Rechtsnachfolger Deutsches Reich

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    das BVG geht nicht davon aus, dass das DR untergegangen ist. Es geht allerdings auch nicht davon aus, dass die Verfassung des DR weiter existent sei, sondern dass sie duch das GG ersetzt worden ist und damit dem DR eine neue Organisationsstruktur gegeben worden ist, nämlich die neugegründete Bundesrepublik Deutschland, oder sehe ich das falsch?


    Hmm...
    Ich bin nicht sicher, aber ich glaube, das stimmt so nicht:
    Wenn ich den vorliegenden Text richtig interpretiere, ist im Urteil des BVerfG vom 26. März 1957 zu lesen: "die Geltung des Grundgesetzes [ist] vorläufig auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt." Dies würde m.E. bedeuten, dass die Bundesrepublik in Teilen des Reichsgebiets das DR ersetzten soll, aber eben nicht insgesamt.


    Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Da gibt es nichts zu aktivieren, das ist geltendes Völkerrecht.


    Im übrigen wäre mir neu, daß Gewohnheitsrecht dadurch konstituiert wird, daß man etwas nicht tut (in diesem Fall kriegerische Handlungen gegen die "Feindstaaten" (DE, IT, JP etc) vorzunehmen).


    Es ist ja nicht so, dass sich die Situation seit 1945 nicht geändert hätte.
    Deutschland hat ja beispielsweise auch keinen offiziellen Friedensvertrag mit diversen damaligen Feindstaaten geschlossen, dennoch wird wohl kaum ein Völkerrechtler den gegenwärtigen Status als Waffenstillstand hinstellen. Ein solcher Vertrag erübrigt sich heute, da die Beziehungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte erkennen lassen, dass keine feindselige Absicht besteht.
    Analog ist es m.E. mit der genannten Feindstaatenklausel.

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Dies würde m.E. bedeuten, dass die Bundesrepublik in Teilen des Reichsgebiets das DR ersetzten soll, aber eben nicht insgesamt.


    Natürlich nicht, die Bundesrepublik war ja auch nur ein Teil Deutschlands. Der andere Teil war die DDR.


    Der zitierte Teil "die Geltung des Grundgesetzes [ist] vorläufig auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt." bezieht sich auf das Geltungsgebiet des GG, nämlich die Bundesrepublik und eben nicht Gesamtdeutschland (du zitierst ja aus dem Jahr 1957!)...

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Analog ist es m.E. mit der genannten Feindstaatenklausel.


    Dann kann man sie ja ohne weiteres streichen - darauf wollte ich hinaus.


    Daß man das nicht tut, und unsere Regierung auch nicht darauf drängt ist einfach nur armselig.

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Dann kann man sie ja ohne weiteres streichen - darauf wollte ich hinaus.


    Daß man das nicht tut, und unsere Regierung auch nicht darauf drängt ist einfach nur armselig.


    Worauf ich hinaus wollte ist, dass es unerheblich ist.
    Es gibt etliche Gesetzestexte, in denen Sachen stehen, die heute irrelevant sind.
    Es gibt m.E. wichtigeres um das sich unsere Regierung kümmern sollte (innen- und außenpolitisch).

  • Hier ist auch ein Link mit mehreren Fällen: http://provinz-sachsen.de/krr/juristisches/index.html



    Mir ist echt die Kinnlade runtergefallen, als ich gesehen habe dass die Staatsanwaltschaft mal einfach so den noch ausstehenden Betrag von 156,- Euro auf diese schwachsinnige Einwendung niedergeschlagen hat. So viel Duckmäusertum ist mir noch nie untergekommen. Das kann ich mir nur mit der allgemeinen notorischen Überlastung der Staatsanwaltschaften erklären...



    Ratlos,


    altobelli

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Worauf ich hinaus wollte ist, dass es unerheblich ist.
    Es gibt etliche Gesetzestexte, in denen Sachen stehen, die heute irrelevant sind.
    Es gibt m.E. wichtigeres um das sich unsere Regierung kümmern sollte (innen- und außenpolitisch).


