Handys zu Schleuderpreisen !!!!

  • na ja...


    ok, vielleicht meint ihrs gut,
    ich werd dann die Seite wieder löschen. sind ja eh nur ein paar telefone. Wenn also jemand interesse hat, kann er sich ja bei mir melden.
    Auf der anderen Seite verstehe ich nicht, warum ich etwas schwarz verkaufe?
    Ich habe privat z.B. 3 Haie als Restposten a 85 Euro gekauft. Warum kann ich sie dann nicht privat für 99 verkaufen. Was ist daran schwarz?

  • Re: na ja...


    Zitat

    Original geschrieben von terryfoxistgott
    ok, vielleicht meint ihrs gut,
    ich werd dann die Seite wieder löschen. sind ja eh nur ein paar telefone. Wenn also jemand interesse hat, kann er sich ja bei mir melden.
    Auf der anderen Seite verstehe ich nicht, warum ich etwas schwarz verkaufe?
    Ich habe privat z.B. 3 Haie als Restposten a 85 Euro gekauft. Warum kann ich sie dann nicht privat für 99 verkaufen. Was ist daran schwarz?


    naja, du fragst was daran schwarz sein soll. Wie viele Handys kaufst du denn so in einem Jahr. Beabsichtigst du Gewinn zu erzielen;) ??


    Also doch schwarz, ich denke mal wir verstehen uns, und falls nicht, dann ruf doch mal beim FIAMT an, die klären dich im Guten Sinne auf.

    alle Angebote verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Angebote sind solange gültig wie der Vorrat reicht. Bitte beachtet das wir aus organisatorischen Gründen keine PN´s beantworten können.
    http://www.fonez.de
    tel. 07720.99.51.9.0
    fax.07720.99.51.9.29

  • wieviele?


    also : ich habe 3 Haie a 85 Euro bestellt, die ich für 99 Abgebe.......
    die sagems kosten mich 49, ich geb sie für 59 her.
    Und vom Gewinn kann ich vielleicht meinen Zahnarzt bezahlen, für den Anteil einer neuen Krone......
    Also, wo sind eure Bestellungen?

  • Trotz der heftigen Diskussion hier wäre ich vorsichtig teryfoxyistgott Schwarzhandel zu unterstellen. Ist es nicht so, das er günstige Handies MIT Rechnung anbietet, es also egal sein kann, ob er ein Gewerbe angemeldet hat, oder nicht? Ich glaube ihm, wenn er sagt, er will den TT´lern gute Ware zu guten Preisen anbieten. Und jeder hat mal klein angefangen, das sollten grade die etablierten Händler unter Euch wissen. ;) Deswegen fände ich es angebracht hier Leute nicht gleich unterzubuttern oder wegen einer mangelhaften Seite vorschnell abzustempeln, sondern fände es kollegial ihm mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, denn nicht jeder ist auf die Welt gekommen und gleich Händler gewesen. :eek:


    Greetz,


    Andi :cool:

  • Zitat

    Trotz der heftigen Diskussion hier wäre ich vorsichtig teryfoxyistgott Schwarzhandel zu unterstellen.

    wer eine solche Seite hat und dann auch noch oben AGB´s stehen hat, aber kein Gewerbe angemeldet hat, was macht der denn?? Wie nennt sich das bitte??




    Zitat

    Ist es nicht so, das er günstige Handies MIT Rechnung anbietet, es also egal sein kann, ob er ein Gewerbe angemeldet hat, oder nicht?


    wenn er das einmal oder auch 5 mal im Jahr macht, dann ist das nicht so wichtig, aber anscheinend macht er das ja öffters.



    Zitat

    hier Leute nicht gleich unterzubuttern


    das macht hier doch keiner. Guter Rat kann teuer sein, er erspart sich hier nur unnötige Kosten.



    Zitat

    sondern fände es kollegial ihm mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, denn nicht jeder ist auf die Welt gekommen und gleich Händler gewesen.


    Rat und Tat, schon zwei Seiten lang hier im Thread.

