Darf man selbst entbrandete Geräte als ungebrandete verkaufen?

  • Hi!


    Es gibt ja bei verschiedenen Handys, welche mit Hardware-Branding und Software-Branding (Bsp. Vodafone) oder mit "nur" Software-Branding (Bsp. o2). Und dann gibt es noch welche, die nie irgendwie gebrandet waren und direkt vom Hersteller kommen - die "ungebrandeten" also.


    Darf nun ein Händler ein ursprünglich gebrandetes Gerät selbst flashen - auf neutrale Software - und dieses dann als "ungebrandet" verkaufen?


    Ich finde nicht - was meint Ihr dazu?


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Wieso nicht, als was soll man es sonst verkaufen? Als exgebrandetes Gerät? :D

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Naja, aber eigentlich ist es ja nicht korrekt.


    Denn das Gerät wurde nachträglich manipuliert, es ist nicht mehr so, wie es vom Hersteller kommt, die Verpackung/Bedienungsanleitung ist tw. auch anders, usw.


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Soweit ich informiert bin, verfällt bei Vodafone z.B. die Garantie in so einem Fall. Deshalb wäre ich mit sowas vorsichtig.

    Gruß kenany
    Weiter, weiter ins Verderben,wir müssen leben bis wir sterben...
    Möller zu einem möglichen Wechsel ins Ausland: Madrid oder Mailand-Hauptsache Italien.

  • Naja, solang man nicht dazu schreibt, dass das Gerät noch Garantie hat ist doch alles in Ordnung.
    Bei ebay könnte man es ja dann so schreiben:
    "Verkaufe schwarzes T-630, brandingfrei, mit Rechnung vom 02.04"


    Da würde ich nix inkorrektes dran finden. Solange nix von Garantie drinsteht.


    Gruß Basti


    P.S. Ein Schelm wer böses denkt. :D

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Hast sicher Recht, jedoch denke ich das sowas als mutwillige Täuschung gewertet wird und vor Gericht eher keine große Chance hast.

    Gruß kenany
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    Möller zu einem möglichen Wechsel ins Ausland: Madrid oder Mailand-Hauptsache Italien.

  • Was ist denn daran getäucht? Es entspricht alles der Wahrheit, das Gerät hat kein Branding, als ist es brandingfrei, eine Rechnung ist auch vorhanden und wenn ich am Ende der Auktion noch "Bitte bieten sie nur, wenn sie sich unbedingt sicher sind, dass sie diesen Artikel erwerben wollen. Für Fragen stehe ich ihnen jederzeit üer E-Mail zur Verfügung." anhänge, dann machte ich den Sack damit zu.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • was antwortest du bei Anfragen wegen der Garantie?

    Gruß kenany
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  • Nein, nein, die Diskussion geht in eine andere Richtung!


    Was ich meinte, war, ob ein Händler offiziell über einen Online-Shop ursprünglich gebrandete Ware dann als ungebrandet verkaufen darf?


    Ich meine hier nicht Privat-Auktionen!


    BTW, ich bin kein Händler und ich finde sowas auch nicht korrekt! Das nur, um Mißverständnissen vorzubeugen.


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Sicher, der Händler muss das Gerät in einem Garantiefall ja reparieren lassen, und ob er was dafür bezahlen muss weil er das Ding selber entbrandet hat sollte den Kunden nicht kümmern. Sicher ist sowas Scheiße und jeder Händler sollte sich sowas gut überlegen.Das kann auf das Drängen der Netzbetreiber sicher mal ganz teuer werden.

    Gruß kenany
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