ihr habt schon gemerkt, das der Thread gerade seinen 3. Geburtstag gefeiert hat *g* ?
Bilderklau im Netz, kann man rechtlich vorgehen?
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Ja, sry dass das nich aktuell ist,
aber vielleicht haben mehr Leute hier noch das Problem -
So, jetzt meldet sich mal der Fotograf.. *g*
Bei bilderklau wird im Regelfall vor Gericht die Honorarliste der MFM als Referenz gezogen und ein saftiger zuschalg draufgeschlagen. Das heißt wenn mir jemand ein bild stiehlt und es z.b. für flyerdruck nimmt wird nach auflagenhöhe, format, Verbreitung und co geschaut und er darf den Regelsatz plus (so hatte ich es letztes jahr bei zwei fällen) 150% zahlen.
Zusätzlich kann natürlich noch die eigentliche Verwendung das Strafmaß mitbestimmen - mir als Modefotografen würd es z.b. nicht unbedingt gefallen, wenn meine bilder für dubiose sexuelle Inhalte genutzt werden.Insgesamt ist das für uns Berufsknippser durchaus lohnenswert und zumindest diejenigen von uns die in communities wie prophotohome und co unterwegs sind tauschen sich diesbezüglich auch sehr rege aus.
Ich hatte letztes Jahr z.b. einen "kollegen" der meinte, sich 3 bilder von mir leihen zu müssen, diese in Photoshop aufs abscheulichste zu verschandeln und so auf verschiedensten Wegen als seine auszustellen. Das gleiche tat er noch mit mindestens 4 anderen ebenfalls professionellen fotografen.Diejenigen davon die ich anhand der bilder identifizieren konnte kontaktierte ich und wir übergaben das ganze einem auf Bildrecht spezialisierten anwalt aus Hamburg.
Ein letztliches Ergebnis der Sache steht noch nicht fest, aber wenn man mal davon ausgeht, daß ihn jedes Bild durch diese Fremdverwertung nur 1000€ kostet und er insgesamt zumindest 15 eindeutig zu identifizierende Aufnahmen gestohlen hat, kann man sich ja ausrechnen wie leicht so ein Fehlgriff die eigene Existenz ruiniert.Wichtig dabei ist vor allem eines: Screenshots machen bevor man denjenigen anspricht und eben dies am besten komplett vermeiden, sondern von vornherein direkt an den Anwalt übergeben. Diebstahl ist letztlich Diebstahl, was soll ich da noch mahnen?
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Zitat
Original geschrieben von Pathos Wichtig dabei ist vor allem eines: Screenshots machen bevor man denjenigen anspricht ...
Einen Screenshot kann jedes Kind mit Paint/Photoshop zu seinen gunsten nachbearbeiten. Hat also null Beweiskraft.
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Zitat
Original geschrieben von strassl
Das verlinken ist ja nicht so wild, wenn jemand nachfrägt ob er das Bild verlinken darf, mir gehts hauptsächlich um die, die es klammheimlich tun also nur ums Prinzip. Jeder hat die Möglichkeit nachzufragen ob er ein Bild zu dem Link setzen kann.Das sehe ich nun wirklich nicht als Problem. Es ist eigentlich nahezu üblich, daß Bilder vom Webspace inline in Foren verlinkt werden. Wenn dann dabei steht "das habe ich bei senderlisteffm.de gefunden", stört es mich nicht.
Nur letztens habe ich einem Webmaster mal ein wenig Druck machen müssen. Ich habe in den Thread geschrieben, der Poster möge doch bitte sagen wo das Foto her ist und nicht so tun, als sei es seins. Der Webmaster hat den Beitrag aber umgehend gelöscht und kam mir blöd.
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Zitat
Original geschrieben von Chaosnudel
Oft hat man damit allerdings nicht Glück,
da Anwälte wichtigeres zu tun haben, als sich um 1/2 Bilder zu kümmern.
Falls man es doch schafft, wäre mir persönlich das zu viel Zeit- und Geldaufwand (Anwälte kosten ja Geld..) dafür.
Anders wäre es, wenn ich beruflich mit den Fotos geld verdienen würde,
dann würde es sich mehr lohnen.Ehm...was kennst Du für Anwälte?
1. Anwälte verdienen damit Ihr Geld. Sind keine Beamten, die ein monatliches Fixum haben. Bei Urheberrecht geht es schnell um 1.000€ oder mehr.
2. Es kostet nur dann Geld, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann oder man eine unberechtigte Abmahnung schreiben lässt und im Falle eines Prozesses verliert.
3. Der Urheber hat meines Wissens nichts davon, nur der Anwalt verdient an einer Abmahnung.@topic
Wir erstellen selten Fotos selbst, Großteil kommt ja von den Herstellern.
Wenn wir uns aber die Mühe machen und jemand bedient sich daran, ist das weniger nett...besonders wenn es ein Mitbewerber ist, der damit ja auch seinen Absatz fördert.Generell sollte man die "Gegenseite" kurz darauf hinweisen und eine Frist setzen. Anwälte verdienen in meinen Augen schon genug an anderen, sinnlosen Abmahnungen. (aber das ist eine andere Baustelle)
Jeder macht mal Fehler.Bei unserem letzten Fall hat der darauf hingewiesene Mitbewerber gemeint "dass mir jetzt wohl einer abgeht, dass er unser Foto nutzt".
Die Sache haben wir dann doch besser an einen Anwalt übergeben...Wenn jemand meine privaten Fotos "klaut" und diese für private Zwecke nutzt...soll er nur.
Sobald es aber gewerblich wird, sehe ich die Sache anders.
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