hier.
ZitatDer Link zur FAZ führt leider auch nicht zu dem Kommentar: Den gibt's nur für 1,50 EUR... Ist mir momentan etwas zuviel dafür...
Reinkopieren des direkten Links funzt offenbar nicht. Nimm mal diesen Umweg, dann klappts.
ZitatOriginal geschrieben von jochar
Mir ist ein Fall bekannt, wo jemand ein "Speed-Foto" nicht zahlen musste. Er hat in mehreren mehrseitigen Schreiben diskutiert und dem Gericht sogar noch die Bearbeitung in Rechnung gestellt. Das Ende vom Lied : Er musste nicht zahlen (das Verfahren wurde eingestellt), hat allerdings für seine Aufklärungsarbeit auch keine Entschädigung bekommen.
Bleibt nur noch die Frage ob die Streitsumme aus Sicht des Gerichtes im Verhältnis zur Hartnäckigkeit des Beklagten im Verhältnis stand.
Hat jemand noch die geblitzt.pdf? unter der alten URL ist es nicht mehr verfügbar..
ZitatOriginal geschrieben von manuelr
Hat jemand noch die geblitzt.pdf? unter der alten URL ist es nicht mehr verfügbar..
2min via google.de:
hab auch gegoogelt aber nur die URL schondorf immer bekommen. danke trotzdem :top:
und sowas funktioniert ?? Dann kann man ja praktisch durch die Strassen rasen und man wird nicht belangt.
Nein, kann man nicht. Das Verfahren wurde nach § 47 II OWiG eingestellt, weil das Gericht eine Ahndung für nicht geboten erachtet hat. Das ist eine Einzelfallentscheidung des Richters, der evtl. einfach keinen Bock auf so einen Mumpitz hatte. Daß solche Sachen nicht generell so entschieden werden würden, ist anzunehmen - eine Diskussion über den Gehalt dieser Theorien hatten wir ja schon
Das kann ich mir aber nicht vorstellen, das deswegen ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren eingestellt wird.
Ob er sich als Bürger der Bundesrepublik fühlt oder nicht ist dafür ja unerheblich, als Staatenloser oder Angehöriger eines anderen Staates darf er genauso zahlen wie ein Staatsbürger.
Der andere Weg wäre, das die Bundesrepublik rechtswiedrig wäre und so keine Ordnungswiedrigkeiten ahnden kann, aber dann wären alle Bußgelverfahren nichtig. Und das kanns ja nun wirklich nicht sein.
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