Nein, eine normale Mahnung ist kein gerichtlicher Mahnbescheid! Dieser kann bei wiederholter Missachtung der (nicht grundsätzlich erforderlichen) Mahnung folgen.
Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.
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das heisst, die erste mahnung und auch zweite (endgültig letzte) mahnung wären normale mahnungen und keine gerichtlichen mahnbescheide. richtig?
unterscheidet sich denn ein gerichtlicher mahnbescheid sehr von einer normalen mahnung? also würde dieser dann z.b. gleich von einem anwalt kommen oder nachwievor vom gläubiger??
"Vom bestehenden Vertrag abweichendes Zahlungsverhalten:
¬ Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten
sind,
¬ Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren
Erledigung (bis zur Erledigung werden die Forderungen bis
zum letzten Zahlungseingang ggf. auf dem jeweils aktuellen
Stand vermerkt)."Den in Gänsefüschen gesetzten Text hab ich bei der Schufa gefunden. Unter anderem wird dies in der Schufaakte eines Bürgers festgehalten. Bedeutet dies denn dann doch, das Mahnungen in der Schufaakte negativ vermerkt sind?
Oder was genau bedeutet dieser Punkt "Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind"??Grüße,
Christian -
Zitat
Original geschrieben von ChristianSchwab
das heisst, die erste mahnung und auch zweite (endgültig letzte) mahnung wären normale mahnungen und keine gerichtlichen mahnbescheide. richtig?Richtig.
Zitatunterscheidet sich denn ein gerichtlicher mahnbescheid sehr von einer normalen mahnung? also würde dieser dann z.b. gleich von einem anwalt kommen oder nachwievor vom gläubiger??
Natürlich unterscheidet sich die "normale" Mahnung vom gerichtl. Mahnbescheid, der vom Amtsgericht kommt...
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Hi Andi,
danke für Deine sehr schnelle Beantwortung meiner Fragen.
Könntest Du bitte die verbliebene mit dem Gänsefüschentext auch noch beantworten?Weisst Du denn, ob Arbeitgeber im Rahmen einer Jobbewerbung eine SCHUFA-Selbstauskunft verlangen dürfen bzw. sich diese Auskunft selber bei der SCHUFA holen dürfen?
Christian
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Nein, selber holen dürfen die das nur wenn du schriftlich zustimmst. Der Arbeitgeben kann ansonsten natürlich viel verlangen. Ob du das machen musst ist eine andere Frage. Leider sitzt man dann halt öfter am kürzeren Hebel.
Ansonsten lies auch den Thread, an den deiner eben drangehängt wurde, da steht ja auch schon einiges drin
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Wenn man also wegen einer Mahnung Stufe 1 keinen negativen Schufaeintrag bekommt, heisst das auch, das das für die Mahnung Stufe 2 oder 3 auch zutrifft. Richtig?
Erst ab einem gerichtlichen Mahnbescheid wird die Schufa in Kenntnis gesetzt und negativ vermerkt.
Sehe ich das richtig?Christian
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Hallo
bei einem Mahnbescheid bekommt keinen Schufaeintrag.
Den bekommt erst wenn ein Vollstreckungs/Versäumnisurteil vorliegt.Gruss
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Zitat
Original geschrieben von AndreasMD
Und eine Frage hab ich dann noch, vielleicht ist die unlogisch:wenn man sich bewirbt wegen eines Jobs...ist es dann möglich, das der zukünftige potentielle Arbeitgeber sich eine Auskunft von der SCHUFA geben läßt um so seinen vielleicht neuen Arbeitnehmer besser einschätzen zu können?
Andreas
So unlogisch ist das nicht. Geldinstitute, Wachdienste, Geldtransportunternehmen usw. haben ein "berechtigtes Interesse", und dürfen demnach sicherlich auch eine Schufa-Auskunft einholen.
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Zitat
Original geschrieben von *Hirschi*
So unlogisch ist das nicht. Geldinstitute, Wachdienste, Geldtransportunternehmen usw. haben ein "berechtigtes Interesse", und dürfen demnach sicherlich auch eine Schufa-Auskunft einholen.
Das glaube ich weniger... Die verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis.MfG
bimmelbommel -
Ich habe aus den drei parallelen Schufa - Fragethreads nun diesen Sammelthread gebastelt.
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