Rechtsnachfolger Deutsches Reich


  • :top: Dem kann ich nur zustimmen ! Es bleibt nichts hinzuzufügen.


    Bevor hier ein Eindruck entsteht möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass meine Postings in diesem Thread ausschlissslich zur Erklärung der Meinungen zitierter Personen diverser Webseiten dienen. Die Postings sind nicht aufgrund meiner persönlichen Meinung entstanden !


    Worüber diskutieren wir jetzt ? :D

    [ X ] <-- Hier Finger draufklatschen für lecker Fettfleck am Monitor

  • Find ich ja echt erstaunlich (im positiven Sinne), wie hier über das Thema bzw. Seite diskutiert wird.


    Allerdings ist mein kurzes Statement dazu:


    DEUTSCHES REICH?


  • Hi xoduz, wie versprochen einige Bemerkungen zu Deinen Thesen:


    These 2: Die Deutsche Frage bezieht sich nicht primär auf die Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den völkerrechtlichen grenzen von 37, sondern auf die Klärung des Verhältnisses der beiden deutschen Teilstaaten, also eher auf praktische Aspekte. Perspektivisch auch auf eine Vereinigung beider Staaten, ,so wie sie 90 vollzogen wurde. Eine vollständige Wiedervereinigung Deutschlands (d.h. nach dem Stand vom 31.12.1937) stand sicher nicht ganz oben auf der Tagesordnung. Praktische Fragen wie z.B. Reiseregelungen, völkerrechtliche Vertretung gegenüber Drittstaaten etc. waren sehr viel akuter.


    These 3: Es wäre vielleicht wichtig darauf hinzuweisen, daß in beiden deutschen Teilstaaten das Verhältnis zum jeweils anderen deutschen Staat einen besonderen Status hatte, vgl. z.B. den erst 1974 (?) aus der DDR-Verfassung gestrichene Wiedervereinigungsgrundsatz, oder die Tatsache, daß die DDR aus BRD-Sicht nie Ausland war (weil es ja nur eine dt. Staatsangehörigkeit gibt, s.o.). Das Verhältnis DDR-BRD war trotz der Einbindung in die Machtblöcke also schon etwas anders als z.B. das Verhältnis Polen-Frankreich.


    These 5: Ich bin mir nicht sicher, ob die DDR wirklich einen Alleinvertretungsanspruch postuliert hat. Die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie gegenübner Polen und der SU reciht für diese Behauptung sicher nicht aus. Die DDR versuchte (nach 1974) eher, sich als eine Art "neue Nation" zu gerieren ("DDR-Bürger", nicht Deutscher).


    These 6: Spätestens mit dem Abschluß des "Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" am 21.12.1972 hatte die BRD die DDR de facto (wenn auch nicht de jure) als eigenständigen Staat anerkannt. Das sollte man nicht unerwähnt lassen.


    Das sind, wie gesagt, einige Sachen, die ich nicht inhaltlich kritisieren will, sondern wo ich meine, daß man sie zu diesem Thema benennen sollte. Auch wenn Dein Thema nur einen kleinen thematischen Ausschnitt umfaßt: Gut gemacht! :top:

  • mavolta: Danke für die Anmerkungen.


    Zu These 5: In meinem Geschichtsbuch (Der Weg durch die Geschichte - Grundkurs Geschichte 13 von R. Berg) steht wortwörtlich: "Die DDR-Verfassung von 1949 beanspruchte seit ihrer Entstehung, eine gesamtdeutsche Verfassung zu sein." Ich weiß jetzt natuerlich nicht, inwiefern das korrekt ist, für mein Referat allerdings reciht dieser Satz natuerlich als Grundlage vollkommen aus. ;)


    Die anderen Thesen sind teilweise, wie von Dir bemerkt, zeitlich nicht vollständig. Das rührt daher, dass wir den gesamten Abschnitt dieser Zeit in Form von Referaten behandeln und ich nur einen begrenzten Abschnitt im Buch zu erklären hatte, der dann das Ende der Dt. Frage und spätere Entwicklungen leider nicht umschloss.


    Bin aber froh, ein - für mich - relativ interessantes Thema erwischt zu haben, dementsprechend ist das Referat auch gut gelaufen..;)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Gegenüber Polen hat ja Helmut Kohl auf Gebietsansprüche verzichtet, ob es mit Russland auch sowas gibt könnte ich nicht sagen.


    Die 2+4-Verträge von 90 regeln auch die Anerkennung des Status quo der Grenzen von 1945, wobei man aber durchaus einwenden könnte, daß die Regierung der BRD völkerrechtlich nicht legitimiert ist, Verträge einzugehen, die Gebietsverzichte zulasten des Deutschen Reiches festschreiben. Und bevor jetzt jemand wutentbrannt aufheult: Ich meine das rein juristisch! Wenn man die in diesem Thread genannten Quellen und deren Auslegung durch das BVerfG sorgfältig gelesen hat, sollte eigentlich klar sein, daß man über solche Fragen sachlich diskutieren kann, ohne gleich in eine bestimmte politische Ecke gestellt zu werden. Bin zwar kein Jurist, aber Staats- und Völkerrecht sind schon eine spannende Thematik.