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  • phonecenter marl


    Wer Händler spielen will, muß einen Gewerbeschein haben.
    Sie , Herr Brod, sollten auf jeden Fall, wenn noch nicht geschehen, ein Gewerbe anmelden, alleine schon , wie schon oben mal erwähnt, wegen der Gewährleistung.


    Zum 1. Januar 2002 wurde ja bekannter Weise im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung die Gewährleistungsfrist auf Sachmängel auf 24 Monate für den Endkunden verlängert.
    Nach §438 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Händler dem Endkunden 24 Monate Gewährleistungsfrist auf Sachmängel einräumen, unabhängig davon, was der Händler mit seinem Lieferanten vereinbart hat. Oft wird zwischen Unternehmen (§14 BGB) lediglich eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten für Sachmängel vereinbart.
    Seit Jahresbeginn ist der Händler also verpflichtet, dem Verbraucher gegenüber die Lücke auf eigenes Risiko zu schließen. der Großhändler macht es in der Regel nicht !!



    meine Tipps für Ihre homepage :


    - Gewerbeanmeldung, wenn noch nicht geschehen (absolute Voraussetzung für den Bertieb eines online-shops)


    - AGB (finde ich noch keine bei Ihnen - ist aber ein absolutes Muss)
    Weisen Sie hier ausdrücklich auf das Rückgaberecht hin. Der Kunde kann nämlich bei einer Internetbestellung die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen an Sie UNFREI zurückschicken und hat von Ihnen seinen Kaufpreis zurück zu erhalten. Versäumen Sie es, den Kunden aufzuklären, hat der Kunde mehrere Monate die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.


    - denken Sie an das copyright (Sie haben 3 Bilder im Shop : 2 Männer, Frau mit Telefonhörer, Familie) Sind diese Bilder von Ihnen selber gemacht ? Haben Sie Nutzungsrechte ? Wenn nicht, dann schnell weg damit, es könnten sonst Forderungen von mehreren tausend Euro auf Sie zukommen !!


    - machen Sie ein vernünftiges Impressum, denken Sie hier auch an die Angabe Ihrer Steuernummer (Umsatzsteuer ID)


    - auf den Rechnungen an die Kunden muss unbedingt Ihrer Steuernummer mit draufstehen (nicht zu verwechseln mit Umastzsteuer ID, hiermit ist Ihre Steuernummer , mit der Sie bei Ihrem Finanzamt geführt werden, gemeint)


    - Wenn Sie nicht das Risiko für die Gewährleistung ab dem 13. Monat übernehmen wollen, kaufen Sie nur bei Großhändlern, die Ihnen eine 24 monatige Gewährleistungsfrist geben


    - Machen Sie sich mit dem
    Bürgerlichem Gesetzbuch vertraut, besonders mit den §312 und §355 (Widerrufsrecht) , §438 (Gewährleistung) und einigen anderen wichtigen Paragrafen.



    einen schönen Abend wünscht


    Christian Haupt

  • Zitat

    - machen Sie ein vernünftiges Impressum, denken Sie hier auch an die Angabe Ihrer Steuernummer


    wenn du vom Finanzamt eine bekommst, dann muss die drauf. Wenn nicht, dann eben nicht.

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  • und ebay...


    wie schaut es denn aus, wenn ich die handys einfach über ebay verkaufe? das scheint doch gang und gebe dort zu sein..???

  • Re: und ebay...


    Zitat

    Original geschrieben von terryfoxistgott
    wie schaut es denn aus, wenn ich die handys einfach über ebay verkaufe? das scheint doch gang und gebe dort zu sein..???


    kommt auch drauf an. Wenn du 20x den selben Artikel verkaufts, dann ist das schon ein bisschen auffällig. Auch weiss das FIAMT genau was bei Ebay geht, manchmal schauen sich die Beamten die Bewertungen an, lassen auch bei den Anbietern kaufen, und wenn dann keine Rechnung dabei ist, sieht es schlecht aus.

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