Diebstahl geistigen Eigentums ?

  • Weil es ja doch immer gerne überlesen wird ;).
    Ich habe mich ausdrücklich gegen das Kopieren von fremden Texten und Bildern ohne Absprache ausgesprochen.


    Es will mich hier anscheinend niemand verstehen.


    Es ist nach wie vor meine Einschäetzung, das o.g. "Testbericht" nicht unter das Urheberrecht fällt, dazu ist er (nicht böse werden!) zu einfach gestrickt. Wenn er jetzt eigene Messungen durchgeführt hätte, wie z.B. Sende-/Empfangsstärke o.Ä. . So fehlt dem "Bericht" das Alleinstellungsmerkmal. Bei den geklauten Bildern sehe ich das ansonsten wie ihr auch.


    Zitat

    von Nebelfelsen
    "Ich möchte mich jetzt nicht weiter dazu auslassen."
    Die Lage spitzt sich zu?


    Nö wieso, wenn es so wäre müßte ich dich jetzt anzeigen, weil Du mein Posting nicht in der korrekten Form zitierst ;).


    cu


    PS: Falls sich jemand wundert warum ich Testbericht und Bericht hier immer in Gänsefüßchen schreibe. Aus o.g. Gründen, ist es für mich keins von beiden. Das ist nicht persönlich gemeint.

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Für jemand der nicht Betroffen ist,ist es eine Kleinigkeit.

    Ich bin bestimmt sehr oft davon betroffen, die meisten Male krieg ich es aber wohl nicht mit. In meinem ersten Post stehen doch 2 Beispiele für Klau meiner Texte, wo es mir auch nichts ausgemacht hat.


    Naja, ich klinke mich aus, jeder soll so glücklich werden wie er es für richtig hält.

  • Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
    Es ist nach wie vor meine Einschäetzung, das o.g. "Testbericht" nicht unter das Urheberrecht fällt, dazu ist er (nicht böse werden!) zu einfach gestrickt. Wenn er jetzt eigene Messungen durchgeführt hätte, wie z.B. Sende-/Empfangsstärke o.Ä. . So fehlt dem "Bericht" das Alleinstellungsmerkmal. Bei den geklauten Bildern sehe ich das ansonsten wie ihr auch.


    Es steht aber nun mal leider nirgends, dass eine Publikation erst dann urheberrechtlich geschützt ist, wenn man eigene Messungen durchgeführt hat (wäre sonst ja eine tolle Ausrede für Studenten, die Ihre Diplomarbeit schreiben: "Ich hab doch von jemanden abgeschrieben, der keine Messungen gemacht hat sonder nur von jemandem abgeschrieben hat; das kann ja gar keine Urheberrechtsverl. sein."). Und wenn ich jetzt die Akkulaufzeit aus dem Nokiadatenblatt nehme und dazu 5 Seiten sinnloses Geschwafel ähnlich folgender Form schreibe, dann fällt das halt auch unter urheberrechtlich geschütztes Material, ohne hier die Frage aufwerfen zu wollen, was schützenswert ist und was nicht: "Die Akkulaufzeit ist ganz toll, wenn man es von der einen Seite betrachtet, aber auch wieder nicht, wenn man es von der anderen her sieht. Dem einen mag die Akkulaufzeit zusagen, dem anderen nicht. Ich persönlich bin zwar ganz zufrieden, man könnte aber...". Da dieser "geistige Erguss" von mir stammt habe ich auch die Rechte an ihm. Sonst dürfte man ja auch diese ganze Schundliteratur, die es in Bahnhofsbuchhandlung zu kaufen gibt (Heftchenkrimis, Arztromane, etc.) kopieren, da hier ja auch keine richtige Leistung dahinter steht. Gleiches gilt für mein Beispiel des Lexikons. Der Verlag hat ja auch nichts selbst geforscht sondern schreibt unter den Stichworten nur, was Forscher herausgefunden haben, z.B. Atom -> kleinstes, chemisch nicht mehr teilbares Teilchen (das hat der Verlag sicher nicht ausprobiert, somit liegen auch keine eigenen Messwerte zugrunde).


    Ich kann aber nachvollziehen, dass Du da anderer Auffassung bist; der Gesetzgeber allerdings nicht.


    P.S.: Auch die Zitatformatierung, die das Forum automatisch generiert, ist eigentlich nicht ausreichend ;)

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Antwort von ebay:


    "Hallo,

    vielen Dank fuer Ihre Anfrage.

    Bilder, die Sie bei eBay zu Ihren Angeboten einstellen, koennen leider
    nicht direkt geschuetzt werden.

