Garantie / Gewährleistung von Sony-Ericsson nur 1 Jahr?

  • Hallo,


    von der Sony-Ericsson Hotline erfuhr ich auf meine Anfrage, dass SE nur 1 Jahr Garantie auf Handys gibt und diese nur über den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, abzuwickeln ist.


    Was ist wenn der Handler, bei dem man gekauft hat, zwischenzeitlich pleite geht bzw. sein Geschäft aufgibt?
    Sony-Ericsson-Hotline meinte dazu: Pech gehabt.
    So kann es doch wohl nicht richtig sein oder?


    Sind nicht seit 01.01.2002 alle Hersteller/Händler verpflichtet, den Privatkunden bzw. Endverbrauchern 2 Jahre Gewährleistung auf Produkte zu geben?
    Dazu sagt SE im Telefonat: Das zweite Jahr ist nur eine freiwillige Sache des Händlers.


    Auch das kann ich gar nicht glauben, denn was macht der Händler denn, wenn er vom Kunden ein defektes Gerät zurückbekommt und von SE kein Ersatz erwarten kann, da SE angeblich nur 1 Jahr haftet?
    Da würde ja jeder kleine Händler pleite gehen, oder?


    Weiss von Euch jemand was genaueres zu diesem Problem?


    Besten Dank für Infos.

    Gruss
    Systemtester


    Apple iPhone 3GS 32GB black und t-mobile Complete M

  • Ist genau richtig,Garantie ist vom Hersteller, Gewährleistung vom Händler.
    Deshalb gehen die ganzen kleinen Händler ja den Bach runter.

    Gruß kenany
    Weiter, weiter ins Verderben,wir müssen leben bis wir sterben...
    Möller zu einem möglichen Wechsel ins Ausland: Madrid oder Mailand-Hauptsache Italien.

  • Bin zwar kein Jurist, aber ich glaube spätestens im 2. Jahr fällt Dir die Beweispflicht zu. Du hast zwar Gewährleistungsansprüche, aber Du musst beweisen, dass es ein Herstellerfehler ist.


    Aber wie gesagt bin kein Jurist.


    Wenns nen ganz klarer Garantiefall ist kommst Du mit Deinen Ansprüchen aufgrund der 2 Jahre durch. Aber dazu musste dann wohl rechtliche Schritte einleiten oder zumindestens ankündigen, ansonsten könnte SE das ganze so aussitzen, wie sie es Dir an der Hotline angekündigt haben :mad:


    Was ist denn mit Deinem Gerät?


    Zitat

    Deshalb gehen die ganzen kleinen Händler ja den Bach runter


    Ich dachte die stellen dem Hersteller ihre Arbeiten in Rechnung :confused: , oder liege ich da falsch?

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24



    Was ist denn mit Deinem Gerät?


    Ich habe ein P900 bestellt, soll morgen oder übermorgen bei mir eintreffen.
    Ist also noch nichts defekt, ich mache mir nur im Vorfeld schon mal Gedanken "was wäre wenn".

    Gruss
    Systemtester


    Apple iPhone 3GS 32GB black und t-mobile Complete M

  • Re: Garantie / Gewährleistung von Sony-Ericsson nur 1 Jahr?


    Zitat

    Original geschrieben von Systemtester
    ..von der Sony-Ericsson Hotline erfuhr ich auf meine Anfrage, dass SE nur 1 Jahr Garantie auf Handys gibt und diese nur über den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, abzuwickeln ist.


    Was ist wenn der Handler, bei dem man gekauft hat, zwischenzeitlich pleite geht bzw. sein Geschäft aufgibt?
    Sony-Ericsson-Hotline meinte dazu: Pech gehabt.

    Ganz so schlimm ist es nicht.


    Ich hatte vor wenigen Tagen exakt diesen Fall - T68i defekt und der Händler existiert nicht mehr.


