Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    [...]
    Zusatzfrage:
    Ist eine gesetzliche Sanktion vorgesehen, wenn der Verpflichtete die Auskunft ohne ausreichenden Grund verweigert?

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Falle würde ich mal einen auf § 43 BDSG wagen... :rolleyes:

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  • Ich meine nicht das Gericht, sondern die Auskunftdatei. Im Übrigen sieht das auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (dessen Meinung ohnehin rechtlich völlig irrelevant ist) nicht ausdrücklich anders. Wie er schreibt, sollst du dich in diesem Fall an deinen zuständen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Von denen bekommst du dann eine weitere Meinung und bist immer noch nicht weiter. Hobbies haben manche... :rolleyes:

  • Ein Ansinnen auf Übersendung von Ablichtungen irgendwelcher Ausweispapiere halte ich für derartigen Unsinn, dass wirklich kein Entscheidungsträger auf die Idee käme, eine solche Verpflichtung anzunehmen.


    Ich frage mich, wie man überhaupt auf eine solche abwegige Idee verfallen kann ...


    Frankie



    Ergänzung:
    Die Verpflichtung zum Nachweis der Identität ist gesetzlich geregelt. In den per Gesetz oder Verordnung geregelten Fällen ist das Mittel der Wahl eine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar oder eine sonstige hierzu befugte Stelle. Anspruch auf eine derartige Identitätsfeststellung haben Auskunfteien unzweifelhaft nicht.


    Alles andere ist völliger Quark, den sich selbsterkorene "Spezialisten" aus den Fingern gesogen haben. Ein Identitätsnachweis durch Übersendung von Kopien irgendwelcher Ausweispapiere ist gesetzlich weder vorgesehen noch ausreichend. Das ist purer Unfug, aus dem sich weder Rechte noch Pflichten ableiten lassen.


    Und nein ... nicht ich bin es es, der abwegige Szenarien diskutiert. Abwegig ist allein diese Geschichte mit der Ausweiskopie. Ein Märchen, das scheinbar den Bereich der Fabel verlassen hat ... warum auch immer ...



    Und noch etwas:
    Ich hatte noch nie Schwierigkeiten, einen Irrtum meinerseits einzugesetehen. Wenn hier jemand eine Norm benennt, aus der das Verfahren eines Identitätsnachweises durch Übersendung von Kopien irgendwelcher Unterlagen hervorgeht, bin ich gern bereit, meine Einstellung zu überdenken.



    Na ja ... jetzt hab ich doch mal nachgesehen:
    "Das Bundesinnenministerium vertritt eine sehr restriktive Auffassung: Aus der Eigentums- und Verfügungsbefugnis des Bundes über Pässe und Personalausweise folge, dass eine Vervielfältigung durch fotokopieren, scannen oder sonstige Ablichtung unzulässig sei." (NJW 2010, 12, m.w.N.)


    Die amtliche Gesetzesbegründung zu §20 PAuswG lautet insoweit:
    "... Jenseits dieser engen Ausnahme – die der Ausweisinhaber über die Eingabe seiner Geheimnummer steuern kann – bleiben die Verwendungsverbote der bisherigen Fassung [...] erhalten. Von der Vorschrift umfasst sind [...] insbesondere Scannen, Fotokopieren und Ablichten ... "


    Somit dürfte sich das Ansinnen von Schufa & Co. schon ganz allgemein erledigt haben. Ich sehe keinerlei Veranlssung, gegen die Maßgabe des BMI zu verstoßen, auch wenn sie in der Literatur umstritten ist. Die Weisung des Eigentümers darf ich durchaus als bindend ansehen (im Gegensatz zum Hirngespinst einer Auskunftei).


    Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums war das Fotokopieren schon immer
    rechtswidrig. Ich frage mich wirklich, wie man auf die Idee verfallen kann, eine Ausweiskopie zu versenden ... schon ein nur mäßig ausgeprägtes Rechtsgefühl muss doch zwingend Alarm schlagen ... :confused:

  • Daraus hatte ich bereits zitiert:



    Zitat

    "Wenn Sie ihrem Auskunftsersuchen eine (geschwärzte) Ausweiskopie beifügen, erhalten Sie die Auskunft möglicherweise schneller. Falls Sie das nicht möchten, die Auskunftei aber dennoch eine Kopie verlangt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde."


    Aber auch diese Quelle scheint wohl nicht maßgeblich ...


