KFZ Versicherung,- Zweitwagenregelung?

  • Also, ich habe seit 3 1/2 Jahren meinen Führerschein und möchte in etwa 3 Monaten ein eigenes Fahrzeug kaufen und als Zweitwagen über meine Mutter versichern. In unserem Haushalt gibt es bereits 2 Fahrzeuge.


    Kann mir jemand sagen, wie das so abläuft, wenn ich einen Zweitwagen bei der Versicherung meiner Mutter versichern möchte? Kann ich das Auto eventuell auch als Zweitwagen bei einer anderen Versicherung versichern?
    Und wie weise ich der Versicherung nach, wielange ich den Führerschein schon habe, steht nämlich nicht bei mir auf den Führerschein drauf!

  • Viele Versicherungen gewähren nur dann Zweitwagenprozente, wenn auch der Erstwagen bei ihnen versichert ist. Ich kenne eigentlich nur eine Ausnahme: Directline. Ist aber halt eine Direktversicherung.


    Schau´ mal genau auf deinen Führerschein, da stehen die Daten natürlich doch drauf ;).

  • Das Problem ist:


    Habe im Oktober 2001 den EU Führerschein, nach Verlust, neu bekommen und da steht jetzt Oktober 2001 und nichtmehr Mai/ Juni 2000.
    Also kann ich mit dem Führerschein alleine nicht nachweisen, das ich den Führerschein länger als 3 Jahre habe, wenn eine Versicherung dies wünscht.

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Habe im Oktober 2001 den EU Führerschein, nach Verlust, neu bekommen und da steht jetzt Oktober 2001 und nichtmehr Mai/ Juni 2000.


    Schau´ mal auf die Rückseite, wo die einzelnen Klassen eingetragen sind ... ;)

  • Eben da liegt ja das Problem!
    Da steht 05.10.2001 in den Klassen!
    Habe meinen Lappen aber schon länger!

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Eben da liegt ja das Problem!
    Da steht 05.10.2001 in den Klassen!
    Habe meinen Lappen aber schon länger!


    Dann musst du dich an die Behörde wenden, die deinen Führerschein damals ausgegeben haben. Die müssen Unterlagen darüber haben, dort könntest du dann eine Bestätigung anfordern, bzw. auch die Änderung des Führerscheins beantragen.

  • Okay, wenn das geht bin ich erleichtert.


    Wenn nämlich was dazwischen kommen sollte bei der Zweitwagenreglung meiner Mutter, würde ich zu einem Direktversicherer gehen und könnte bei den meisten mit 140% anfangen.

  • Die Versicherungen gehen nach dem Ausstelldatum des Führerscheins. Wenn der Führerschein nach Verlust und hier meine ich der Führerschein wurde einem von der Behörde abgenommen, neu erteilt wurde, hast du pech gehabt. Die Zeit vorher ist dann verfallen. Wenn du den Führerschein aber Verlohren (im Sinne von, du hast ihn verlegt oder er wurde dir gestohlen) hast dann muss auf der Rückseite das Erteilungsdatum stehen.


    cyberman

  • Der Versicherungskaufmann klärt auf...


    Der sog. "Zweitwagentarif" hat nichts damit zu tun, wie lange Du Deinen Führerschein schon hast. Wenn Deine Mutter als Versicherungsnehmerin eingesetzt werden soll, kannst Du Deinen Führerschein gestern gemacht haben und sie kann für den Vertrag trotzdem Schadenfreiheitsklasse 2 (SF 2) bekommen. Deine Mutter muß dann jedoch auch Halterin des Fahrzeuges werden.
    Die Länge der Zeit Deines Führerscheinbesitzes spielt lediglich in machen Fällen. für die Einstufung in SF 1/2 eine Rolle.
    Die Vorraussetzugen für SF 2 nach Zweitwagentarif sind (einfach ausgedrückt):


    Auf den selben Versicherungsnehmer oder dessen Lebenspartner ist bereits bei der selben Versicherung ein Pkw versichert (Erstfahrzeug), dessen Vertrag min. auch SF 2 hat.


    Das hinzukommende Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges zugelassen.


    Beide Fahrzeuge werden ausschließlich von Personen gefahren die 23 Jahre oder älter sind.


    Diese sog. "Tarifbestimmungen" sind bei nahezu allen Versicherungsunternehmen gleich. Aber eben nicht bei allen.
    Der Versicherungsnehmer ist bei Versicherungsbegin min. 23 Jahre alt.

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