ZitatOriginal geschrieben von andi2511
das BVG geht nicht davon aus, dass das DR untergegangen ist. Es geht allerdings auch nicht davon aus, dass die Verfassung des DR weiter existent sei, sondern dass sie duch das GG ersetzt worden ist und damit dem DR eine neue Organisationsstruktur gegeben worden ist, nämlich die neugegründete Bundesrepublik Deutschland, oder sehe ich das falsch?
Hmm...
Ich bin nicht sicher, aber ich glaube, das stimmt so nicht:
Wenn ich den vorliegenden Text richtig interpretiere, ist im Urteil des BVerfG vom 26. März 1957 zu lesen: "die Geltung des Grundgesetzes [ist] vorläufig auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt." Dies würde m.E. bedeuten, dass die Bundesrepublik in Teilen des Reichsgebiets das DR ersetzten soll, aber eben nicht insgesamt.
ZitatOriginal geschrieben von mavolta
Da gibt es nichts zu aktivieren, das ist geltendes Völkerrecht.
Im übrigen wäre mir neu, daß Gewohnheitsrecht dadurch konstituiert wird, daß man etwas nicht tut (in diesem Fall kriegerische Handlungen gegen die "Feindstaaten" (DE, IT, JP etc) vorzunehmen).
Es ist ja nicht so, dass sich die Situation seit 1945 nicht geändert hätte.
Deutschland hat ja beispielsweise auch keinen offiziellen Friedensvertrag mit diversen damaligen Feindstaaten geschlossen, dennoch wird wohl kaum ein Völkerrechtler den gegenwärtigen Status als Waffenstillstand hinstellen. Ein solcher Vertrag erübrigt sich heute, da die Beziehungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte erkennen lassen, dass keine feindselige Absicht besteht.
Analog ist es m.E. mit der genannten Feindstaatenklausel.