Talkline Online Vertragabschluß wie ???

  • Hallo kann mir jemand von euch sagen wie der Onlinevertragabschluß bei Talkline funzt ????


    Gruß David

    by ReCo

  • Hi Realcounter, gehe einfach auf die Homepage , klicke auf den Online Shop wähle den Tarif aus den Du haben willst und das passende Handy, und schon kannst Du das Handy bestellen was Du haben willst.


    Sollten dabei Probleme oder Fragen auftauchen, dann bitte eine PN an mich.


    Gruß Ben ;)

  • @ Realcounter


    Vorher würde ich mir aber noch mal gut überlegen, ob ich denn wirklich zu diesem Provider will.
    Dieser aktuelle Artikel auf Teltarif.de würde mir doch stark zu denken geben.
    Unabhängig von Talkline würde ich dir zu einem Abschluss direkt bei dem gewünschten Netzbetreiber raten.


    Gruß,
    Chris2711

  • Ich würde keinen Vertrag bei Talkline machen !
    Ich hatte einen und bin froh das der schon abgelaufen ist !
    Die Zocken dich so ab !
    Die die Taktung 60/30 !
    usw .......
    Hatte öfters Probleme mit ihnen !


    Will dir nur helfen !


    MfG makom


  • ok thx für Tip


    Gruß David

    by ReCo

  • Talkline


    Realcounter. Ich muß mich leider den anderen TT-Usern anschließen. Laß bloß die Finger von Talkline. Und bei Vertragsende wollen die immer noch eine Deaktivierungsgebühr von Dir haben. klimajacke

  • shit aber ich find das angebot so verlockend......... :( :(
    Weiß noch jemand wo es ein sagem my x-5 für lau gibt ?????


    Gruß David

    by ReCo

  • Also eins kann ich dir sagen die Deaktivierungsgebühr gibt es keine bei denen mehr aber trotzden ! Ist ..... NICHT empfehlenswert !

  • Keine Deaktivierungsgebühr?


    http://www.teltarif.de/arch/2002/kw32/s8578.html


    Und den Brief verschicken die an die ehemaligen Kunden.
    Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX


    Sie beanstanden aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes die Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung Ihres Mobilfunkanschlusses.


    Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist von unserer Rechtsabteilung analysiert worden und wird selbstverständlich in seinem Tenor beachtet werden. Jedoch bezieht sich das vorliegende Urteil ausschliesslich auf die Preisklauseln,die bis März 2000 in unseren Preislisten verwendet worden sind. Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da Sie Ihren Vertrag später abgeschlossen haben unter Einbeziehung folgender Klausel:


    "Entfällt,sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung des Teilnehmerverhältnisses zu vertreten hat".


    Der Rechtmässigkeit der mit Ihnen hinsichtlich einer Aufwandsentschädigung getroffenen Vereinbarung wird also von der neuesten Entscheidung des BHG nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine sogenannte pauschalierte Aufwendungsersatzklausel dar, nach der es Ihnen offensteht, die Entstehung geringerer Kosten für Talkline nachzuweisen. Somit kann die Gebührenzahlung in der festgelegten Höhe unter Umständen entfallen.


    Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen wir die von Ihnen gewünschte Erstattung ablehnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Z'ha'dum
    müssen wir die von Ihnen gewünschte Erstattung ablehnen.


    ....und wenn man diese "Deaktivierungsgebühr" gar nicht erst bezahlt? Kann Talkline die dann tatsächlich (rechtlich) einfordern?

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