Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von penexpers
    Ich hätte da noch eine Frage:


    werden Schufa Einträge mit der Zeit auch gelöscht bzw. verjähren die jemals? Ich hatte vor 2,5 Jahren Zahlungsausfall bei o2 was 2 Mahnungen zur Folge hatte.


    Weiss jemand näheres?


    Es gibt verjährungsfristen bei der schufa zu finden hier .


    Generell kann nicht hinz und kunz einen eintrag veranlassen, sondern nur firmen die einen vertrag mit der schufa haben. telco und versandhäuser arbeiten in der regel mit der schufa zusammmen.


    eine mahnung wird normalerweise nicht eingetragen, sondern wenn dann der mahnbescheid.


    bei banken sieht es evtl. anders aus, da kann ein zahlungsverzug und kündigung deshalb durchaus zu einem eintrag führen...


    wenn ein eintrag gerechtfertigt ist, kann er nur nach der frist gelöscht werden, oder durch das amtsgericht oder durch das unternehmen, dass den eintrag machen hat lassen...

  • Woher Schufanachweis?


    Frage:


    Woher erhält man eigentlich einen Schufanachweis?
    bzw. kann man den bei einem Amt abholen oder muss man
    ihn für überhöhte Gebühren auf Schufa.de bestellen?


    ps. Benötige den Nachweis für einen Mietvertrag.


    Vielen Dank
    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Am schnellsten geht's, wenn du direkt zur nächsten Gschäftsstelle der Schufa gehst. Allerdings wirst du auch dort für die schriftliche Auskunft 7,60 EUR zahlen müssen. Alternativ im Internet bestellen.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Am schnellsten geht's, wenn du direkt zur nächsten Gschäftsstelle der Schufa gehst. Allerdings wirst du auch dort für die schriftliche Auskunft 7,60 EUR zahlen müssen. Alternativ im Internet bestellen.


    So sehr eilt es nicht.... Eine Variante ohne diese Gebühr gibts nicht?

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Zitat

    Original geschrieben von Jens Groß
    [...]Eine Variante ohne diese Gebühr gibts nicht?


    Zitat

    Original geschrieben von Jens Groß
    Frage:
    [...] für überhöhte Gebühren auf Schufa.de bestellen?
    [...]


    Wie kommst Du auf "überhöhte" Gebühren? Was ist denn Deine Relation dafür?


    Die Schufa bietet eine Dienstleistung, und möchte dafür einen Preis. Das ist völlig normal und mit 7,60 EUR ganz sicher noch nicht einmal kostendeckend.

  • Naja, die Gebühr ist aber ein permanenter Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, nach dem solche "Eigenauskünfte" aus Datenbanken des jeweiligen Datensammlers kostenfrei zu sein haben.


    Aber leider ist das Datenschutzrecht nicht unbedingt einklagbar und die Datenschutzbeauftragten der Länder können meist nicht mehr machen, als einen bösen Brief schreiben...
    Ab einer gewissen wirtschaftlichen Macht des Gegners haben die kaum eine Chance.
    Als fauler Kompromiss wurde dann mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ausgehandelt, dass ja die kostenlose Direkteinsicht in den Räumen der SCHUFA dem Gesetz genügen würde. Ursprünglich war das aber anders vorgesehen und nach dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes wurde auch heftig darum gestritten.

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Die Schufa bietet eine Dienstleistung, und möchte dafür einen Preis. Das ist völlig normal und mit 7,60 EUR ganz sicher noch nicht einmal kostendeckend.


    Klar ist diese Gebühr nicht die Welt. Bei mir geht es allerdings lediglich um einen kleinen Nachweis für den Vermieter und da ärgert man sich schon etwas, wenn die bei so einer kleinen Auskunft relativ viel verlangen. Die Kosten für das Ausdrucken eines kleinen Zettels und verschicken werden auf jedenfall gedeckt.


    Habe bei der Suche bei google einige Artikel darüber gelesen.
    Es geht darum, dass eben diese "Auskunft" völlig missbraucht wird. Bei mir ist es eben der Fall dass ein privater Vermieter so eine Auskunft von der Schufa will.
    Das ist eigentlich unrechtens und nicht im Sinne des Erfinders.
    Der von der Schufa verschickte Nachweis sollte eine "Eigenauskunft" bleiben.
    Leider will es sich nunmal keiner mit seinem Vermieter verscherzen, bevor er den Mietvertrag unterschrieben hat, insofern sagt keiner was dagegen.


    Daher werde ich wohl auch in den sauren Apfel beißen müssen...


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Der Vermieter darf sich gerne eine Auskunft bei der SCHUFA holen, allerdings auf seine Kosten, sofern du zugestimmt hast.


    Diese Auskunft unterscheidet sich völlig von "deiner" Eigenauskunft und ist zudem deutlich teurer, als 7,60 €.


    Ich würde keinem Vermieter "meine" Eigenauskunft überlassen; bisher hat das auch noch keiner verlangt.

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Der Vermieter darf sich gerne eine Auskunft bei der SCHUFA holen, allerdings auf seine Kosten, sofern du zugestimmt hast.


    Diese Auskunft unterscheidet sich völlig von "deiner" Eigenauskunft und ist zudem deutlich teurer, als 7,60 €.


    Ich würde keinem Vermieter "meine" Eigenauskunft überlassen; bisher hat das auch noch keiner verlangt.


    Ist leider kein Novum... Laut mehreren Artikeln über google schon oft Standard.
    Vermieter will eben diese "Eigenauskunft" (persönliche Daten kann man natürlich schwärzen).
    Der Vermieter hats damit deutlich einfacher und kostenlos und der Mieter (ich), sofern er die Wohnung denn haben will, kann dagegen auch nicht wirklich was machen....


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

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