Rechtsnachfolger Deutsches Reich

  • Die Frage ist, ob sich da durch die Wiedervereinigung etwas daran geändert hat... AFAIR war bis dahin doch in der Präambel noch von den Grenzen von 1937 die Rede, was dann gestrichen wurde... (bin mir da aber nicht sicher). Ist damit Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich? Braucht man dann überhaupt noch ein Deutsches Reich?

  • Ich glaube 1937 war Deutschland, das Deutsche Reich, was auch immer... etwas größer als heute ;)
    DIE "brauchen" das Deutsche Reich zum Geld machen und ja vielleicht auch um ihre eigenen Gesetze zu machen. Ist natürlich ne interessante Fragestellung. Darf ich eine Straftat begehen, die im Deutschen Reich nicht unter Strafe stand und mich auf das "geltende Recht" im Deutschen Reich berufen?
    Wäre vielleicht mal ne Möglichkeit die Richter zu zwingen sich mit dem Quark zu beschäftigen und dem Einhalt zu gebieten.


    -SF³

  • Zitat

    Original geschrieben von Weizen
    Die Frage ist, ob sich da durch die Wiedervereinigung etwas daran geändert hat... AFAIR war bis dahin doch in der Präambel noch von den Grenzen von 1937 die Rede, was dann gestrichen wurde... (bin mir da aber nicht sicher).


    Die Seite dazu:


    17.07.1990


    Bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD Außenminister Hans-Dietrich Genscher gemäß des den USA obliegenden Vorbehaltsrechts mitgeteilt, daß Artikel 23 GG a.F. (der Geltungsbereich der BRD) und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) per 18. Juli 1990, 0:00 h gestrichen sind.


    Gleichzeitig hat auch der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Markus Meckel mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juli 1990 aufhört zu existieren.
    An beiden Vorgängen war der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend./p


    Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest: "Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin


    Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist existent. (Karte)
    Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt daher ab diesem Zeitpunkt völkerrechtlich nicht mehr den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsorganisation "Bundesrepublik Deutschland".


    31.08.1990


    Der Einigungsvertrag (BGBl. 1990 Teil II S. 890). Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Artikel 23 wurde jedoch am 17.07.1990 gestrichen (s.o.). Daher ist der Einigungsvertrag ungültig


    12.09.1990


    Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("2+4 Vertrag") ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann.

  • Staat = Staatsvolk + Staatsgebiet + Staatsmacht.


    Mindestens eines dieser Elemente fehlt einem etwaigen Deutschen Reich, so daß es völkerrechtlich kein Deutsches Reich mehr gibt.


    All diese Elemente kann die Bundesrepublik Deutschland vorweisen, es gibt also die BRD.


    Ob sie nun Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist oder nicht ist in dieser Diskussion sekundär, denn solange ein Deutsches Reich nicht alle drei genannten Elemente vorweisen kann ist es nicht existent.

  • Nun ja, an diesen Voraussetzungen arbeiten die Anhänger der Reichsidee ja gerade, vgl. "Ziele" auf der page.


    Hatte mal einen Mandanten, der ebenfalls seinen Reichsausweis präsentierte zur Beratung in der Kanzlei. Bei der Verabschiedung meinte er zu mir: "Ja schade für Sie. Da haben Sie all die Jahre studiert und nun bald (!) ist der Titel nichts mehr wert, wenn erst das Dt. Reich wieder da ist." Woraufhin ich erstmal nicht wußte, was darauf antworten. Mir war so zwischen Lachen und Ernsthaftigkeit bewahren. Darauf er lachend: "Na vielleicht können Sie Ihre Berufsbezeichnung im Reich anerkennen lassen!" :D:D:D


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Wenn die sich doch so sicher sind, warum geben die nicht mal eine Petition an den Bundestag, dass er sich gefälligst aufzulösen hätte da er sowieso nicht Rechtens wäre?

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Wie gesagt: in mindestens diesem Punkt ist die Argumentation dieser Leute schwach, denn völkerrechtlich ist es unerheblich, wie ein Staat zustande kommt. Ob als Rechtsnachfolge, als Neugründung oder durch Krieg ist egal, solange die drei Elemente vorhanden sind.


    Ein Deutsches Reich wäre also niemals einklagbar oder sonstwas, denn die BRD existiert und ist völkerrechtlich anerkannt. Die Ziele liessen sich also nur durch einen Staatsstreich und die Auflösung der BRD (was laut GG nicht möglich ist und an diesem Punkt [Art. 1 und 20] ist das GG auch nicht änderbar) erreichen oder durch kriegerischen Landgewinn mit Neugründung eines Staates.


  • Andi, Deine Definition ist zu allgemein. Wenn man dieser Definition folgen würde, käme den beiden deutschen Teilstaaten bis 1990 auch keine Staatsqualität zu, da deren Bevölkerungen ("Staatsvolk") nicht identisch (allenfalls teilidentisch) mit dem deutschen Volk waren. Die DDR (mit ihrem Staatsbürgerschaftsrecht) sah den Ausweg aus diesem Dilemma in der Unterscheidung zwischen Nationalität (deutsch) und Staatsangehörigkeit (DDR), postulierte also quasi ein "Staatsvolk der DDR".


