Ein sehr schwieriges Thema...
Rechtlich gesehen sind Teile der Handysoftware ja nur von SE linzensiert, Änderungen daran (durch Kunden oder andere) sind grundsätzlich verboten. In den meisten Fällen werden diese Programmteile aber beim Enbranden nicht verändert, es wird ja "nur" eine andere Version der Firmware (die theoretisch ja auch für das Gerät zugelassen ist) auf das Handy geflasht.
Wenn man das ganze nochmal etwas weiterspinnt: was ist eigentlich, wenn man erst das Handy entbrandet und anschließend beim Servicepoint ein offizielles Update auf eine neuere Version der brandingfreien Firmware durchführt. Wird das Gerät dadurch zu einem "legalen" freien Gerät?
Gruß
Philipp