Wann ist eine Rechnung eine Rechnung ?

  • Hallo,
    ich hätte mal eine (vielleicht etwas seltsame) Frage,
    Ich habe bei eBay ein Handy ersteigert. In der Beschreibung stand auch "mit Rechnung".
    Nun sieht diese "Rechnung" aber nach gar nichts offiziellem aus. Das kann sich jeder am PC selber ausdrucken.
    Da könnte ich ja meine Garantie verlängern, indem ich einfach selber eine Rechnung mit einem späteren Datum ausdrucke u.s.w.
    So kann das ja wohl nicht sein.
    Deßhalb, ab wann wird, z.B. von Siemens, eine Rechnung akzeptiert ?

    Siemens S25, Siemens S35, Siemens S35Silver Edition, Siemens S55, Sony Ericsson K700, Sony Ericsson D750, Nokia N73, Nokia N95, Nokia N97, Nokia 5800 XM, Samsung I8910 HD, HTC Desire, HTC Desire S, Samsung Galaxy S, Samsung Galaxy S II, Samsung Galaxy S4, Samsung Galaxy S4 LTE+, Samsung Galaxy S6 edge 128GB, Samsung Galaxy S7 edge, Samsung Galaxy S9, Samsung Galaxy S9 plus, Samsung S10 plus 1TB, Samsung S20 plus 512 GB,

  • Die entscheidenden Merkmale einer Rechnung ist die, dass Steuernummer draufsteht.
    Früher genügte auch die Ust-ID.


    Kopiersicher wird das ganze meistens durch ein Firmenlogo.


    Einfach am PC nachmachen wird deshalb schwierig, weil die Firma zu buchalterischen Zwecken die Kopie der Rechnung bei sich hat. Dann kommst du in die Beweispflicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Speedmaster
    Die entscheidenden Merkmale einer Rechnung ist die, dass Steuernummer draufsteht.

    Das ist nur notwendig wenn die Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde.


    Ansonsten ist jede Rechnung eine Rechnung und sollte genügen, wenn du dein Handy von einer Wohnzimmerfirma gekauft hast die drei oder vier Schülern gehört, dann ist oft keine Steuernummer vorhanden, weil es dann nur eine BGB Gesellschaft ist.


    Zum Rechnunen fälschen ... machen kannst du es schon, wahrscheinlich würdest du damit sogar durchkommen, wenn du dir Mühe gibts. Aber wenn du dir damit Garantieleistungen erschleichst, dann ist es strafbar. Wär in etwas vergleichbar wie mit: Mein Nachbar legt seine Geldbörse in der Gardarobe ab, kann ich sie nehmen?

  • Hallo, ich will ja nichts fälschen.
    Es ist einfach nur eine Rechnung in schwarz-weiss die jeder von uns in 2 Minuten am PC geschrieben hat.
    Es steht auch keine Firma, kein Logo drauf, sondern nur die Privatperson, von der ich das Handy gekauft habe. Und dieser Typ hat eben auf den Briefkopf "Rechnung" geschrieben und hat damit geworben, dass das Handy nagelneu ist und deßhalb 24 Monate Garantie hat.
    Mich würde einfach nur interessieren, was Siemens in einem Garantiefall mit "dieser Rechnung" machen würde.

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  • Auch wenn dieses Thema nicht unbedingt in diese Rubrik gehört:
    Ich fürchte, daß Du bei Siemens aufgrund deiser rechnung wenig Glück im Garantiefall haben wirst, denn -wie Du schon sagst- sowas kann jeder mal eben schreiben und den Firmen vorlegen; steht denn wenigstens die Imei Nr. des Gerätes zur eindeutigen Identifikation drauf? Ich würde sagen, daß Du wenn überhaupt, nur einen Privatanspruch gegenüber dem Käufer hättest, nwas jenem anscheinend auch nicht so bewußt ist. Im Falle eines Falles wird das ganze dann sehr unangenehm und Du müsstest im Zweifelsfall Privatklage erheben. Ich würde Ihn zumindest noch um eine Kopie der Originalrechnung angehen, denn er hat eine solche in seiner Beschreibung mitangeboten, jene ist damit Bestandteil des über Ebay abgewickelten Verkaufs. Diese Rechnungsfragen haben leider immer wieder Ärger zur Folge und viele Verkäufer spekulieren darauf, daß man irgendwann aufgibt und eine Klage scheut und schon haben sie wieder jemandem was untergejubelt...

  • Wenn es wirklich so ist wie Du es beschreibst so macht sich der Aussteller dieser Rechnung strafbar. Denn sofern er kein Gewerbe betreibt darf er keine Rechnungen ausstellen und wenn überhaupt dann nicht über ein neues Handy - höchstens gebraucht.


    Wie es sich mit den Gewährleistungsansprüchen verhält kann ich Dir in diesem Fall nicht beantworten.


    Am einfachsten wäre es wenn der Ebay-Verkäufer den Kaufbeleg rausrückt den er beim Kauf erhalten hat. Mir kommt es komisch vor dass der Typ seine eigene Rechnung erstellt hat. Im schlimmsten Fall ist das Handy illegal erworben worde und deswegen hat er selbst eine Rechnung ausgestellt - echt clever ; (


    Wars wenigstens billig? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von targil
    Wenn es wirklich so ist wie Du es beschreibst so macht sich der Aussteller dieser Rechnung strafbar. Denn sofern er kein Gewerbe betreibt darf er keine Rechnungen ausstellen und wenn überhaupt dann nicht über ein neues Handy - höchstens gebraucht.

    Das heist ja nicht das er keinen Gewerbeschein hat. Und wenns nur hin uns wieder ein Handy ist, dann ginge das auch, wenn es um keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht geht. Aber Gewerbeschein ist immer die bessere Alternative.

  • Eine Rechnung wird er wahrscheinlich nicht haben.
    Der Verkäufer ist (zumindest vom Nahmen her) Italiener.
    Das Handy hat eine ital. Verpackung, eine ital. Gebrauchsanweisung und war auch so gebrandet. Als Anbieter steht "Wind" darauf. Wahrscheinlich handelt es sich um ein Paket ähnlich free & easy. In Italien billiger erworben und dann hier verkauft.
    Mal sehen ob ich was machen werde. Es handelt sich schließlich "nur" um ein M55 für 99.-Euro. Aber mich hat es eben interessiert.
    Beim nächsten Mal werde ich besser aufpassen.

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