Mietauto mit Sommerreifen im Winter. Haftung?

  • Hallo,


    mein Schwager hat letzte Woche von L.A. aus (bei 23°C im Schatten) Fly&Drive für ein paar Tage nach Deutschland gebucht.
    Am Donnerstag in Frankfurt war alles paletti, der Wagen stand da und er konnte losfahren.


    Heute wollte er von Dresden nach Frankfurt zum Flughafen, aber oh Schreck das Auto hatte Sommerreifen drauf! . Natürlich kam er bei den 15 cm Neuschnee nicht von der Stelle, bzw. hat er noch einen kleinen Rempler verursacht, weil er eben nicht vorher die Reifen angeschaut hatte.
    (zur Erklärung: Es hat erst gestern abend angefangen zu schneien, früh lagen dann 15 cm).


    Bei dem Rempler würde er ja lt. aktueller Rechtssprechung eine Teilschuld bekommen, weil er unter winterlichen Verhältnissen ohne entprechende Reifen gefahren ist.
    Aber ist dafür nicht eher der Vermieter "..we try harder" verantwortlich???


    Er ist zwar kein Ami, aber wenn er in L.A. einen Mietwagen bucht, dann ist eben nicht der erste Gedanke, Winterreifen dazu zu buchen....Übrigens wurde das ihm auch nicht offeriert.


    Wie sieht es nun mit der Haftung aus???


    Danke für Eure Tips.
    Ericsson Fan



    P.S. Ich habe selber einmal gemietet und kam dann wegen hoher Schneedecke beim Vermieter nicht einmal vom Parkplatz weg- dort konnte ich aufgrund dieses überzeugenden Argumentes ("ich will ja den Wagen nicht nur mieten, sondern auch fahren" noch ein Auto mit Winterreifen (kostenfrei!!! welch toller Service!) bekommen.

  • Ich denke, er hätte da gezielt nachfragen sollen. Es sollte ja auch den "Amis" bekannt sein, dass bei uns noch Winter ist... ;)
    Haftbar kann er den Vermieter dafür denk ich nicht machen...


    Gruß,
    Sebi



    PS: Mein Onkel hatte sich letztens auch ein Auto mit Winterreifen bestellt (15€ Aufpreis), und später stellte er fest, dass irgendwie nur rechts hinten ein Winterreifen montiert war, der Rest Sommerreifen! :rolleyes:

  • guckst du da! ;)


    MfG M.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Re: Mietauto mit Sommerreifen im Winter. Haftung?


    Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan
    Bei dem Rempler würde er ja lt. aktueller Rechtssprechung eine Teilschuld bekommen, weil er unter winterlichen Verhältnissen ohne entprechende Reifen gefahren ist.

    :confused:


    Wenn er einen Rempler verursacht hat, bekommt er keine Teilschuld, sondern die volle Schuld. Und im Rahmen des gebuchten Versicherungspakets wird die Versicherung dafür aufkommen - abzüglich der Selbstbeteiligung.


    Voraussetzung ist natürlich, dass er mit "angemessener Geschwindigkeit und Fahrweise" unterwegs war, wie es so schön heisst. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Re: Mietauto mit Sommerreifen im Winter. Haftung?


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    :confused:


    Wenn er einen Rempler verursacht hat, bekommt er keine Teilschuld, sondern die volle Schuld. Und im Rahmen des gebuchten Versicherungspakets wird die Versicherung dafür aufkommen - abzüglich der Selbstbeteiligung.


    Voraussetzung ist natürlich, dass er mit "angemessener Geschwindigkeit und Fahrweise" unterwegs war, wie es so schön heisst. ;)


    Nun, dabei war ich nicht- ich kann nur aus dem Telefonat wiedergeben:
    Er ist mit ca. 20 km/h an die Kreuzung rangefahren, hatte zum Vordermann noch 15-20 m Abstand- Vollbremsung mit ABS-Einsatz und das Auto ist nicht zum Stehen gekommen. Mit Winterreifen hätte der Wagen nach meiner Einschätzung nur bei extremem Glatteis nicht gestanden.


    Aber, das Lamentieren hilft, glaube ich, nichts. Die Vollkasko zahlt es schon.


    Ziemlich schwach ist es nur von den Vermietern, im Winter nicht standardmäßig Fahrzeuge mit ordentlichen Reifen anzubieten, schließlich sind Winterreifen schon ab Temperaturen unter 7°C unbedingt zu empfehlen.


    Und- die Tarife der Vermieter sind in den letzten Jahren nicht gerade niedriger geworden, wenn man mal von den Billigheimern á la Sixti absieht.
    (mit unserem Firmentarif habe ich noch 2001 einen Golf für 65 DM/ Tag bekommen, jetzt kostet der 63 EUR/Tag- und die Firma mietet eher mehr als weniger)


    Gruß
    Ericsson Fan

  • Nur mal zur Erinnerung:


    Jeder ist verpflichtet, das Fahrzeug auf technisch Mängelfreien Zustand vor Fahrtantritt zu prüfen. Seien dies nun Beleuchtungsanlagen oder eben die Reifen. Das gilt für jedes Fahrzeug, ob nun das eigene, gemietet oder privat geliehen.


    Daraus ergibt sich relativ einfache Formel:


    Prüfung + Feststellung, dass Sommerreifen = kein Fahrtantritt = kein Unfall



    Solange es keine Winterreifenpflicht gibt und die WR nicht gesondert beim Vermieter bestellt wurden, kann IMHO der Vermieter nicht in die Pflicht gezogen werden. Zumindest nicht über die (vorhandene?) Vollkaskoversicherung abzüglich Selbstbeteiligung hinaus.



    Stefan

  • Stefan: genau so ist es. Ich habe neulich in einem Auto Magazin gesehen dass es sich exakt so verhält, nämlich dass der Mieter die Verantwortung dafür trägt mit welchen Reifen er unterwegs ist. Zu bemängeln ist dabei allerdings dass viele Vermieter Winterreifen nur auf Anfrage bereitstellen oder sogar gar nicht im Angebot haben :eek: (getestet wurden mehrere Vermieter).

    "Think globally, act locally."
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