Gehe ich recht in der Annahme, dass der Gesetzentwurf, wonach Schufa Co. verpflichtet sind, den verzeichneten Personen regelmäßig kostenfreie Selbstauskünfte zu erteilen, zwischenzeitlich in Kraft getreten ist?
Da ich finanzielle Dinge nicht online regle, würde ich die Schufa in diesem Fall mal anschreiben.
In diesem Gestzentwurf war auch die Verpflichtung vorgesehen, dass Auskunfteien den Betroffenen erläutern, wie sich "Scorewerte" im Einzelnen zusammensetzen. Der stv. Zweigstellenleiter meiner Hausbank hatte meinen Scorewert vor einiger Zeit in meiner Gegenwart mal überprüft. Der sei vorzüglich und mit dem Buchstaben "A" versehen. Dennoch würde mich interessieren, wie ein solches Ergebnis ermittelt wird.
Von Zahlen und Prozenten war aber im übrigen nicht die Rede.
Frankie