Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Woher mein Wissen kam, das zugegeben nicht ganz korrekt war, aber offenbar auch nicht ganz daneben:


    § 286 I 1 BGB: "Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt der durch die Mahnung in Verzug."


    Allerdings kann diese Mahnung auch durch den gerichtlichen Mahnbescheid direkt erfolgen. Aber erst nach dessen Fristablauf beginnt die Beitreibung (und Schufaeintrag). Da das Gericht selbst nicht den Anspruch überprüft, wäre es auch nicht zu verantworten, den säumigen Zahler sofort hereinzureiten, bevor er sich dazu äußern kann.


    Es zeigt aber, dass man nach dem vergeigten Zahlungsziel eben noch nicht in Verzug ist, und auch keinen Schufaeintrag zu fürchten hat.

  • Das von Dir behauptete Erfordernis zweier Mahnungen ergibt sich aus § 286 I 1 BGB nicht. Außerdem gilt: Wer Absatz 1 liest, der sollte auch Absatz 2 und 3 lesen. Denn das ...


    Zitat

    Es zeigt aber, dass man nach dem vergeigten Zahlungsziel eben noch nicht in Verzug ist ...


    ... ist auch nicht richtig.

  • BGB § 286 Verzug des Schuldners *)
    (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem
    Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für
    die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an
    nach dem Kalender berechnen lässt,



    So sieht das aus...


    Bei einer Rechnung mit Angabe des Zahlungsziels ist eine Mahnung somit entbehrlich


    CH

  • Hallo,


    die Mahnung ist natürlich nur dann entbehrlich, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass die Rechnung mit dem Zahlungsziel auch tatsächlich den Schuldner erreicht hat. Dies ist bei Warensendungen meist der Fall (da sie im Normalfall dem Paket mit Empfangsnachweis beiliegt), wohl aber niemals bei Dienstleistungsrechnungen, da diese nicht per Einschreiben verschickt werden. Im Zweifelsfall ist die Rechnung dann halt nie angekommen :D.


    Gruß... Uwe

    T-Mobile MDAc - Nokia N73 - Nokia 6230i - Motorola RAZR V3 - Ericsson R310s "Hai" - Motorola 3200 "Knochen" ;-)

  • @chickehawk
    "Erst wenn Du im Verzug bist und der Gläubiger weitere Schritte (Mahnbescheid etc.) einlegt kann es zu einem Schufa-Eintrag kommen. "


    Meinst Du mit "Mahnbescheid" eine ganz normale Mahnung des Handyanbieters oder meinst du damit einen gerichtlichen Mahnbescheid??


    Ich frage deshalb, weil ja hier nun schon einige Male gesagt wurde, das die SCHUFA erst eingeschaltet wird, wenn gerichtliche Schritte gegen einen vorgenommen werden.


    Grüße.


    Andreas

  • Gefunden im Internet:
    "Insbesondere die Bonitätseinstufung mit Hilfe des Score-Wertes kann zu erheblichen Irritationen führen. So erfährt die Schufa beispielsweise, dass Mahnungen beispielsweise von Versandhäusern vorliegen, sie fragt allerdings nicht nach, ob ein Verbraucher sich weigert die Rechnung zu bezahlen, weil eine bestellte Ware beispielsweise reklamiert wurde."


    "Wie kommt der Score-Wert zustande?
    Pluspunkte gibt es beispielsweise, wenn jemand pünktlich und problemlos Kredite bedient und getilgt, Leasingverträge erfüllt hat. Außerdem wird hier mit berücksichtigt, ob der Kunde in einer noblen Wohngegend zu Hause ist. Eine sogenannte "schlechte" Wohngegend wird durchaus mit Minuspunkten bewertet. Wer beispielsweise in einer Gegend wohnt, wo viele Kleinkredite für den Konsum aufgenommen, aber nicht ordnungsgemäß bedient und getilgt werden, muss sozusagen in Sippenhaft mit Punktabzug rechnen. Ebenso negativ wird bewertet, wenn jemand in jüngerer Zeit häufig umgezogen ist, mehrere Girokonten eröffnet oder auch mehrere Handyverträge abgeschlossen hat."


    Also gibts nun doch schon bei normalen Mahnungen negative Schufa-Einträge??
    Was genau ist der Score-wert? Ist ein negativer Scorewert gleichzeitig ein negativer Schufa-Eintrag oder was bedeutet der?
    Heisst das, wenn man mehrere Handyverträge abgeschlossen hat, das man dann einen negativen Schufaeintrag bekommt oder einen negativen Scorewert?


    MfG


    Andreas

  • "Die kreditgebenden Unternehmen melden alle Kundendaten, die bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen, an die Schufa. Im Einzelnen sind dies:


    unter anderem:


    Forderungen die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind


    Unwidersprochene gerichtliche Mahnbescheide "


    Mit "kreditgebenden Unternehmen" sind ja sicherlich Sparkassen und Bankinstitute gemeint, richtig?
    Was ist genau mit "Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind" gemeint? Forderungen die das Bankinstitut an den Kunden gestellt hat(te)?


    Was genau ist mit "unwidersprochene gerichtliche Mahnbescheide" gemeint? Auch in dem Fall wieder in der Beziehung Kunde-Bankinstitut? Oder generell?
    Ist ein gerichtlicher Mahnbescheid gleichzusetzen mit einer normalen Mahnung die man kriegt, wenn man die Versandhandelrechnung oder Handyrechnung vergessen hat zu zahlen?? Oder ist dieser gerichtlicher Mahnbescheid ist ein Bescheid der dann kommt, wenn man alle Mahnungen hat verstreichen lassen ohne zu zahlen und dann das Gericht eingeschaltet wurde um das Geld einzutreiben? Weil beim Handyanbieter zum Beispiel kriegt man ja manchmal erstmal 2 Mahnungen bevor mit Kündigung des Handyvertrages und auch ggf. Schufaeintrag gedroht wird.


    Generelle Frage: Bleibt es dabei, das man für Mahnungen keinen negativen Schufa-Eintrag bekommt? Weil, hab eine Internetseite gefunden, in der steht, das jede Mahnung automatisch einen Schufaeintrag nach sich zieht. Ist dies wirklich so? Weil dann müßten ja Millionen Bundesbürger negative Schufaeinträge haben, weil es sicherlich ja auch mal aus Versehen passieren kann, das man vergisst eine Rechnung zu begleichen.




    MfG
    Andreas

  • Und eine Frage hab ich dann noch, vielleicht ist die unlogisch:


    wenn man sich bewirbt wegen eines Jobs...ist es dann möglich, das der zukünftige potentielle Arbeitgeber sich eine Auskunft von der SCHUFA geben läßt um so seinen vielleicht neuen Arbeitnehmer besser einschätzen zu können?


    Andreas

  • Frage wegen Definition


    Hi Leute,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Hab da mit einer Definition Schwierigkeiten.
    Hab gestern eine Mahnung bekommen wegen einer Rechnung.
    Nun hab ich mal im Internet nachgeschaut etc.
    Dort hab ich dann z.B. gefunden, das wenn z.B. das Gericht eingeschaltet (gerichtlicher Mahnbescheid) würde, das man dann einen negativen Schufaeintrag bekommt.


    Ist die Mahnung die ich bekommen habe, automatisch so ein gerichtlicher Mahnbescheid?


    Viele Grüße
    Christian

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