Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Das mit der "besseren" Gegend ist auch so eine Geschichte. Ich habe mal gelesen, dass in Gegenden mit vielen ausländischen Nachbarn die Bewertung höher ist! Das liegt daran, dass bei vielen Ausländern es als unehrenhaft gilt, Kredite nicht zu bezahlen oder Schulden zu haben. Die Zahlungsmoral ist daher dort viel höher. Für die Schufa sind solche Gegenden daher besser angesehen als die Villenviertel :o

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    du bist doch sicherlich schon im fortgeschrittenen Alter, oder? Also deutlich in der Altersgruppe 30+ ? :D


    Wenn Du 32 als fortgeschritten betitelst, dann ja.. ;)

    Zitat

    brasax wie oft bist du umgezogen? denke oft umziehen macht ne schlechte schufa oder ?


    in den letzten zehn Jahren einmal umgezogen. Vor etwa 2 1/2 Jahren..


    Wobei die Schufa die Anzahl der Umzüge angeblich nicht wertet.

  • Zitat

    Original geschrieben von ddivana
    hast du da ne quelle für das die umzüge nicht gewertet werden ?


    Hatte ich mal vor einer Ewigkeit gelesen. Kann natürlich sein, dass es einfließt, sichr bin ich mir da nicht.. Müsste aber rauszufinden sein. Ich weiß nur, dass es damals ziemliches Aufsehen bei den Bundesdatenschützer gegeben hat, als es hieß, Umzüge werden gewertet..

  • Hab auch gelesen, dass Umzüge einen schlechteren Score verursachen können.


    Da ich selbst seit 2002 3 mal umgezogen bin, und ich deswegen keinerlei Probleme bei schufa-relevanten Sachen hatte, zählt das dann wohl doch nicht dazu.

  • ich wunder mich halt das mein score so schlecht ist. bin oft umgezogen. außer einmal begliche telefonschulden - sind erleidgt - steht nix negatives drin. hab 85 %

  • Hier die Speicherfristen:


    Entfernt werden z.B. Angaben:


    * zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung
    * über Versandkonten drei Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung über Auflösung
    * über Kredite nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung
    * zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung
    * Titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt
    * Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.


    Quelle.

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