    Okay, Deine Meinung sei Dir unbenommen. Ich sehe es eben anders. Wenn bei einem Jugendcamp in Frankreich französische Jugendliche deutsche Jugendliche mit einem Gruß grüßen (verbal und mit der entsprechenden Handbewegung), der seit 1945 aus der Mode ist und das auch noch witzig finden, mag dies auch "iunerheblich" sein, da ja kein meßbarer Schaden entsteht. Schön ist es deshalb trotzdem nicht.


    Es mag für Dich unerheblich sein, von der Staatengemeinschaft als Angehöriger eines Staates klassifiziert zu werden, gegen den jederzeit ohne besondere Legitimation und ohne Konsequenzen kriegerische Gewalt eingesetzt werden kann (früher nannte man das "vogelfrei") - mich (und vermutlich auch andere) stört und verletzt das!


    Ich bin im übrigen der Ansicht, daß eine Regierung sehr wohl die Aufgabe hat, auf die Beseitigung von Zuständen hinzuwirken, an der sich ihre Bevölkerung stört.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Natürlich nicht, die Bundesrepublik war ja auch nur ein Teil Deutschlands. Der andere Teil war die DDR.


    Der zitierte Teil "die Geltung des Grundgesetzes [ist] vorläufig auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt." bezieht sich auf das Geltungsgebiet des GG, nämlich die Bundesrepublik und eben nicht Gesamtdeutschland (du zitierst ja aus dem Jahr 1957!)...


    Letzteres ist mir schon klar, wobei (zumindest aus damaliger Sicht) m.E. nicht nur die DDR zu den anderen Reichsgebieten zu zählen ist.


    Letztlich versteh ich es nicht: Mir scheint es widersprüchlich, dass der Staat fortbestehen soll,während dies für die Verfassung nicht gelten soll. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Es mag für Dich unerheblich sein, von der Staatengemeinschaft als Angehöriger eines Staates klassifiziert zu werden, gegen den jederzeit ohne besondere Legitimation und ohne Konsequenzen kriegerische Gewalt eingesetzt werden kann (früher nannte man das "vogelfrei") - mich (und vermutlich auch andere) stört und verletzt das!


    Genau dies bestreite ich und behaupte, dass die meisten Völkerrechtler das genauso sehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Letzteres ist mir schon klar, wobei (zumindest aus damaliger Sicht) m.E. nicht nur die DDR zu den anderen Reichsgebieten zu zählen ist.


    Das BVG spricht vom Geltungsgebiet des GG und das war die Bundesrepublik. Die anderen Reichsgebiete sind ja nicht näher klassifiziert und spielen hier ja keine Rolle, oder? Und in späteren Verträgen sind die Grenzen Deutschlands klar definiert worden.


    Zitat

    Letztlich versteh ich es nicht: Mir scheint es widersprüchlich, dass der Staat fortbestehen soll,während dies für die Verfassung nicht gelten soll. :confused:


    Nun ja, darüber diskutieren wir ja letztendlich ja schon die ganze Zeit. ;) Es ist eben nicht so eindeutig, wobei man eben "Staat" klar definieren muss. Meine Definition Staat = Staatsvolk, Staatsgebiet¨und Staatsmacht ist für den Hausgebrauch okay, aber für diese Diskussion wie zu Recht bemerkt zu unpräzise.


    Eine Sicht ist eben, dass das Deutsche Reich eine neue Organisationsstruktur (die Bundesrepublik Deutschland) mit einer neuen Verfassung (dem Grundgesetz) bekommen hat, aber aus der Sicht des BVG von 1957 damit das Deutsche Reich weiter existierte, da das Deutsche Reich eben mehr als nur die BRD war. Spätestens mit der Wiedervereinigung im Paket mit den Veträgen zur Grenze Deutschlands sollte sich diese Frage aber in meinen Augen erledigt haben...

  • Zitat

    W. Weidenfeld, K.-R. Korte: Handbuch zur Deutschen Einheit; 1949 - 1989 - 1999
    (über ein BVerfG-Urteil von 1957)
    "Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hat, bestand auch nach 1945 weiter". Allerdings sei "die Geltung des Grundgesetzes vorläufig auf einen Teil des Reichsgebietes beschränkt".


    Wo besteht/bestand danach das DR weiter? Im BRD-Gebiet? Oder außerhalb?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!