Rechtsnachfolger Deutsches Reich

  • Schaut mal in den folgenden Link http://www.deutsches-reich-heute.de ,
    da gibt es eine, in meinen Augen,"zusammengezimmerte "Aufstellung von Gesetzestexten. Man will damit suggerieren,das das Deutsche Reich weiterhin besteht.
    Nun meine Frage an die Geschichtsprofies hier,was ist wirklich dran? Wo wurde geregelt,wer der völkerrechtliche Rechtsnachfolger des ehemaligen Deutschen Reichs ist ?

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Auch schon von dieser Art "Bewegung" gehört. Anhänger dieser Bewegung lehnen es ab, in der Bundesrepublik Steuern zu zahlen und haben dadurch heftigste Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Auch im übrigen lehnen sie den Staat und seine Institutionen aufgrund der Zusammenhänge mit dem Ende des 3. Reiches (Besatzungszeit), Grundgesetz und Wiedervereinigung ab.


    Folglich führen sie auch statt derm Personalausweis einen eigenen Reichsausweis mit sich, in welchem Passbild, Adresse und Fingerabdruck aufgebracht sind. Gerüchten zur Folge sollen Polizisten bei Polizeikontrollen in Einzelfällen diese Art von Ausweis bereits als Ausweisdokument akzeptiert haben. Die Reichsgerierung und sämtliche Behörden haben übrigends ein einziges Haus als Sitz und Adresse.


    Der Ansatz ist geschichtlich nicht ohne und auch diskussionswürdig, wird aber allzu gerne von "rechten Kreisen" benutzt und hat dementsprechend etwas anrüchiges.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Bei ebay kann man Aufgrund dieser rechtlichen Lage auch Diplomaten Ausweise kaufen, die angeblich anerkannt wäre. Aber glauben kann ich das nicht, aber es gibt Leute die dafür 500,- € und mehr zahlen - pfff.

  • Also Mühe hat sich unser "Reichspräsident" gegeben, kann man nicht anders sagen. Was mir nach kurzem Studium der Seite nicht aufgeht ist das Ziel dieser Bewegung oder wie immer man das nennen mag.


    Als Nicht-Jurist habe ich gelernt, dass jeder, der das jonglieren mit §§ beherrscht, ohne Probleme in der Lage ist Gesetze etc. nach seinem Gutdünken auszulegen. Ich bin mir sicher, dass ein anderer Jurist mit anderen Zielen aus den zitierten Unterlagen andere Schlüsse ziehen könnte. Ob diese Unterlagen inklusive der daraus gezogenen Folgerungen also richtig sind vermag ich nicht einzuschätzen.


    Wenn ich mir allerdings die Karte auf der Startseite anschaue, dann kommt mir, ich bitte den Ausdruck zu verzeihen, die Wurst! Gegen ein argumentatives Beschäftigen mit der Materie auf wissenschaftlicher Ebene ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Mit dieser ersten Seite und deren Darstellung hat sich die Idee aber für mich schon gänzlich ins Abseits geschoben. Es würde mich also gar nicht wundern, wenn die Herren und Damen mit entblößtem Kopf (äußerlich und innerlich) sich die dort vorhandenen Ausführungen zunutze machen.

    Och danke! Und selbst so?

  • Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Was mir nach kurzem Studium der Seite nicht aufgeht ist das Ziel dieser Bewegung oder wie immer man das nennen mag.


    Genau das versuche ich auch schon seit einer Viertelstunde herauszufinden :confused: :rolleyes:


  • Zumindest die 10 % Einkommensteuer hören sich doch gut an :)
    Und endlich in Frieden leben wäre auch nicht schlecht ;)


    Ist das vielleicht eine Satireseite? :confused:

    Irren ist menschlich; aber wenn man richtigen Mist bauen will, braucht man einen Computer!!!

  • Original geschrieben von yoggibear

    Zitat

    die 10 % Einkommensteuer hören sich doch gut an


    Man darf gespannt sein wie lange er mit den Einnahmen aus der Einkommenssteuer hinkommt. Ich bin auf die erste Einkommenssteuererhöhung von ca. 30 % gespannt :D

    Och danke! Und selbst so?

  • Zitat:
    Man darf gespannt sein wie lange er mit den Einnahmen aus der Einkommenssteuer hinkommt. Ich bin auf die erste Einkommenssteuererhöhung von ca. 30 % gespannt







    Mit 13% EK Steuer könnte ich auch noch ganz gut leben :D:D:D


    (Sorry, aber den konnte ich mit nicht verkneifen)


    MfG
    Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Original geschrieben von yoggibear


    Man darf gespannt sein wie lange er mit den Einnahmen aus der Einkommenssteuer hinkommt. Ich bin auf die erste Einkommenssteuererhöhung von ca. 30 % gespannt :D


    Die haut er durch die 120€ Ausweis-Gebühr pro Jahr doch locker wieder raus ;)


    -SF³

  • Re: Rechtsnachfolger Deutsches Reich


    Zitat

    Original geschrieben von Handydoctor
    Man will damit suggerieren,das das Deutsche Reich weiterhin besteht.
    Nun meine Frage an die Geschichtsprofies hier,was ist wirklich dran? Wo wurde geregelt,wer der völkerrechtliche Rechtsnachfolger des ehemaligen Deutschen Reichs ist ?


    So merkwürdig das klingt, und was auch immer man davon halten soll: Es ist tatsächlich so, daß das Deutsche Reich fortbesteht, die Frage nach einem Rechtsnachfolger stellt sich also nicht. Nachlesen kann man das im "Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 im Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973" (Aktenzeichen 2 BvF 1/73).


    Die Kernpassage dieses Urteils lautet:


    Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).


    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z. B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 (354)).


    Ich habe den Text von der genannten Seite kopiert, er ist korrekt wiedergegeben. Mir liegt die Druckfassung des Urteils vor, so daß ich vor dem Kopieren verglichen habe, ob was verfälscht wurde.


    Wohlgemerkt: Es handelt sich um ein BVerfG-Urteil (und damit um geltendes Recht), nicht um "Wunschdenken" Ewiggestriger!


    Deine Frage sollte damit beantwortet sein.

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