Bafög,- kennt sich jemand aus?

  • Also ich habe ein ziemlich dummes Problem:
    Ich begann vor 7 Monaten eine Ausbildung. Diese Ausbildung wird als schluische oder als praktische Ausbildung angeboten. Ich besuchte die schulische Ausbildung und hatte somit Anrecht auf 95€ Schülerbafög. Schülerbafög muß eigentlich nicht zurückgezahlt werden. Nun ergab es sich nach 2 Monaten Schule, das ich in die Praxisausbildung kurzfristig wechseln konnte. Diese ist vergütet und ich habe somit wahrscheinlich kein Anrecht auf Bafög mehr.
    Nur war ich verdammt blöd! Ich war aus irgendeinem Grund der Ansicht, das ich kein Bafög mehr bekommen würde. Heute habe ich allerdings gesehen, das ich immernoch monatlich welches bekomme. Fragt mich nicht, was mich geritten hat, aber ich war die letzten 4 Monate der Meinung ich bekomme kein Bafög mehr!!
    Wie sieht das jetzt aus? Ich werde wohl das Bafög zurückzahlen müssen. Nur: muß ich auch den Betrag für die Monate zurückzahlen, die ich zur Schule gegangen bin? Denn das hatte ich ja Anrecht auf Bafög (und Schülerbafög muß eigentlich nicht zurückgezahlt werden).
    Was würdet ihr machen?
    Wiso ist eigentlich noch niemand dahinter gekommen, das ich Geld verdiene? Klar, ich muß es denen mitteilen, aber kommen die überhaubt dahinter, wenn ich garnichts sage (was ich nicht will)?
    Reicht es eventuell, wenn ich denen einfach schreibe, das ich kein Bafög mehr benötige und die geben Ruhe?


    Achso:
    Damit keine Missverständnisse entstehen: Mir ist bewusst, das ich das Bafög der letzten Monate zurückzahlen muß und ich habe dies auch vor! Ich möchte nur meine Möglichkeiten und die Folgen abklären!

  • Meine Bafög Kenntnisse sind zwar nicht mehr taufrisch und beziehen sich eher auf ein Studium, aber ich denke prinzipiell dürften keine großen Unterschiede bestehen.


    Ob Du weiterhin Bafög bekommst hängt davon ab, wieviel Geld du verdienst. Grundsätzlich ist ein Fachrichtungswechsel in begründeten Fällen möglich (zB. bessere berufliche Aussichten etc.).


    Zur Rückzahlung: wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Du musst deine geänderte Situation mitteilen und wirst dann einen Betrag X-zurückzahlen müssen.

  • Hallo,


    also *räusper* wenn du deinem Bafög Amt nicht mitteilst, dass du nun eine praktische Ausbildung machst in der du Geld bekommst, dann können die das doch nicht wissen. Mich wundert auch, dass du dir erst 4 Monate später darüber Gedanken machst, hättest dich doch schon beim ersten zu viel gezahten Betrag wundern können.


    Naja, gehe mal zum Bafög Amt (anrufen könnte auch schon reichen), sag denen wie es ist und die werden wohl das Geld, was du zu viel erhalten hast zurückfordern. Das was du bekommen hast, als du ein Anrecht drauf hattest, werden sie nicht wieder wollen, normal jedenfalls ;)


    Grüße
    Nadia

    Es ist nicht alles real,
    was du siehst.
    Aber alles existiert,
    wenn du nur daran glaubst.

  • aaaallllsoooooooooooo!


    Ich kenne mich mit Schülerbafög nicht wirklich aus, kann dir aber erklären, wie es bei uns Studenten funktioniert. Wird wahrscheinlich nicht viel anders sein.


    Grundsätzlich musst du, wenn du als Schüler Anspruch auf Bafög gehabt hast, dieses nicht zurückzahlen, also auch nicht für deine 2 Monate. Wenn du ledig bist, darft du (als Student) im Bewilligungszeitraum (i.d.R. 12 Monate) genau 4200,- € verdienen (entsprechend 350,- € im Monat) um trotzdem noch Anspruch auf Bafög zu haben. Dabei ist irrelevant, ob du das Geld in einem oder mehreren Monaten verdienst hat.


    Und dann muss ich wohl mit der Mär des "das Bafögamt kann doch eigentlich garnicht wissen, wieviel ich verdiene" aufräumen. Das Finanzamt arbeitet aktiv mit dem Bafögamt zusammen, d.h. alles was auf einer Lohnsteuerkarte steht, dass kennt auch das Bafögamt und wird natürlich auch angerechnet. Wenn du keine Lohnsteuerkarte hast, weiss das Amt natürlich auch nicht, wieviel Du verdienst.


    Habe ich was vergessen? Nur nebenbei, Bafög-Anspruch erlischt auch bei einem Privatvermögen über 5200,- €.

  • Das Blöde daran ist, das ich den Eingang erstmalig monatlichen Eingang gestern erstmalig festgestellt habe. Da war der Trottel in mir. Ich habe schlichtweg gedacht, ich beziehe kein Bafög mehr.
    Das ich es zurückzahlen muß, ist klar, nur wenn ich es jetzt auf einmal zahlen muß,- auweia.
    Achja, ich mache noch die selbe Ausbildung an der selben Schule. Nur halt nichtmehr 5 Tage Schule, sondern 2 Tage Schule + 3 Tage Arbeit. Und da erlischen meine Ansprüche.

  • Melde dich bei deinem BaföG-Amt, lass dir alles was dir dein Sachbearbeiter mündlich erzählt, schriftlich bestätigen.
    Mach es aber schnell, denn wenn das Amt dahinter kommt, könnte es teuer werden.



    Das unrechtmäßig erhaltene BaföG mußt du wahrescheinlich zurückzahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kosmos
    Nur nebenbei, Bafög-Anspruch erlischt auch bei einem Privatvermögen über 5200,- €.

    Wirklich, das kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Das wäre ja richtig gemein, klar brauchen Reiche mit einem grossen Vermögen kein Bafög, aber was sind heutzutage schon 5200€.


    Zählt das nur wenn es als Geld angelegt ist, oder auch als Besitz in z.B. Aktien oder Auto?

  • Naja, kommt halt drauf an was man angibt. ;)

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Naja, kommt halt drauf an was man angibt. ;)


    Durch den Datenabgleich ist es den Beamten möglich deinen Besitz vollständig zu erfassen.
    z.Zt. sind davon nur Konten mit Freistellungsauftrag betroffen, aber wer weiß wie es in 2 Jahren ausschaut.
    Bedenken sollte man auch, dass diese Prüfung sehr wohl auch rückwirkend geschehen kann!


    ----- Bei diesem teil bin ich mir nicht 100% sicher-----------------
    Die 5200€ umfassen dein angelegtes Geld, Sachgüter (Auto, Computer,...)gehen AFAIK nicht ein. Geerbte Häuser jedoch schon.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Naja, kommt halt drauf an was man angibt. ;)


    Hast Du in letzter Zeit Zeitung gelesen?


    Gegen unzählige Studenten, die ebenso gedacht haben, laufen jetzt Ermittlungsverfahren wegen Betruges.


    Die vollständigen Artikel sind bei Spiegel-Online leider nur noch kostenpflichtig abrufbar, hier zumindest einige Überschriften:


    => http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,248518,00.html
    => http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,258107,00.html
    => http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,261007,00.html
    => http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,261489,00.html

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