    Sollte ein anderer User Ihre Bilder ohne Ihre Erlaubnis verwenden,
    stellt dies in der Regel einen Verstoss gegen Ihr Urheberrecht dar. Dies
    gilt im Allgemeinen auch fuer Dateien und Bilder, die aus dem Internet
    gedownloadet oder kopiert werden. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht
    bedeutet die Veroeffentlichung solcher Dateien im Internet nicht, dass
    diese von allen Internetnutzern beliebig verwendet werden duerfen.
    Verstoesse gegen diese Urheberrechte koennen von den Rechteinhabern
    (z.B. Ihnen) geahndet werden.

    Naeheres zu diesem Thema finden Sie auch in unseren eBay Grundsaetzen
    und Richtlinien fuer das Anbieten von Artikeln auf eBay unter:
    http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html und
    http://pages.ebay.de/help/community/png-copyrights.html

    Sollten Sie festellen, dass ein anderes eBay Mitglied in seinen
    Angeboten Ihre Bilder benutzt, ist es sicherlich hilfreich, wenn Sie
    zunaechst denjenigen, der Ihr Bildmaterial widerrechtlich verwendet hat,
    darueber informieren. In der Vielzahl der Faelle veranlasst dieser
    Schritt das entsprechende Mitglied bereits zur Loeschung seines
    Angebotes oder zur Entfernung der Bilder.

    Fuer weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung,
    da es uns leider gesetzlich verboten ist, Ihnen einen rechtlichen Rat zu
    erteilen.

    Wir hoffen auf Ihr Verstaendnis.


    Mit freundlichen Gruessen

    eBay Community Watch

    eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!"


    der Verkäufer hat entsprechend reagiert und somit ist die Sache ja auch gegessen. Eine weitere Verwendung mit Angabe der Quelle ist meinerseits auch positiv beantwortet worden (ich weiß ja jetzt wer der Verkäufer war ;) )

  • Nun denn,
    ist doch prima das ebay sich auf die sichere Seite schlägt. Ist ja auch einfacher als eine Einzelfallprüfung.

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Ich kann aber nachvollziehen, dass Du da anderer Auffassung bist; der Gesetzgeber allerdings nicht.


    Ich bin doch gar nicht anderer Auffassung. Mir geht es um die Gewichtung, Trivialtexte sind IMHO eben nicht geschützt.

    Zitat

    jugend.rlp.de
    Die Gesetzgebung spricht von "urheberrechtlich geschützten Werken". Schutzwürdigen Werken liegt umfassend immer eine "persönliche geistige Schöpfung" zugrunde.

    • Ein Werk ist dann schützenswert, wenn eine gewisse "Schöpfungshöhe", eine besondere "schöpferische Eigentümlichkeit", zugrunde liegt.
    • Diese hängt natürlich von der Werkart ab, wird aber vom Gesetzgeber eher niedrig angesetzt.
    • Notwendig ist ferner, dass die Eigentümlichkeit des Werkes über alltäglicher, routinemäßiger Gestaltung und mechanisch-technischen Können liegt.


    Wie gesagt bei Bildern habe ich absolut kein Problem zu verstehen, das diese schützenswert sind. Aber der Text ist wohl Ansichtssache. Ist eine gewisse Schöpfungshöhe gegeben, wenn der Text eingermaßen verständlich ist? Ist eine Aneinanderreihung von Fakten schon Schöpfungshöhe? Und ist das mechanisch-technische Können nicht alltäglich um hier posten zu können?


    Mmmh, ich weiß nicht. Wäre ich Amtsrichter, würde ich eine solche Klage als Schwachfug abweisen (mit Ausnahme der Bilder).


    cu ;)


    PS: Lexika sind Sammelwerke und werden im UrhG als Datensammlung aufgeführt. Aber Moment, nicht verwechseln mit der "Daten"sammlung eines "Testberichtes" ;).


    PPS:Irgendwo muß es doch noch eine weitere anerkannte Interpretation zum UrhG geben.


    PPPS: Nebelfelsen, rechts die vierte Taste von oben, die gaaanz große, erhöht ungemein die Lesbarkeit deiner Postings ;) . Falls Du aber ein PDA benutzt, bitte ich um Entschuldigung ;) .


    [edit]
    Ich habe jetzt noch mal eine Quelle aufgetan die mich unterstützt ;)


    http://www.ifb-bayern.de/Schutz%20geistigen%20Eigentums.PDF


    Und bis auf die Bilder sehe ich immer noch keinen schützenswerten Aspekt.


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