Bafög,- kennt sich jemand aus?

  • Hi,


    die Bafögleute sind keinesfalls zimperlich. Ein Kumpel musste ein Strafgeld zahlen, da er seine Telekom Aktien nicht angegeben hat. Denen war egel, was die Dinger jetzt wert sind - was zählt war das "Vermögen", dass er damals für die Aktien ausgegeben hat.


    Ich selbst hab' auch einen Drohbrief von denen bekommen. Angeblich hätte ich im Jahr 2000 600(!) DM Zinsen bekommen. Schön wär's. Das Geld gehörte einem Menschen, der so heißt wie ich und am selben Datum (Tag,Monat,Jahr) geboren ist. :eek:
    Der Spaß hat dann auch nur 232Euro für den Anwalt gekostet.



    gruß vom eierohr - das sich überlegt, was Banken bei Kontoauflösungen so prüfen...

  • Bitte auch dran denken, daß das zuständige Bafög-Amt ggs. Zinsen verlangen kann!
    Im übrigen kann man sich mit der dort zuständigen Person auch darüber unterhalten (und sollte das Ergebnis schriftlich fixieren), ob eine Stundung oder eine befristete Niederschlagung der Forderung in Betracht kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rumpel
    Durch den Datenabgleich ist es den Beamten möglich deinen Besitz vollständig zu erfassen.
    z.Zt. sind davon nur Konten mit Freistellungsauftrag betroffen, aber wer weiß wie es in 2 Jahren ausschaut.

    Wieviel Zins jemand freistellt hat ja nichts damit zu tun wieviel Zins man wirklich bekommt. Es gibt doch viele Leute die sicherheitshalber die vollen ~1.400€ freistellen auch wenn sie nur die Hälfte bekommen. Und eine evtl. anfallende Kapitalabschlagsteuer müssen die Kreditinstitute ja anonym abführen.


    Aber so finde ich die Reglung wirklich bedenklich. Dann wären ja die Jugendlichen die angeschmierten, die extra etwas gepart und investiert haben, einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, ... weil sie keinen Baföganspruch haben. Die Leute die einfach alles verschleudern, wären haben auch noch einen Bafög Anspruch. Wo bleibt den da die Gerechtigkeit?


    Die 5.200 Euro sind wohl definitiv zu wenig, wer so arm ist kann ja gleich Antrag auf Sozialhilfe stellen ... wozu dann noch Bafög? Das nicht jeder gefördert werden muss, ist mir auch klar, aber der Betrag ist viel zu niedrig angesetzt, das fünfache wäre vielleicht oke, darüber könnte man reden.

  • Betreff Privatvermögen 5200,- €:


    Als Privatvermögen angerechnet werden verfügbares Geld (Bar, Konto, Sparbuch etc.) sowie Grundstücke, Häuser, Wertpapiere, Forderungen, Beteiligungen als auch Erträge aus Miete und Pacht.


    Nicht dazu gehören alle oben nicht genannten Sachgüter, z.B. euer Auto oder Computer.

  • Hy Leute,



    ich hab ein kleines Problem und leider weiß ich nicht so recht wen ich fragen soll... also muß TT mal wieder herhalten :)


    Ne mal ernsthaft.


    Ich mach seit Okt.04 mein Studium und hab auch einen Bafög Antrag gestellt...
    Vor dem Studium hab ich ne Ausbildung gemacht und natürlich auch Geld verdient.
    Nun hab ich mir zum Studium mir ein Auto gekauft, da ich täglich ca. 50km fahren muß wollte ich ein "gutes" Auto...sprich ein in meinen Augen
    S I C H R E S Auto.
    Es wurde ein Polo 1.2l (65PS !!) Modelljahr 03.
    Natürlich hab ich im Antrag alles schön brav angegeben.


    Nun hab ich den Antrag zurückbekommen und es wurde mir nichts bewilligt...
    Als Argument wurde mir gesagt, dass mein Auto zu teuer gewesen wäre und es somit ein unverhältnismäßiges Auto wäre...ok es hat mich 13.200€ gekostet, aber ich finde nicht, dass es unverhältnismäßig ist wenn man sich ein sicheres deutsches Auto kauft...
    Desweiteren hieß es, ein Auto bis ca. 3000€ hätten sie mir angerechnet.
    Auch hat der Bearbeiter gesagt, dass es zu kurzfristig gekauft wurde, hätt ich es ein halbes Jahr früher gekauft, hätten sie es nicht mehr nachvollziehen können...


    Ich versteh nun echt nicht, wo genau stehen soll, wie viel ein Auto kosten darf, in der "Bafög-Broschüre" stand, dass Sachgüter wie zb Auto PC und Stereoanlage (??) nicht mit gerechnet werden.(mehr nicht)


    Wie gesagt ich brauche jetzt ein Auto
    ... zu meiner Ausbildung konnte ich mit dem Bus bzw nem Kollegen fahren...


    Ich hab 3 Jahre relativ viel gespart und mir kein eigenes Auto geleistet, weil ich eigentlich schon im Vorraus wußte, dass ich studieren will und nun werd ich dafür bestraft, dass ich mein Geld nicht schon früher in ein Auto gesteckt habe??


    Was ich auch nicht versteh ist, dass sie mir Null €uro für das Auto abgezogen haben... ich habe angeblich ein Vermögen von 14000€.
    wenigstens die "freien" 3000€ hätten sie mir doch abziehen müssen, oder??
    Kann man da einen Einspruch einlegen, so dass sie mir wenigstens etwas anrechnen??



    Naja vielleicht weiß einer von euch einen Rat...


    Liege ich mit meiner Ansicht völlig falsch oder versteht mich jemand ?!
    Bitte antwortet *fleh*


    Wenn nicht hoffe ich wenigstens jemand nen Tipp durch meinen Beitrag geben zu können.

  • Da Du ja bereits studierst, hast Du sicher auch Zugriff auf die Bestände einer Uni-Bibliothek. Schau doch, falls Du zuverlässige Auskünfte suchst, einfach mal nach, ob Du dort eine einschlägige Kommentierung zum Vermögensbegriff des BAföG findest.


    Ich habe im übrigen (mangels eigener Erfahrungen mit BAföG-Fragen) nach Deinem Posting kurz bei Google gesucht und gleich in der ersten Fundstelle einen Hinweis auf die Grenzen der "Angemessenheit" analog Hartz IV / ALG II gefunden.

  • Hallo Leute,



    Erst mal Danke für die Antworten.


    Also alles was ich bei google gefunden hab ist, dass ein angemessenes Auto angemessen ist. Es gibt keine konkrete Grenze.... Die einzige Zahl, die man immer wieder lesen konnte sind die 5000€ für ein Kfz, aber die sind nur bei Hartz IV genannt. Selbst im Bafög Forum stand nichts genaues.


    Auf meine Frage, ob man auch etwas angerechnet bekommt, wenn man kein angemessens Auto (Möbel usw.) gekauft hat find ich auch nichts.
    Ich meine eigentlich sollte es doch einen max. Betrag geben, der einem angerechnet bekommt :confused:


    Nächste Woche ist ne Infoveranstaltung für die "neuen" und so leute wie mich..


    NAja fals hier noch jemand was weiß... Melden :)

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