Dort stand sogar ein Paragraph vom Gesetzgeber das die keine Deaktivierungsgebühr mehr verlangen dürfen !
Wenn jemand den Paragraph braucht, dann sagt mir bescheid und ich versuche alle Hefte durchzuwühlen um das zu finden !:D
Bin froh das die Zeiten bei dem Anbieter zu ENDE sind !
Talkline Online Vertragabschluß wie ???
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Zitat
Original geschrieben von makom
Dort stand sogar ein Paragraph vom Gesetzgeber das die keine Deaktivierungsgebühr mehr verlangen dürfen !
Wenn jemand den Paragraph braucht, dann sagt mir bescheid und ich versuche alle Hefte durchzuwühlen um das zu finden !:D
Bin froh das die Zeiten bei dem Anbieter zu ENDE sind !Was nützt es wenn sie zwar nicht dürfen aber trotzdem tun weil sie das Urteil vom BGH anders auslegen?(siehe teltarif.de)
Dann kommst du bei nicht zahlen ins Mahnverfahren und somit bei anderen Mobilprovidern auf die schwarze Liste.Aleusius
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Talkline
Wegen 20 Euro auf die schwarze Liste, so ein Quatsch. klimajacke
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Ich würde nicht aus Geldgier die Deaktivierungsgebühr nicht zahlen , sondern aus Prinzip ! :p
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Hallo,ist es der einzige Anbieter mit einer Deaktivierungsgebühr ?
Gruß David
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Zitat
Original geschrieben von Realcounter
Hallo,ist es der einzige Anbieter mit einer Deaktivierungsgebühr ?Gruß David
Nö, Mobilcom und Victor Vox kommen noch hinzu, dieser verlangen auch noch diese Gebühr.
Gruß Ben
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Re: Talkline
ZitatOriginal geschrieben von klimajacke
Wegen 20 Euro auf die schwarze Liste, so ein Quatsch. klimajackeOffener Betrag ist nunmal offener Betrag, und somit landest Du auch im Mahnverfahren und es wird ein Inkasso Verfahren eingeleitet, kannst es ja mal drauf ankommen lassen.
Ebenfalls landest Du dann im FPP :p
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Zitat
Original geschrieben von Flora13
Nö, Mobilcom und Victor Vox kommen noch hinzu, dieser verlangen auch noch diese Gebühr.
Gruß Ben
Aha....
Das wusst ich nicht.
Denn es kommt mir so vor als ob behauptet wird das dies die einzigen sind.Gruß David
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Ne die sollen dich doch wegen der Deaktivierungsgebühr doch verklagen !
Das Verfahren wirst du 1000%ig gewinnen !
Wo ist den das Problem ? -
Zitat
Original geschrieben von Z'ha'dum
Keine Deaktivierungsgebühr?http://www.teltarif.de/arch/2002/kw32/s8578.html
Und den Brief verschicken die an die ehemaligen Kunden.
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXSie beanstanden aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes die Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung Ihres Mobilfunkanschlusses.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist von unserer Rechtsabteilung analysiert worden und wird selbstverständlich in seinem Tenor beachtet werden. Jedoch bezieht sich das vorliegende Urteil ausschliesslich auf die Preisklauseln,die bis März 2000 in unseren Preislisten verwendet worden sind. Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da Sie Ihren Vertrag später abgeschlossen haben unter Einbeziehung folgender Klausel:
"Entfällt,sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung des Teilnehmerverhältnisses zu vertreten hat".
Der Rechtmässigkeit der mit Ihnen hinsichtlich einer Aufwandsentschädigung getroffenen Vereinbarung wird also von der neuesten Entscheidung des BHG nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine sogenannte pauschalierte Aufwendungsersatzklausel dar, nach der es Ihnen offensteht, die Entstehung geringerer Kosten für Talkline nachzuweisen. Somit kann die Gebührenzahlung in der festgelegten Höhe unter Umständen entfallen.
Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen wir die von Ihnen gewünschte Erstattung ablehnen.
Mit welcher Begründung soll der Kunde noch das Verfahren gewinnen können, wenn der Kunde erst ab März 2000 den Vertrag abgeschlossen hat?!
Das Urteil richtet sich nunmal AGB´s, die ab 03/00 in Kraft getretenen Verträge sind alle mit dieser Gebühr versehen. :oMal ´ne ganz andere Frage, warum meckert eigentlich keiner über die Aktivierungsgebühren?
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