  • Zitat

    Original geschrieben von jochar
    Man kann darüber denken was man will ... die Verfassung des deutschen Reiches wurde mit Ende des 2. Weltkrieges seitens der Aliierten Streitkräfte auf EIs gelegt. Somit wurden die einzelnen Staatsteile von den kommissarischen Exekutiven und Judikativen "verwaltet".


    Jau, das heiß aber nicht, daß Deutschland (=DR) oder die Verfassung abgeschafft wurde.


    Zitat

    Die Fragen aller Fragen sind nun:


    Tritt durch die Widervereinigung die Verfassung des Deutschen Reiches wieder in Kraft ?


    Nein. Das GG von 49 tratt an die Stelle der Verfassung von 1919, es "überlagerte" sie quasi, und tut dies heute noch. Das heißt das, daß die Verfassung von 1919 zwar nicht de jure, aber de facto außer Geltung gesetzt wurde. Ich hoffe, das als Nicht-Jurist halbwegs zutreffend beschrieben zu haben.


    In die interessante Frage des Rechtsstatus der Verfassung von 1919 bringt Art. 140 GG Licht, der das Fortgelten der Art. 136-139, 141 der Verfassung vom 11.08.1919 bestimmt.


    Zitat

    Ist das das Grundgesetz mit einer Verfassung gleichzusetzen ?


    Ja.

    Zitat

    Ist es auch in juristischem Sinne eine Verfassung ?


    Ja. Gedacht war es aber als Provisorium, das nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands durch eine neue Verfassung abgelöst werden soll/kann, aber nicht muß.


    Zitat

    War die nachfolgende Verkündung und die Abstimmung zum Grundgesetz rechtlich einwandfrei ? Waren die Abstimmenden berechtigt dazu ?


    Ja, warum denn nicht?


    Wie gesagt, Art. 146 GG läßt ja durchaus die Möglichkeit zu, daß eine neue Verfassung (unter Wahrung der elementaren Werte des GG!) durch das deutsche Volk, d.h. durch eine einzuberufende Nationalversammlung, beschlossen wird. Falls Du Probleme mit dem GG hast, hindert Dich niemand daran, Dich dahingehend politisch zu aktivieren... :p

  • Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Find ich ja echt erstaunlich (im positiven Sinne), wie hier über das Thema bzw. Seite diskutiert wird.


    Ja, macht ja auch Spaß und man lernt was dabei.


    Zitat

    Allerdings ist mein kurzes Statement dazu:


    DEUTSCHES REICH?


    Dieser Beitrag wiederum trägt weder was konstruktives zur Diskussion bei, noch ist er dem bisherigen Niveau angemessen. Solche Statements finde ich nicht sehr hilfreich.

  • Hat eigentlich jemand Erfahrungswerte wie die Kommunen darauf reagieren, wenn sie etwa auf Zahlungsaufforderungen den Einwand hören, die Gesetze der Bundesrepublik hätten aus den dargelegten Gründen keine Geltungskraft?


    Wahrscheinlich dürfen sich die Rechtsämter der Kommunen (bzw. deren Referendare :D ) dann mühsam eine halbwegs ernsthafte Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten aus dem Rücken leiern.



    gruß,
    altobelli

  • Souveränität?


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Deutschland hatte schon vor der Wiedervereinigung seine Souveränität wieder, auch wenn der Besatzungsstatus de fakto noch nicht aufgehoben war und in Hinblick auf Berlin Sonderregelungen galten.


    Hi Andi, denk jetzt bitte nicht, daß ich ständig mit Dir streiten oder den Advocatus diaboli geben will... :p


    Aber hinter das Stichwort Souveränität möchte ich doch mal ein ganz dickes Fragezeichen setzen.


    Diese war bis 1990 zweifelsfrei nicht gegeben. In der DDR sowieso nicht, und im Westen durch eine ganze Reihe gravierender Rechtsvorbehalte der Alliirten beschränkt, auf die erst 1990 mit 2+4 verzichtet wurde. Die Unterschriften von deutscher Seite unter 2+4 entsprangen wohl auch klaren Vorgaben der vier Vertragspartner. Wir hätten wohl kaum das Okay für den 3.10.90 bekommen, wenn die deutschen Vertragspartner gesagt hätten "Nö, wir haben keine Lust, diese Regelungen zu akzeptieren." Ich will jetzt keinesfalls die 2+4-Regelungen angreifen, aber von Souveränität kann da ja wohl keine Rede sein...


    Ferner wollen wir mal nicht vergessen, daß z.B. die Feindstaatenklauseln der Charta der VN weiterhin in Geltung sind. Sicher, das sind Lappalien - die betreffenden Klauseln werden (hoffentlich!) nie wieder zur Anwendung kommen. Aber ich bin schon der Meinung, daß Deutschland ein Recht darauf hat, nachdem es sich zu einem wertvollen Mitglied der Völkergemeinschaft gemausert hat, daß derartig (zumindest formal) diskriminierende Regelungen mehr als ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende in der Mottenkiste des Völkerrechts landen! Erst dann kann man von voller Souveränität sprechen.

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