also durch Kreditkartenanfragen der "Kreditsektor".
Bei Mobilfunkanfragen der "Telekommunikationssektor"?
Und der Basisscore nicht?
Und wird der Score für immer beeinflusst, d.h. das bekommt man nie mehr weg? :O
Danke!
Gruß.
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also durch Kreditkartenanfragen der "Kreditsektor".
Bei Mobilfunkanfragen der "Telekommunikationssektor"?
Und der Basisscore nicht?
Und wird der Score für immer beeinflusst, d.h. das bekommt man nie mehr weg? :O
Danke!
Gruß.
Wie verhält es sich eigentlich mit folgendem Fall:
Ich wollte online eine Barclaycard beantragen. Um den schriftlichen Antrag zu bekommen, muss man aber im Verlauf seine Daten eingeben und der Schufa-Klausel zustimmen. Jetzt habe ich mich aber doch gegen die Barclaycard entschieden, also das Formular nicht unterschrieben und nicht zugeschickt. Allerdings steht in meiner Schufa jetzt trotzdem "Anfrage zur Kreditkarte".
Ist es eigentlich legitim, sich hier auf eine online durchgeführte Zustimmung zu stützen (ohne rechtverbindliche Unterschrift)? Es wäre durchaus möglich, hier die Daten einer anderen Person einzugeben, und diese Person hat dann den entsprechenden Eintrag in der Schufa und dadurch wiederum einen schlechteren Score.
ZitatOriginal geschrieben von Alli
Wie verhält es sich eigentlich mit folgendem Fall:
Ich wollte online eine Barclaycard beantragen. Um den schriftlichen Antrag zu bekommen, muss man aber im Verlauf seine Daten eingeben und der Schufa-Klausel zustimmen. Jetzt habe ich mich aber doch gegen die Barclaycard entschieden, also das Formular nicht unterschrieben und nicht zugeschickt. Allerdings steht in meiner Schufa jetzt trotzdem "Anfrage zur Kreditkarte".
Ist es eigentlich legitim, sich hier auf eine online durchgeführte Zustimmung zu stützen (ohne rechtverbindliche Unterschrift)? Es wäre durchaus möglich, hier die Daten einer anderen Person einzugeben, und diese Person hat dann den entsprechenden Eintrag in der Schufa und dadurch wiederum einen schlechteren Score.
Die Schufa-Abfrage geht auch ohne Unterschrift. Die Schufa-Klausel, welche Du unterschreiben musst, besagt dagegen dass Barclaycard der Schufa Daten melden darf.
Wer bei Kredit(karten)-Anfragen oder ähnlichen Dingen die Daten von fremden Personen angibt macht sich strafbar. Ob die "falsche Person" sich bei der Schufa gegen den (eventuell schlechteren) Score und die "falsche" Abfrage wehren kann weiß ich nicht, aber ich denke mal im Zweifel wird die Schufa die Abfrage löschen.
Der neue Schufa-Score für das Quartal 02/2008 ist da und kann im Online-Account angesehen werden.
Meiner hat sich um 0,02% verschlechtert, liegt aber immer noch >98%.
MTT
ZitatOriginal geschrieben von ElChefe
Die Schufa-Abfrage geht auch ohne Unterschrift.
Das es faktisch geht ok, aber die Frage ist naturlich, ob es auch gehen dürfte bzw. sollte.
Eine Abfrage ohne dein Einverständnis darf es (eigentlich) nicht geben. Aber auch z.B. bei einem Kreditkarten-/Girokontenantrag erfolgt die Schufaabfrage meist bevor überhaupt die Identität (meist per Postident) geprüft wird -und damit ist in der Regel auch dann erst geklärt, ob überhaupt die 'richtigte' Person den Antrag gestellt hat.
Ich würde auch wette, daß man sich bei diversen Banken nach Kreditkonditionen unter falscher Identität erkundigen kann, weil viele Bankmitarbeiter sich vor der Schufaabfrage (welche Art Abfrage, ist noch ein zweites Problem) nicht einen Ausweis zeigen lassen...
ZitatOriginal geschrieben von kues
Das es faktisch geht ok, aber die Frage ist naturlich, ob es auch gehen dürfte bzw. sollte.
