ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von andi2511
anders
Denn: die Besatzung hat die Existenz des Deutschen Reiches meiner Meinung nach nicht unterbrochen sondern beendet, da die Besatzung im Rahmen ihrer hoheitlichen Kompetenz die Ausarbeitung des GG als Grundlage einer neuzugründenden Bundesrepublik Deutschland dem Parlamentarischen Rat in Auftrag gab. Dieser Auftrag wurde mit In-Kraft-Treten des GG im Mai 1949 beendet und eine Rechtsnachfolge sowohl des DR als auch der Besatzungsregierung gefunden.
Ähnliches ja im Irak gerade: im Moment kontrolliert der Besatzer die Regierung. Nach Ausarbeitung einer Verfassung und anschliessender Installierung einer Regierung wird früher oder später der Irak souverän - deiner Argumentation zur Folge würde in diesem Augenblick wieder die Verfassung zu Zeiten Husseins in Kraft treten, oder? Dieser Argumentation zur Folge gäbe es ja auch nie die Möglichkeiten, zu Zeiten eines Vakuums wie z.B. nach einem Krieg oder dem Zusammenbruch eines Staats, rechtlich einwandfrei einen neuen Staat zu gründen ohne dass der alte weiter existiert, oder verstehe ich das falsch?
Aber es ist natürlich verdammt kompliziert und gar nicht so eindeutig, denn ansonsten hätte das BundesVergG ja kaum diese (für mich nicht nachvollziehbare) Entscheidung getroffen...
:top: Dem kann ich nur zustimmen ! Es bleibt nichts hinzuzufügen.
Bevor hier ein Eindruck entsteht möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass meine Postings in diesem Thread ausschlissslich zur Erklärung der Meinungen zitierter Personen diverser Webseiten dienen. Die Postings sind nicht aufgrund meiner persönlichen Meinung entstanden !
Worüber diskutieren wir jetzt ?