    Das Gerät hab ich samt Kaufbeleg an den w-support geschickt und es wurde anstandslos repariert.
    Einen Teil der Versandkosten muss allerdings ich tragen.

    mfg supersiggi

  • Re: Re: Garantie / Gewährleistung von Sony-Ericsson nur 1 Jahr?


    Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    Ganz so schlimm ist es nicht.


    Ich hatte vor wenigen Tagen exakt diesen Fall - T68i defekt und der Händler existiert nicht mehr.


    Das Gerät hab ich samt Kaufbeleg an den w-support geschickt und es wurde anstandslos repariert.
    Einen Teil der Versandkosten muss allerdings ich tragen.


    Die Übernahme der Versandkosten sind ja das geringste Übel.


    Was ist der "w-support" ?

    Gruss
    Systemtester


    Apple iPhone 3GS 32GB black und t-mobile Complete M

  • Die wichtigsten Regeln zur korrekten Anwendung der Garantie (EU):


    1. Bei Geschäften zwischen Händler und privatem Endverbraucher gilt die gesetzliche Garantiefrist für neue und gebrauchte Geräte!


    2. Die Mindestdauer für die gesetzliche Garantie liegt bei einem Jahr ab Kauf


    Der Händler kann eine längere Garantie anbieten.



    3. Die Garantie ist Pflicht und nicht verhandelbar!


    Alle anderslautenden Verträge, Abkommen, Einschränkungen oder Ausschlüsse von Seiten des Händlers sind nichtig!



    4. Die gesetzliche Garantie ist im Prinzip kostenlos! (fliesst natürlich doch in die Preiskalkulation ein, wird aber nicht offen ausgewiesen)


    5. Wenn der Händler eine andere Garantieleistung anbieten will...


    Wenn der Händler eine andere Garantieleistung anbieten will, so kann diese höchstens als Zusatz zur gesetzlichen Garantie gelten. Diese zusätzlichen Leistungen können auf keinen Fall die vom Gesetz vorgesehenen Leistungen schmälern, sondern sie höchstens erweitern. Wenn der Händler für zusätzliche Garantieleistungen ein Entgelt verlangt, dann ist zu entscheiden, ob dieses Angebot angenommen werden soll. Die gesetzliche Garantie bleibt von dieser Vereinbarung unbeeinflußt.



    6. In den ersten sechs Monaten der Garantiefrist...


    In den ersten sechs Monaten der Garantiefrist muß der Händler nachweisen, dass ein eventuell auftretender Schaden nicht unter die Garantieleistung fällt.



    7. Geschäfte zwischen Privatpersonen


    Die neue Regelung betrifft nicht den Verkauf eines Gegenstandes zwischen Privatpersonen. Hier gelten die Regeln der "alten Garantie": Der Gegenstand darf keine versteckten Mängel haben bzw. dürfen Ihnen keine besonderen Umstände verschwiegen werden (z.B. dass es sich um einen Unfallwagen handelt).


    8. Geschäfte zwischen Vollkaufleuten


    Auch hier gilt die gesetzliche Garantie NICHT !

    T29/39/R320/R520/W700/W850/Blackberry Bold/div Samsung u Sony Android

  • Re: Re: Re: Re: Garantie / Gewährleistung von Sony-Ericsson nur 1 Jahr?


    Zitat

    Original geschrieben von supersiggi
    http://www.w-support.com


    Servicepartner von SE ;)


    Wieder dazugerlernt. DANKE! :top:

    Gruss
    Systemtester


    Apple iPhone 3GS 32GB black und t-mobile Complete M

  • :) Man muss nach dem neuen EU-recht zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.Das wird leider immer wieder falsch gemacht.
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers,den Zeitraum kann der Hersteller individuell festsetzen;meist 1 Jahr ab Kaufdatum,immer mehr 2 Jahre.
    Gewährleistung ist gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt.Das gilt für Schäden/Mängel die bei Übergabe des Gerätes bestanden haben.

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

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