Eine Abfrage ohne dein Einverständnis darf es (eigentlich) nicht geben. Aber auch z.B. bei einem Kreditkarten-/Girokontenantrag erfolgt die Schufaabfrage meist bevor überhaupt die Identität (meist per Postident) geprüft wird -und damit ist in der Regel auch dann erst geklärt, ob überhaupt die 'richtigte' Person den Antrag gestellt hat.
Ich würde auch wette, daß man sich bei diversen Banken nach Kreditkonditionen unter falscher Identität erkundigen kann, weil viele Bankmitarbeiter sich vor der Schufaabfrage (welche Art Abfrage, ist noch ein zweites Problem) nicht einen Ausweis zeigen lassen...
Für eine Schufa-Abfrage genügt das berechtigte Interesse des Abfragenden. Ein schriftliches Einverständnis der abgefragten Person ist nicht notwendig.
Dass sich der Score dieser Person, durch diese Abfrage, eventuell verschlechtert steht auf einem anderen Blatt - es ist allerdings, wie gesagt, strafbar falsche Angaben zu machen.
ZitatOriginal geschrieben von ElChefe
Für eine Schufa-Abfrage genügt das berechtigte Interesse des Abfragenden. Ein schriftliches Einverständnis der abgefragten Person ist nicht notwendig.
Wie kommst du darauf? Schon in der Darstellung zum Identitätscheck der Schufa heißt es: "Mit dem IdentitätsCheck können Sie ganz mühelos Namen und Adressen von Neukunden mit dem SCHUFA-Datenbestand abgleichen. Dazu übermitteln Sie einfach die Personalien des Kunden nach dessen Einverständniserklärung an die SCHUFA" (hervorhebung von mir). Warum sollte das dann bei sensibleren Abfragen laxer sein? Mal abgesehen davon, ob es mit dem Datenschutzbestimmungen und den Schufa-Einverständisklauseln zu vereinbaren wäre.
ZitatOriginal geschrieben von MTT
Der neue Schufa-Score für das Quartal 02/2008 ist da und kann im Online-Account angesehen werden.
Meiner hat sich um 0,02% verschlechtert, liegt aber immer noch >98%.
Bin jetzt bei >94% (vorher 92%), und ich hatte in letzter Zeit keine Absagen von Handyverträgen etc.
ZitatOriginal geschrieben von kues
Wie kommst du darauf? Schon in der Darstellung zum Identitätscheck der Schufa heißt es: "Mit dem IdentitätsCheck können Sie ganz mühelos Namen und Adressen von Neukunden mit dem SCHUFA-Datenbestand abgleichen. Dazu übermitteln Sie einfach die Personalien des Kunden nach dessen Einverständniserklärung an die SCHUFA" (hervorhebung von mir). Warum sollte das dann bei sensibleren Abfragen laxer sein? Mal abgesehen davon, ob es mit dem Datenschutzbestimmungen und den Schufa-Einverständisklauseln zu vereinbaren wäre.
Schön, und wo steht hier nun etwas von schriftlicher Einverständniserklärung.
Das Einverständnis wird durch Setzen eines "Häckchens" im Onlineformular erteilt. Klar lässt sich dies leichter fälschen als eine Unterschrift, aber es reicht nunmal aus.
ZitatOriginal geschrieben von ElChefe
Schön, und wo steht hier nun etwas von schriftlicher Einverständniserklärung.
Das Einverständnis wird durch Setzen eines "Häckchens" im Onlineformular erteilt. Klar lässt sich dies leichter fälschen als eine Unterschrift, aber es reicht nunmal aus.
Ok, da hab ich das "schriftlich" schon in deinem Post vorher übersehen. Aber mein Punkt ist eben, daß sich der Schufa-Abfrager vergewissern muß, ob das 'Einverständnis' auch von der richtigen Person ist. Bei einer Identitätsabfrage kann man ja noch argumentieren, daß die 'reale' Person geschützt werden soll/kann und es damit generell 'gerechtfertigt' wäre.
Aber bei Kreditanfragen sollte meiner Ansicht nach schon etwas umsichtiger vorgegangen werden. Da sollte ein Häkchen eben nicht mehr ausreichen.
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