    Frankie



    Ergänzung:
    Die hiesige Diskussion ruft in mir unweigerlich die von "Im Namen des Volkes" rechtsprechenden Juristen häufig vertretene Weisheit "Vox populi, vox Rindvieh (est)" in Erinnerung ... eigentlich ein Paradoxon ... :rolleyes:

  • Das selektive Zitieren hast Du echt drauf. Mal zur Klarstellung der vollständige Abschnitt aus der NJW:

    Nix anderes sagt der BFDI.

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  • Ich hatte doch ausdrücklich geschrieben, dass die Auffassung des Bundesinnenministeriums in der Literatur umstritten ist.


    Wenn aber sowohl der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung als auch der Herausgeber und Eigentümer des Ausweispapiers eine Verfielfältigung grundsätzlich ablehnen, sehe ich keinen Raum für das (gerechtfertigte) Verlangen eines Dritten, das dennoch zu tun.


    Ob im Rahmen einer Diskussion von juristischer Seite die Auffassung vertreten wird, eine Verfielfältigung sei möglicherweise nicht rechtswidrig und jemand, der dennoch eine Kopie fertige, handle daher nicht widerrechtlich, halte ich vor diesem Hintergrund für irrelevant. Das Verlangen einer Auskunftei zum Verstoß gegen eine umstrittene rechtliche Regelung kann m.E. niemals gerechtfertigt sein.


    Fordert jemand einen Dritten auf, gegen rechtliche Regeln zu verstoßen, die umstritten sind, kann daraus doch keine Verpflichtung des Aufgeforderten folgen, diesen Verstoß umzusetzen.


    Und nur darum geht es. Also um eine Verpflichtung des Aufgeforderten. Ob der zum Regelverstoß möglicherweise berechtigt ist, halte ich vor diesem Hintergrund nicht für maßgeblich - ganz unabhängig davon, welcher Position der Betroffene sich ggf. anschließt.


    Daher:
    Wenn mich jemand wirklich überzeugen wollte, käme er nicht umhin, eine konkrete Anspruchsgrundlage für das Verlangen des Auskunftsverpflichteten auf übersendung einer Ausweiskopie zu benennen. Existiert eine solche nicht, kann es auch keine Verpflichtung des Auskunftssuchenden geben, wenn er sein ihm unzweifelhaft gesetzlich zustehendes Auskunftsrecht durchsetzen möchte.


    Soweit der Grundsatz der Anspruchsgrundlage, der im gesamten Rechtssystem Anwendung findet, ohne dass Auskunfteien hiervon ausgenommen wären. Jedenfalls ist mir eine solche Ausnahme (bisher) nicht bekannt.


    Aber gut ... Zeiten ändern sich und auch Gepflogenheiten. Möglicherweise wird das Herumsenden von Ausweiskopien tatsächlich noch gesellschaftsfähig. Vielleicht weicht irgendwann auch mein Unverständnis. Hiervon zu unterscheiden ist aber ein juristisch begründbarer Anspruch darauf.


    Frankie

  • Vielleicht werden wir dir ja irgendwann dankbar sein, daß du uns neue, bessere Methoden beschert hast. Andernfalls bleibt ja in den Schubladen wie Querulant, Pedant, Verdreher oder Kleinkläger genügend Spielraum. (-:=

    Je suis Charlie

  • Wie verbreitet ist eigentlich dieses querulatorische und pedantische Verlangen nach einer Ausweiskopie? ;)


    Vielerorts war schon befüchtet worden, dass sich Auskunfteien hinter irgendwelchen Hürden verschanzen werden, um ihren Unbill gegen die gesetzliche Auskunftsverpflichtung zum Ausdruck zu bringen.


    Mal zum Nachdenken:
    Seid Ihr jemals von einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle zur Übersendung einer Ausweiskopie aufgefordert worden?


    Ich jedenfalls noch nie. Behörden und Gerichten reicht in Angelegenheiten entsprechender Wertigkeit zur Identifikation:


    1. Ein Schreiben mit vollständigem Absender und Unterschrift oder
    2. ein Fax mit eindeutig identifizierbarer Absenderkennung (über den Telefonsnschluss).


    Gerade den zweiten Fall betreffend existiert eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen.


    Und dieser im öffentlichen Leben allgemein anerkannte Grundsatz soll von einigen popeligen Auskunfteien auf den Kopf gestellt werden?


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wie verbreitet ist eigentlich dieses querulatorische und pedantische Verlangen nach einer Ausweiskopie? ;)


    In meinem Umfeld wurde zuletzt von der SCHUFA eine Anforderung einer Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz auch ohne Übersendung einer Personalausweiskopie vollumfänglich beantwortet.

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