Rechtsnachfolger Deutsches Reich

  • Nachtrag: Feindstaatenklausel VN-Charta


    In der Rede anläßlich seiner Verabschiedung als Inspekteur des Heeres am 03.03.2004 in Bonn sagte Generalleutnant Gert Gudera u.a.:


    "... Seit rund zehn Jahren setzen wir deutschen Soldaten im Namen und mit Mandat der Vereinten Nationen in der ganzen Welt ein. Das ‘Mandat der VN’ hat zur Rechtfertigung unserer Politik geradezu konstitutive Bedeutung erlangt. Deutschland ist der zweitgrößte Beitragszahler, und Deutschland ist zur Zeit der größte Truppensteller der Vereinten Nationen. Trotzdem wird Deutschland in der ‘Charta der Vereinten Nationen’ nach wie vor als ‘Feindstaat’ bezeichnet. Das paßt schon lange nicht mehr in die politische Realität. Als ich 1981 als junger Generalstabsoffizier im Bundeskanzleramt Dienst leistete, hat der damalige Kanzler Helmut Schmidt eine Initiative zur Streichung dieser ‘Feindstaaten-Klauseln’ gestartet. Sie scheiterte, übrigens nicht an den Großmächten Rußland oder USA. Damals hieß es, die Zeit sei wohl noch nicht ganz reif dafür. Heute, fast 20 Jahre später, ist die Zeit überreif. Überreif für einen erneuten Anlauf, um endlich diesen schizophrenen Zustand zu beenden. ..."


    Daß das Thema doch noch nicht ganz gegessen zu sein scheint, zeigt ein Artikel (Kommentar) in der FAZ vom 20.01.2004, in dem es bezüglich Rußlands heißt:


    "... Eben erst hat es die Rückgabe des Nachlasses des ehemaligen deutschen Außenministers Rathenau mit der Begründung verweigert, Deutschland sei als "ehemaliger Feindstaat" zu behandeln. ...


    Wie gesagt, wollte nur noch etwas Material zur eigenen Meinungsbildung beisteuern. ;)

  • Re: Nachtrag: Feindstaatenklausel VN-Charta


    Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    In der Rede anläßlich seiner Verabschiedung als Inspekteur des Heeres am 03.03.2004 in Bonn sagte Generalleutnant Gert Gudera u.a.:


    "... Seit rund zehn Jahren setzen wir deutschen Soldaten im Namen und mit Mandat der Vereinten Nationen in der ganzen Welt ein. Das ?Mandat der VN? hat zur Rechtfertigung unserer Politik geradezu konstitutive Bedeutung erlangt. Deutschland ist der zweitgrößte Beitragszahler, und Deutschland ist zur Zeit der größte Truppensteller der Vereinten Nationen. Trotzdem wird Deutschland in der ?Charta der Vereinten Nationen? nach wie vor als ?Feindstaat? bezeichnet. Das paßt schon lange nicht mehr in die politische Realität. Als ich 1981 als junger Generalstabsoffizier im Bundeskanzleramt Dienst leistete, hat der damalige Kanzler Helmut Schmidt eine Initiative zur Streichung dieser ?Feindstaaten-Klauseln? gestartet. Sie scheiterte, übrigens nicht an den Großmächten Rußland oder USA. Damals hieß es, die Zeit sei wohl noch nicht ganz reif dafür. Heute, fast 20 Jahre später, ist die Zeit überreif. Überreif für einen erneuten Anlauf, um endlich diesen schizophrenen Zustand zu beenden. ..."


    Wo hast Du denn das her? :confused:


    Hier findet sich die Rede, aber den Auszug find ich nicht - oder überseh ich 'was?!


    Der Link zur FAZ führt leider auch nicht zu dem Kommentar: Den gibt's nur für 1,50 EUR... Ist mir momentan etwas zuviel dafür...

  • Re: Re: Nachtrag: Feindstaatenklausel VN-Charta


    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Wo hast Du denn das her? :confused:


    Hier findet sich die Rede, aber den Auszug find ich nicht - oder überseh ich 'was?!


    BMVg-Page: Es gilt das gesprochene Wort! Ich habe den Redetext aus der Presse. Siehe dazu auch hier.



    Zitat

    Der Link zur FAZ führt leider auch nicht zu dem Kommentar: Den gibt's nur für 1,50 EUR... Ist mir momentan etwas zuviel dafür...


    Reinkopieren des direkten Links funzt offenbar nicht. Nimm mal diesen Umweg, dann klappts.

  • Zitat

    Original geschrieben von jochar
    Mir ist ein Fall bekannt, wo jemand ein "Speed-Foto" nicht zahlen musste. Er hat in mehreren mehrseitigen Schreiben diskutiert und dem Gericht sogar noch die Bearbeitung in Rechnung gestellt. Das Ende vom Lied : Er musste nicht zahlen (das Verfahren wurde eingestellt), hat allerdings für seine Aufklärungsarbeit auch keine Entschädigung bekommen.


    Bleibt nur noch die Frage ob die Streitsumme aus Sicht des Gerichtes im Verhältnis zur Hartnäckigkeit des Beklagten im Verhältnis stand.


    Hat jemand noch die geblitzt.pdf? unter der alten URL ist es nicht mehr verfügbar..

  • Zitat

    Original geschrieben von manuelr
    Hat jemand noch die geblitzt.pdf? unter der alten URL ist es nicht mehr verfügbar..


    2min via google.de:


    http://www.refu.net/data/geblitzt.pdf

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • und sowas funktioniert ?? Dann kann man ja praktisch durch die Strassen rasen und man wird nicht belangt.

    ....:::: Suche Nokia 8910 Dummy ::::...
    Bitte nur orginal Nokia Dummys aus Titan
    ...........................................................

  • Nein, kann man nicht. Das Verfahren wurde nach § 47 II OWiG eingestellt, weil das Gericht eine Ahndung für nicht geboten erachtet hat. Das ist eine Einzelfallentscheidung des Richters, der evtl. einfach keinen Bock auf so einen Mumpitz hatte. Daß solche Sachen nicht generell so entschieden werden würden, ist anzunehmen - eine Diskussion über den Gehalt dieser Theorien hatten wir ja schon ;)

  • Das kann ich mir aber nicht vorstellen, das deswegen ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren eingestellt wird.


    Ob er sich als Bürger der Bundesrepublik fühlt oder nicht ist dafür ja unerheblich, als Staatenloser oder Angehöriger eines anderen Staates darf er genauso zahlen wie ein Staatsbürger.


    Der andere Weg wäre, das die Bundesrepublik rechtswiedrig wäre und so keine Ordnungswiedrigkeiten ahnden kann, aber dann wären alle Bußgelverfahren nichtig. Und das kanns ja nun wirklich nicht sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!