Anfragen sind sowieso nach 10 Tagen nur noch in den Onlineauskunft zu sehen, werden aber sonst nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet. Ist also für dich persönlich egal.
Wenn eine Anfrage unberechtigt war, kann natürlich die Firma von der SCHUFA eins auf den Deckel bekommen oder du gehst noch ne Stufe weiter, und zeigst sie ordentlich an. Beides scheint mir im Normalfall ein bisschen übertrieben
Wegen der Voradresse ist es ähnlich... Auskunft zu bekommen, wer das gemeldet hat, wird praktisch sicherlich schwierig. Es löschen zu lassen lohnt sich aber, da Umzüge schon in die SCHUFA-Auskunft eingehen.