Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Die allgemeine Zahlungsmoral ist nicht so toll, mittlerweile ist man mit der Meinung, rechtzeitig zu zahlen, quasi in der Minderheit. Und der Staat allen voran als Musterbeispiel eines miesen Zahlers. Aber mal ehrlich, jeder hat doch schonmal ne Rechnung verlegt und dann erst bei einer Erinnerung drauf gekommen sein, was er verbummelt hat.


    In Verzug gerät man im Prinzip ohne Mahnung, allerdings setzen weiter rechtliche Schritte, Beitreibungen etc. zwei Mahnungen voraus. Und die Schufa wird erst informiert, wenn rechtliche Schritte eingeleitet worden sind. Und da vergehen in der Regel mehrere Wochen bis Monate, bis die anlaufen. Also wegen verbummelten Mahnung braucht keiner Angst vor der Schufa haben. Ziel ist nicht, ein Profil über die Zahlungsmoral zu erstellen, sondern sich vor Kunden zu schützen, die in finanzielle Schieflage geraten sind und bereits einen Posten an die Wand gefahren haben. Macht auch Sinn für beide Seiten.

  • Wie läuft das eigentlich genau mit der Schufa?
    Was oder ab wann (Mahnung, gerichtliche Mahnung, Pfändung,....) wird da eingetragen?
    Wie kommt die Schufa an die Informationen?



    Bess demnähx,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Bekommt man einen Schufa Eintrag bei ....


    • einer Rücklastschrift ?


    Wie wird ein solcher Eintrag gelöscht ?
    Nach welchem Zeitraum kann sowas geschehen ?!

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    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    ... allerdings setzen weiter rechtliche Schritte, Beitreibungen etc. zwei Mahnungen voraus.


    Woher nimmst Du denn dieses Wissen? :confused:


  • Du kannst eine Selbstauskunft einhohlen. Kostet was und dann siehst Du was da alles eingetragen ist.


    http://www.schufa.de/eigenauskunft.html


    Aber am besten frag doch mal bei Deiner Hausbank nach.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Naaamd!


    Die Schufa bekommt die Informationen von Ihren Mitgliedern. Deswegen unterschreibst Du auch nen entsprechenden Passus bei jedem (Mobilfunk) Vertragsabschluss. Viele Datenschützer sind allerdings der Meinung, das das so nicht wirklich rechtens ist, aber das is wieder ein anderes Problem.


    Ein Gerichtliches Mahnverfahren o.Ä. setzt weder Mahnung noch sonstwas voraus. Auf der Rechnung steht meist ein konkretes Zahlungsdatum. Überschreitet man dies, is man in Verzug. Viele Firmen gehen mittlerweile dazu über, gar nicht mehr zu Mahnen, sondern geben die Sache 30 Tage nach Beginn des Verzuges ihrem Inkassobüro oder ihrem Rechtsanwalt.
    Da Factoring auch immer mehr ein Thema wird, wird diese Praxis mit ziemlicher Sicherheit immer weiter Verbreitung finden.
    Ein Schritt, den ich bei der derzeit in DE vorherrschenden Zahlungsmoral mehr als nur Verstehe...
    Klar hat jeder, auch ich schonmal, eine Rechnung verlegt, und dann entsprechend ne Mahnung o.ä. kassiert, aber man muss sich auch mal vor Augen halten, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist, und wenn man wichtige Unterlagen verschlampt, muss man halt einfach die Konsequenzen tragen...


    Eine Rücklastschrift kommt normalerweise nicht sofot in Deine Schufa Kartei, allerdings z.B. bei einer Rücklastschrift, bei ders um Deine Kreditkartenabrechnung geht, wird meist äusserst drastisch gehandhabt...


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Mal eine vielleicht "dumme" Frage...
    In meiner zweiten und endgültig letzten Mahnung steht drin:
    "...erwarten wir den angemahnten Betrag bis zum 19.03.04."


    Ich hab heute den angemahnten Betrag per Eilüberweisung überwiesen. Der Betrag ist wohl auch schon beim Empfänger, also bei der Handyfirma, eingegangen.
    Damit müßte das doch erledigt sein.
    Oder heisst das "bis zum 19.03.04", das ich die Rechnung spätestens am 18.03.04 um 23:59 Uhr hätte begleichen müssen?



    MfG.


    Andreas

  • Nein. Am 19.03.04 muss der Zahlungseingang sein. Also auf dem Kontoauszug der Firma ersichtlich bzw. auf dem Konto verbucht.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Bekommt man einen Schufa Eintrag bei ....


    • einer Rücklastschrift ?


    Wie wird ein solcher Eintrag gelöscht ?
    Nach welchem Zeitraum kann sowas geschehen ?!


    Nein.


    Es wird aber vielleicht für die Rücklastschrift eine Gebühr erhoben.

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreasMD


    Oder heisst das "bis zum 19.03.04", das ich die Rechnung spätestens am 18.03.04 um 23:59 Uhr hätte begleichen müssen?


    Wie bereits geschrieben es reicht wenn es am 19ten eintrifft.


    Außerdem haben die Unternehmen eh meist noch ne Schonfrist von 2 Tagen bist sie die Zahlungseingänge kontrollieren und dann die säumigen Zahler dran kriegen.


    Von daher bist Du damit diesmal noch raus, dass nächste mal besser gar nicht so lange warten sondern gleich zahlen


    Gruß
    CH

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