Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Um was für'n Vertrag handelt es sich? Die Speicherfristen stehen irgendwo auf der Schufa-Seite. Sollte die Frist überschritten werden, einfach die Schufa kontaktieren mit Bitte um Korrektur.

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  • Einfacher C&S Special Handyvertrag...


    Wie ist das, wenn ich die 18,50€ investiere, kann ich dann jederzeit online zugreifen und auch genau das ausdrucken, was die Vermieter sehen möchten? Oder bekomme ich dass, was der Vermieter sehen will nur 1x pro Jahr? Weil die Übersichtsseite ist leicht verwirrend.


    *edit*


    Zu Mobilfunkverträgen finde ich hier garnichts: http://www.schufa.de/de/privat…isten/speicherfristen.jsp

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  • Bei mir ist gar kein Telekom-Vertrag eingetragen. Mit dem Onlinezugang erhältst du Daten über ALLE deine Einträge, von den Scores nur den Basisscore. Diese Auskunft ist deutlich umfangreicher als die Bonitätsauskunft (die z.B. für Vermieter gedacht ist), in deinen Daten steht dann z.B. ob du Kreditkarten hast, ggf. wie hoch deine Kreditlinie bei einer Bank ist, sämtliche Anfragen, Kundenkonten etc. In der Bonitätsauskunft nur, dass z.B. keine negativen Merkmale vorliegen und ggf. dein Basisscore.
    Wenn es dich nicht stört, dass dein künftiger Vermieter all diese Daten bekommt, kannst du sie natürlich ausdrucken. Setzt aber auch voraus, dass die Person das akzeptiert, einen einfachen Computerausdruck könnte man auch gefälscht haben.


    18,50 hat wohl noch nie einer dafür gezahlt, es gibt eigentlich immer Gutscheine, aktuell scheint "Einblick" zu sein. Dann kostet es nur noch 12,50. Enthalten ist dann auch noch 100 Tage der Updateservice (muss gekündigt werden!) und 5 Webcodes (da kannst du dem Vermieter einen Code geben mit dem er dann selbst im Internet die Daten abrufen kann die du für ihn freigegeben hast).

    Viele Grüße
    Martin

  • Ich würde Dir auch empfehlen, Dir den Onlinezugang zu besorgen, dann siehst Du ja auch, ob und wenn ja was eingetragen ist. Bei Mobilfunkverträgen sind es üblicherweise "Servicekonten", für diese gilt: "Das genannte Unternehmen hat uns den Abschluss eines Telekommunikationsvertrages gemeldet und hierzu das Servicekonto übermittelt. Diese Information bleibt solange gespeichert wie der Vertrag besteht." Ergo nach Vertragsende der Schufa vielleicht 'ne Woche Zeit geben, das Servicekonto zu löschen, danach per Rückfrage-Button im Onlinezugang dazu auffordern.

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  • Hm ok. Das klingt soweit gut. Nur mir schmeckt nich ganz, dass ich dann dennoch nicht den Mieternachweis praktisch "unendlich" anfordern kann. Will meine Daten bzw. den Ausdruck natürlich dem VerMieter so nicht zeigen, sondern eben nur soweit ich es eben muss (Basiscore).


    Danke soweit. Ich schaue mal ob ich an so einen Gutschein rankomme, weil es ist ohne hin ja mal recht interessant, wer da alles anfragen stellt.


    Aber noch eine Frage: Auf der Seite steht, dauert bis zu 6 Wochen bis die Auskunft in Papierform kommt, ist das wirklich die Regel oder was sind da Erfahrungswerte?


    Wie schätzt ihr es ein, ob mein Score sich verschlechtert hat, wenn ich aktuell 3 Handyverträge und 1x Internet/Telefon auf mich laufen habe? (alle immer bedient, noch nie in meinem Leben verzug gehabt!)

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  • Beantrage doch erstmal Deine § 34-BDSG-Auskunft und schwärze alle Passagen Deiner Wahl. Wie die aussieht, sieht Du hier. Zur Dauer der Auskunftserteilung siehe hier. Zur Scoreentwicklung frage am besten den Wahrsager oder die Glaskugel Deines Vertrauens.

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  • Als Webcode sieht dein Vermieter nicht welche Einträge du in der Schufa hast, nur ob alles ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde und Rechnung offen sind. Also ein Hinweis für Positiv/Negativeinträge. Ich musste auch schon einmal für einen Vermieter eine Schufa-auskunft erbringen, es war easy.

  • Alles klar, vielen Dank für die ganzen Infos!


    Gut zu wissen, dass es auch per Email möglich ist. Spare ich mir den Brief.


    Per Email dann einfach nen Scan vom unterschriebenen Ausdruck (Antrag) und Perso Kopie dazu?


    Grüße

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  • Da hier gerade zum BfDI verlinkt wurde:
    Ich meinte ich hatte mal eine Stelle auf der BfDI Seite gefunden wo erklärt wurde, dass man einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, aus welchem Grund einem ein Vertrag abgelehnt wurde.
    Findet die einer?

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