Nein.
Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.
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Ist es eigentlich wirklich so, das jeder der ein berechtigtes Interesse hat auch ohne Einwilligung des Kunden eine Schufa Abfrage machen darf ?
Denn wenn ich eine Anfrage reklamiere, bekomme ich dies immer als Standard Antwort :flop:
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Zitat
Original geschrieben von insane-92
Ist es eigentlich wirklich so, das jeder der ein berechtigtes Interesse hat auch ohne Einwilligung des Kunden eine Schufa Abfrage machen darf ?Denn wenn ich eine Anfrage reklamiere, bekomme ich dies immer als Standard Antwort :flop:
NEIN! Das wär ja ganz neu. Normalerweise gilt:1. Der Abfragende muss zahlendes Mitglied der Schufa sein.
2. Er muss die Einwilligung und die Daten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum) desjenigen haben, über den er anfragt.Wenn Du eine dem widersprechende Auskunft von der Schufa erhalten hast, bitte mal hier genau posten. Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das seinen zahlenden Mitgliedern/Kunden Auskünfte erteilt. Irgendwelche Leute, die meinen, ein berechtigtes Interesse zu haben, interessieren die Schufa nicht die Bohne.
Gruß
Lisa -
also wenn zb. dein vermieter interesse an deiner schufa hat, dann bekommt er keine auskunft.
allerdings musste ich ihm unbedingt eine schufa-auskunft vorlegen, da er schlechte erfahrungen mit vormietern gemacht hat. ich wollte aber unbedingt die schöne wohnung, und hab das mittels webcode erreicht. fand ich eine gute möglichkeit.
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Zitat
Original geschrieben von lisari
Wenn Du eine dem widersprechende Auskunft von der Schufa erhalten hast, bitte mal hier genau posten. Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das seinen zahlenden Mitgliedern/Kunden Auskünfte erteilt. Irgendwelche Leute, die meinen, ein berechtigtes Interesse zu haben, interessieren die Schufa nicht die Bohne.Ich denke, es handelt sich hier möglicherweise um ein Missverständnis. Grundsätzlich ist es exakt so, wie du es beschreibst. Das "berechtigte Interesse" gibt es allerdings bei der Online-Abfrage von Schufa-Daten. Allerdings tritt es nicht an die Stelle der Einwilligung, sondern bezieht sich lediglich darauf, dass nicht - salopp gesagt - zum Spaß Daten abgefragt werden dürfen, sondern dem ein konkreter Lebenssachverhalt zu Grunde liegen muss, der dies rechtfertigt.
Anders gesagt: das berechtigte Interesse ersetzt nicht die vorherige Zustimmung. Die ist stets erforderlich. Es geht vielmehr darum, dass eine Datenauskunft eingeholt wird, weil etwas abgeglichen werden muss oder Änderungen in der Geschäftsbeziehung abzusehen sind und nicht, weil gerade wenig los ist und jemand Lust hatte mal zu sehen, wo Herr Müller eigentlich sonst noch Konten hat.
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Zitat
Original geschrieben von Der mit dem Bart
und nicht, weil gerade wenig los ist und jemand Lust hatte mal zu sehen, wo Herr Müller eigentlich sonst noch Konten hat.das sowieso nicht. im gegensatz zur eigenabfrage sieht ansonsten keiner WO du irgendwas laufen hast.
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Ich habe die Briefe von der Schufa leider nicht mehr dazu...
Aber als ich mal eine Anfrage reklamiert hatte( 3 Stück ca.) wurde das abgelehnt mit dem Hinweis, das jedes Unternehmen was ein berechtiges Interesse nachweisen kann, auch ohne meine Einwilligung die Schufa Abfragen darf.
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darf es nicht, nur mit deiner Einwilligung
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aber das unternehmen muss vertragspartner der schufa sein, und es muss irgendwo in seinen agb`s da stehen, dass die schufa abgefragt wird.
nehmen wir mal base oder o2: schließt du einen online-vertrag, dann bekommst du keinen hinweis speziell zur schufaabfrage, aber suchst du nach den agb´s, stehts auch drin.
als ich nen vertrag bei base gemacht habe, wurde mir kein hinweis zur schufa-abfrage geliefert. ich habs erst später in meiner schufaauskunft gesehen.
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Das Unternehmen ist ja auch Vertragspartner, es geht ja letztendlich nur um die Fehlende Einwilligung und die Aussage der Schufa das diese nicht notwendig ist, wenn der Vertragspartner mitteilt das ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein mal ist es mir nur gelungen von der Commerzbank eine Anfrage wieder löschen zu lassen, da ich die Schufa gebeten hatte das berechtigte Interesse nach zu prüfen und die Commerzbank konnte es nicht mehr nachweisen und daher wurde die Anfrage gelöscht.
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