    Mit gutem Grund kennt das Staatsbürgerschaftsrecht der BRD (das im übrigen identisch mit dem vorheriger deutscher Staaten ist) diese Unterscheidung nicht, es gab (und gibt) also nach geltendem Recht kein "Staatsvolk der BRD" und kein "Staatsvolk der DDR", sondern nur ein deutsches Volk. Nationalität (deutsch) und Staatangehörigkeit (deutsch) fallen also in eins zusammen. Das kannst Du übrigens in Deinem Personalausweis/Reisepaß nachlesen... ;)


    Die Rechtsvorbehalte der Besatzungsmächte (bis 1990) im Westen bzw. der offenkundige Satellitenstaat-Charakter der DDR wären ebenfalls ein Grund, das Vorhandensein von "Staatsmacht" (besser: Ausübung der tatsächlichen Gewalt über das Staatsterritorium) und mithin auch der Staatsqualität der beiden deutschen Teilstaaten anzuzweifeln.


    Du siehst also, daß man mit Deiner verkürzten Definition schnell neue Probleme aufwirft, denn wenn einem oder beiden deutschen Teilstaaten bis 1990 keine Staatsqualität zukam, dann frage ich mich, ob in den gut vierzig Jahren zuvor hier ein völkerrechtliches Vakuum herrschte?!


    Fakt ist, daß es keinen völkerrechtlichen Akt gegeben hat, der das Deutsche Reich aufgelöst hat. Lediglich die Organe dieses Staates (Regierung, Verwaltung etc.) sind untergegangen bzw. wurden 1949 in Organe der neuen Teilstaaten überführt.


    Fakt ist auch, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Organen für das Deutsche Reich handelt (also staatlich identisch mit dem Deutschen Reich ist), zumindest auf ihrem Territorium, in dem sie die tatsächliche Herrschaftsgewalt ausübt (territoriale Teilidentität).


    Ich denke, man sollte die Debatte emotionslos führen und die Bezeichnungen Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland nur als reine Staatsbezeichnungen sehen. Das Gebilde Deutschland wurde bis zum 23.5.45 (Gefangennahme der Reichsregierung unter Kanzler Dönitz) durch das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nach außen vertreten und nun halt das das Völkerrechtssubjekt Bundesrepublik Deutschland, mangels existenter staatlicher Organe des Deutschen Reiches.


    Natürlich ist das, was die Jungs von der zitierten Homepage betreiben, Unfug. Keiner hat sie legitimiert, für das Deutsche Reich handeln zu dürfen. Dazu bedürfte es der Einberufung einer verfassungsgebenden Nationalversammlung.

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Du siehst also, daß man mit Deiner verkürzten Definition schnell neue Probleme aufwirft


    Du hast Recht. Ich dachte aber genau das mit einer verkürzten Darstellung verhindern zu können und hatte a) keine Lust und b) keine Materialien hier um eine staatsrechtliche Abhandlung in deinem Stil zu verfassen ;)


    Im übrigen war es meiner Erinnerung nach auch gar nicht so unbestritten, ob die DDR (bzw. aus anderer Sicht die BRD) als Staat völkerrechtlich anzuerkennen sei (aus den von dir zu Recht genannten Gründen) und die BRD hatte ja im GG einen Passus in der Präambel, nach der sie für das ganze deutsche Volk spricht, einschließlich derer "denen am Grundgesetz mitzuwirken versagt war" - also den Bürgern der DDR. Man wusste also um diese völkerrechtlichen Klippen sehr wohl.


    Aber das wird glaube ich für ein Telefonforum etwas zu weit ausholend hier ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Wie gesagt: in mindestens diesem Punkt ist die Argumentation dieser Leute schwach, denn völkerrechtlich ist es unerheblich, wie ein Staat zustande kommt. Ob als Rechtsnachfolge, als Neugründung oder durch Krieg ist egal, solange die drei Elemente vorhanden sind.


    Das sind schon sehr unterschiedliche Situationen. Nur mal ein Beispiel herausgegriffen: Neugründungen sind äußerst problematisch. Verschiedene Leute haben ja mal versucht, neue Staaten z.B. auf Flak- oder Oelbohr-Plattformen zu gründen und sind damit (zurecht) nicht durchgekommen. Ein gewachsenes Staatsvolk wird man in einem solchen Fall nämlich kaum nachweisen können.


    Zitat

    Ein Deutsches Reich wäre also niemals einklagbar oder sonstwas, denn die BRD existiert und ist völkerrechtlich anerkannt.


    Das steht außer Frage.


    Zitat

    Die Ziele liessen sich also nur durch einen Staatsstreich und die Auflösung der BRD (was laut GG nicht möglich ist und an diesem Punkt [Art. 1 und 20] ist das GG auch nicht änderbar) erreichen


    Da muß ich Dich korrigieren. Art. 146 GG läßt eine verfassungsgebende Nationalversammlung zu, die selbstverständlich das Recht hätte, die Bundesrepublik Deutschland durch ein anderes Völkerrechtssubjekt (z.B. das Deutsche Reich) zu ersetzen, um Deutschland rechtlich zu repräsentieren.


    Zitat

    oder durch kriegerischen Landgewinn mit Neugründung eines Staates.


    Das wäre rechtswidrig.

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