Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    UNd das werden die sich bestimmt bei dir zurückholen wollen.


    Fragt sich nur woraus die Schufa den Anspruch dafür herleitet. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Fragt sich nur woraus die Schufa den Anspruch dafür herleitet. :p


    Weil man in einem vertraglichen Schuldverhältnis nicht einfach so vermeidbare Kosten produzieren darf, wenn es auch eine für den Vetragspartner kostenfreie Alternative gibt (Email schreiben, Frist zur Rücküberweisung setzen, nach Ablauf der Frist zurückbuchen).


    Stichworte: Schadensminderungspflicht, positive Vertragsverletzung.


    :p :p

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Weil man in einem vertraglichen Schuldverhältnis nicht einfach so vermeidbare Kosten produzieren darf, wenn es auch eine für den Vetragspartner kostenfreie Alternative gibt (Email schreiben, Frist zur Rücküberweisung setzen, nach Ablauf der Frist zurückbuchen).


    Stichworte: Schadensminderungspflicht, positive Vertragsverletzung.


    :p :p


    Wobei ich mich bei sowas immer frage, warum eine Firma etwas unberechtigt abbuchen darf und ich dann als Bürger meinem Geld hinterherrenne. Und dann bekommt man noch gesagt, daß man das Geld "irgendwann" zurück überwiesen bekommt. Mal ehrlich, ist doch wieder ein Beweis, wie viel Recht man als Bürger und wieviel Recht eine Firma hat. Ich werde mich jedenfalls wehren, wenn die Schufa mir im Nachhinein jetzt noch irgendwelche Kosten in Rechnung stellt oder gar meinen Zugang sperrt. Sie wissen ja, daß ein Fehler im System ist. Dann sollen sie auch selber die Kosten dafür tragen und nicht ihren Fehler auf die Leute abwälzen, die ihre Gebühren schon gezahlt haben.

  • Naja ich denke auch nicht, daß da wegen der paar Euro gleich ein Aufstand gemacht wird.


    Völlig unberechtigte Abbuchungen, dh. zB. von einer Firma mit der du keinen Kontakt hast darf man selbstverständlich ohne weiteres zurückbuchen.


    Innerhalb eines laufenden Vetrages gelten halt andere Pflichten, insbesondere dann wenn ersichtlich ist, daß es sich um ein Versehen des anderen handelt.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von DJBonsai
    Sie wissen ja, daß ein Fehler im System ist. Dann sollen sie auch selber die Kosten dafür tragen und nicht ihren Fehler auf die Leute abwälzen, die ihre Gebühren schon gezahlt haben.


    Du kannst ihnen doch deine Unkosten und/oder entgangene Guthaben- bzw. angefallende Überziehungszinsen in Rechnung stellen...

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Du kannst ihnen doch deine Unkosten und/oder entgangene Guthaben- bzw. angefallende Überziehungszinsen in Rechnung stellen...


    Wenn mir jemand eine Rechnung aufmachen sollte, in denen er seine UNkosten aufführt, würde ich die mit einem Grinsen in die blaue Tonne packen.

  • Mir hat die Schufa den überzahlten Betrag zurücküberwiesen. Ausgehend von einer Banklaufzeit von einem Tag kann man das als "sofort" bezeichnen.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Wenn mir jemand eine Rechnung aufmachen sollte, in denen er seine UNkosten aufführt, würde ich die mit einem Grinsen in die blaue Tonne packen.


    Ich sag nur, es gibt nicht nur Juristen und BWLler auf der Welt: Unkosten :D;)


  • ist wohl vor lauter Ebayaufruhr untergegangen. Kann hierzu noch jemand was sagen?

  • Zitat

    Original geschrieben von mager-man
    ist wohl vor lauter Ebayaufruhr untergegangen. Kann hierzu noch jemand was sagen?


    Jep. Um die Zuständigkeit musst du dir keine großen Gedanken machen. Deine örtlich nächstgelegene Schufa-Servicestelle gewährt dir auch Einblick in die über dich gespeicherten Daten. Allerdings ist das mit dem "Einblick" wörtlich zu nehmen - ein Ausdruck kostet extra und im Allgemeinen ist das Geld für den Online-Zugang da besser angelegt. Ein gültiger Lichtbildausweis wird dabei verlangt (Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung; je nach Tagesform genügt auch mal der Führerschein). Ansonsten ist das aber eine absolute Routine-Geschichte und einer der Hauptinteraktionspunkte der Schufa mit Otto Normalbürger.

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