Rechtsnachfolger Deutsches Reich

  • Re: Souveränität?


    Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Hi Andi, denk jetzt bitte nicht, daß ich ständig mit Dir streiten oder den Advocatus diaboli geben will... :p


    Keine Sorge, solche Diskussionen schärfen die Denkkraft und die Sorgfalt, differenziert genug zu schreiben ;)


    Aaaalso:


    Die Bundesrepublik wird mit In-Kraft-Treten der Pariser Verträge 1955 souverän und der Besatzungsstatut wird aufgehoben. Im Deutschland-Vertrag wird von allen Alliierten weitgehende Souveränität gewährt. Ausnahmen: Fragen Berlin und Gesamtdeutschland betreffend. Aus diesem Grund waren auch die 2+4-Verhandlungen zur Wiedervereinigung nötig, da es hier um Fragen Gesamtdeutschlands ging...


    Die volle Souveränität Deutschlands konnte also natürlich erst 1990 hergestellt werden.



    BTW: was machst du denn beruflich? ;)

  • Allgemeinwissen?


    Ich muss hier mal ein ganz großes Lob aussprechen, die Diskussion ist einfach nur :top:
    Allerdings stellt sich mir an dieser Stelle die Frage, ob das was hier behandelt wird zum Allgemeinwissen gehört oder WEIT darüber hinaus geht. Zugegeben, Geschichte hat mich nie interessiert, mit diesem Thread hat sich das aber ein wenig geändert. Schliesslich ist es der erste Thread den ich wortwörtlich von Anfang bis Ende gelesen habe. Weiter stellt sich mir die Frage, was ihr beruflich macht, dass ihr so frei und mit fundiertem Wissen über das doch recht komplexe Thema diskutieren könnt. Kurz gesagt, ich bin überrascht :)


    Stay tuned! Roady

  • Naja, Allgemeinwissen ist schon ein sehr dehnbarer Begriff. Sicher muß man nicht sämtliche Verträge/BVerfG-Urteile etc. kennen, aber ich bin schon der Meinung, daß es niemandem schadet, mal im GG geschmökert zu haben. Glas Rotwein dazu - dann paßt das.


    Uns geht es in D ja relativ gut. Leider vergessen viele Leute dabei, daß das nicht immer so war und auch keinesfalls selbstverständlich ist. Eine gewisse grundsätzliche Beschäftigung mit der eigenen Geschichte sollte also schon sein, damit man die Vorzüge der Gesellschaft wirklich zu schätzen weiß - aber auch ihre Schwachpunkte erkennt. Nur so kann man sich dazu positionieren, nur so kann man Werte (z.B. Demokratie) als solche erkennen/verinnerlichen (und ggf. verteidigen) und nur so kann man auch Zukunft mitgestalten in dem Sinne, daß man falsche Entwicklungslinien erkennt bzw. eigene Vorstellungen entwickelt, was verändert werden soll.


    Wie schon Goethe (scnr) meinte:


    „Wer nicht von 3000 Jahren
    weiß, sich Rechenschaft zu geben,
    bleibt im Dunkeln, unerfahren,
    mag von Tag zu Tage leben.“


    Da ist schon was wahres dran...


    Und wie man sieht, kann Geschichte auch ziemlich spannend sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    die Besatzung hat die Existenz des Deutschen Reiches meiner Meinung nach nicht unterbrochen sondern beendet, da die Besatzung im Rahmen ihrer hoheitlichen Kompetenz die Ausarbeitung des GG als Grundlage einer neuzugründenden Bundesrepublik Deutschland dem Parlamentarischen Rat in Auftrag gab. Dieser Auftrag wurde mit In-Kraft-Treten des GG im Mai 1949 beendet und eine Rechtsnachfolge sowohl des DR als auch der Besatzungsregierung gefunden.


    Genau dem widerspricht aber (anscheinend) das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht:

    Zitat

    W. Weidenfeld, K.-R. Korte: Handbuch zur Deutschen Einheit; 1949 - 1989 - 1999
    Das Grundgesetz ist von Anfang an von der Theorie des Fortbestandes des Deutschen Reiches ausgegangen; der Grundgesetzgeber ist der damals von einer Minderheit der Staatsrechtslehre (Nawiasky, Kelsen und andere) vertretenen Lehre vom Untergang des deutschen Staates ("Reiches") mit dem Zusammenbruch von 1945 nicht gefolgt. Das BVerfG hat die These vom Fortbestand des Deutschen Reiches, das mit der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahre 1949 zu einem Teil eine neue Organisation erhalten habe, von Anfang an vertreten - und damit, so abstrakt diese Lehre in der Situation der Jahre 1945 und danch den Zeitgenossen auch erschienen sein mag, eine Voraussetzung für die Wiedervereinigung geschaffen und gepflegt, wie sie 1989/90 zustandekam.


    Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Ferner wollen wir mal nicht vergessen, daß z.B. die Feindstaatenklauseln der Charta der VN weiterhin in Geltung sind.


    Es dürfte sehr schwer fallen, diesen Teil der Charta zu aktivieren, da das Gewohnheitsrecht der vergangenen Jahrzehnte dem eindeutig entgegensteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Genau dem widerspricht aber (anscheinend) das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht:


    Schlecht ausgedrückt von mir, dennoch nur: jein, das BVG geht nicht davon aus, dass das DR untergegangen ist. Es geht allerdings auch nicht davon aus, dass die Verfassung des DR weiter existent sei, sondern dass sie duch das GG ersetzt worden ist und damit dem DR eine neue Organisationsstruktur gegeben worden ist, nämlich die neugegründete Bundesrepublik Deutschland, oder sehe ich das falsch?

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Es dürfte sehr schwer fallen, diesen Teil der Charta zu aktivieren, da das Gewohnheitsrecht der vergangenen Jahrzehnte dem eindeutig entgegensteht.


    Da gibt es nichts zu aktivieren, das ist geltendes Völkerrecht.


    Im übrigen wäre mir neu, daß Gewohnheitsrecht dadurch konstituiert wird, daß man etwas nicht tut (in diesem Fall kriegerische Handlungen gegen die "Feindstaaten" (DE, IT, JP etc) vorzunehmen).
    Ich gehe allerdings davon aus, daß der BuKaSchrö den George Warrior Bush doch nicht so sehr verärgert hat, daß dieser momentan über Bombenangriffe nachdenkt.


    Aber man weiß ja nie... Letztens wurden die Ursachen des Stromausfalls im Nordosten der USA in der Gegend um die Niagarafälle lokalisiert, GWB befahl daraufhin einen Vergeltungsschlag gegen Nigeria... :D


  • Mir ist ein Fall bekannt, wo jemand ein "Speed-Foto" nicht zahlen musste. Er hat in mehreren mehrseitigen Schreiben diskutiert und dem Gericht sogar noch die Bearbeitung in Rechnung gestellt. Das Ende vom Lied : Er musste nicht zahlen (das Verfahren wurde eingestellt), hat allerdings für seine Aufklärungsarbeit auch keine Entschädigung bekommen.


    Bleibt nur noch die Frage ob die Streitsumme aus Sicht des Gerichtes im Verhältnis zur Hartnäckigkeit des Beklagten im Verhältnis stand.

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  • Zitat

    Original geschrieben von jochar
    Mir ist ein Fall bekannt, wo jemand ein "Speed-Foto" nicht zahlen musste.


    Im Web findet man irgendwo (keine Ahnung, wo ich darauf gestoßen bin) eine 18seitige pdf-Datei, in der dieser Fall dargestellt ist.


    Behörde und Gericht sind allerdings mit keinem Wort auf die Argumentation des Betroffenen eingegangen, das Gericht hat das Verfahren schlicht eingestellt.

  • Hallo,


    Zu dem von Jochar genannten Fall gibt es HIER eine Seite.


    Ist mir grad als ich den Thread gelesen habe eingefallen, dass mir den Link mal ein Freund geschickt hat.
    Ist schon interessant.


    Dazu mal ne Frage: Könnte das jetzt theoretisch jeder so machen und würde eventuell damit durchkommen?


    Außerdem hat meine Freundin (arbeitet in einem Steuerbüro) mir erzählt, dass ihr Steuerbüro einen Mandanten hat(te) der plötzlich keine Steuern mehr zahlen wollte, weil er Beamter der Reichsregierung ist und somit keine Steuern an die Bundesrepublik zahlen muss. Der Mann behauptete außerdem, dass die jetztige Regierung bald von den Amerikanern abgesetzt würde und dann der Reichskanzler die Macht hätte :p


    Auf alle Fälle hat er jetzt Ärger mit dem Finanzamt :D


    Ansonsten, schöner Thread :top: Habe damals vergeblich nach fundierten Meinungen und Informationen im Netz zu diesen Sachen gesucht.


    Gruß

    Oh mein Gott sie haben Kenny getötet. Diese Schweine!
    - I survived Flight 815 -

  • Genau den meinte ich ! :top:


    Leider war der link wo ich es gelesen habe aus dem csb raus ...

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