ZitatOriginal geschrieben von Ness
Können die denn überhaupt dort Daten eintragen ohne eine Einwilligungs-Erklärung des Kunden? Das muss im Kleingedruckten stehen, oder? Es ist doch meistens nur die Schufa-Auskunft, die man unterschreiben muss.
Bei T-Mobile z.B. lautet die Klausel "ich willige ein dass T-Mobile [...] meine personenbezogenen Daten [...] an die Schufa sowie an externe Wirtschaftsauskunfteien [...] weitergibt und Auskünfte dort einholt."
Die Rechtmäßigkeit der Klausel ist m.E. durchaus problematisch, weil diese Generalklausel hinsichtlich der externen Wirtschaftsauskunfteien unbestimmt ist, der Einwilligende nach dem Grundgedanken, dem auch die Regelungen des BDSG zugrunde liegen, aber gerade vor Abgabe der Einwilligung darüber im Klaren sein soll, bei welcher Stelle seine personenbezogenen Daten verarbeitet und gespeichert werden.