ZitatOriginal geschrieben von blacksun
Fazit:
Ein Unternehmen macht ein Angebot, und dieses wird dann völlig legal in Anspruch genommen.
Legal kannst du es ja auch nutzen, soviel du willst. Du hast allerdings vor die WAP-Flat nicht für WAP-Inhalte und schon gar nicht mit dem Handybrowser zu nutzen. Das hat mit *legaler* Nutzung oder den AGB von o2 recht wenig zu tun.