Hallo,
mein Bruder nutzt für sein Geschäft die Dienste eines italienischen Beraters, der ihm diese Leistungen natürlich auch in Rechnung stellt.
Nach den neuen Richtlinien muß ja jetzt die Steuernummer immer mit auf der Rechnung stehen. Er hat natürlich nur eine italienische.
Bis dato hat er ihm immer 16% USt. ausgewiesen, diese konnte mein Bruder auch als Vorsteuer immer geltend machen.
In Italien gelten aber 20% USt. Der Tenor des Beraters war immer: "deutschen Kunden stelle ich nur 16% in Rechnung- die 4% Differenz trage ich selber".
Ich denke, dass das nicht ganz korrekt ist. Entweder muss er bei Geschäften mit Ausländern gar keine Steuer abführen und steckt sich die 16% zusätzlich in die Tasche, oder er muss die italienische Steuer ausweisen.
Hat jemand von Euch da eine Ahnung, was der korrekte Weg ist.
Dank und Gruß
Ericsson Fan