Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Und das BGH Urteil ist ein herber Schlag.


    Gute Nacht!


    Wenn die Schufa nun offenlegen müsste, dass sich der Score für Banken wie folgt berechnet:

    Alter + Hausnummer - (Anzahl Kreditkarten * Quersumme der Kontonummer) + Anzahl Mobilfunkverträge/2,36 - 100 + Anzahl aller Menschen im 200m Radius um deinen Wohnort, die bereits eine EV abgegeben haben


    was hättest Du davon? Kannst auch nichts an der Zahl ändern.


    Aber hast schon Recht, es hat keinen Zweck.


    Gute Nacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Wahnsinn, was für ein Diskussionsstil.


    Vermieter verlangen, wenn überhaupt, eine Selbstauskunft - all diese Daten liegen Dir offen und werden/müssen (!), sofern sie fehlerhaft sind von der Schufa korrigiert. Dein Score interessiert den Vermieter nicht


    Deine Argumentationen sind der Hammer!


    Und bis die Schufa das korrigiert hat,lebst du in der Zeitschleife?


    Ich weiß du hältst den Artikel und andere für Quatsch,aber wenn nur der geringste Anteil der Personen im Test eine richtige Auskunft über sich erhalten hat,dann ist das für dich nicht alarmierend,oder?


    Ich nehme an,deine Auskunft stimmt soweit und wenn einmal nicht,dann machst du dir eben dann den Kopf. ;)


    Lassen wir sie eben weiter machen - Dank BGH ohne jegliche Kontrolle.


  • Nein, aber was hat das alles damit zu tun, dass der BGH entschieden hat, dass die Schufa die Berechnung des Scores nicht offenlegen muss?


    Richtig. Nichts.


    Selbstverständlich ist es alarmierend, wenn ein hoher Anteil an Auskünften falsch ist. Hier gibt es aber Kontrollmöglichkeiten und wenn die Schufa Unwahrheiten über dich verbreitet, welche ggf. kreditschädigend sind, dann geh dagegen vor. Es gibt entsprechende Gesetze.

  • Die Frau, die vor dem BGH klagte hatte übrigens einen Scorewert von 92, 9 gegenüber Banken.


    Schon wohl viel zu schlecht,um einen anständigen Kredit zu bekommen.;)

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Die Frau, die vor dem BGH klagte hatte übrigens einen Scorewert von 92, 9 gegenüber Banken.


    Schon wohl viel zu schlecht,um einen anständigen Kredit zu bekommen.;)


    Trollst Du?


    Sie hat aufgrund einer Verwechslung keinen Kredit bekommen...

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Trollst Du?


    Sie hat aufgrund einer Verwechslung keinen Kredit bekommen...


    Ja,der negative Eintrag wurde gelöscht,trotzdem ist der Scorewert nicht optimal und deswegen ist sie gerichtlich vorgegangen.


    Und wie gesagt,diese Verwechslungen kamen beim Finanztest bei 89 Personen vor und nur bei 11 waren sie richtig erfasst.


    Somit ist es durchaus denkbar,dass das Gros der Scorewerte falsch ermittelt wird,auch wenn die Einträge korrigiert wurden, denn tatsächlich überprüfbar ist das eben nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981


    Und wie gesagt,diese Verwechslungen kamen beim Finanztest bei 89 Personen vor und nur bei 11 waren sie richtig erfasst


    Das ist falsch. Es gab nicht bei 89% Verwechslungen.


    Bei 89% war die Auskunft nicht vollkommen richtig, d.h. es waren evtl. gekündigte Verträge noch aufgeführt, andere bestehende Verträge hingegen nicht gelistet oder was auch immer. Die Zahl 89% besagt aber nicht dass bei all diesen Fällen die Bonität zu schlecht eingeschätzt wurde.


    Alarmierend ist dies trotzdem, aber nicht zwingend die Schuld der Schufa, sonder ggf. auch der (nicht/falsch) meldenden Unternehmen.

  • Es konnte eben nicht ermittelt werden,ob die Vertragspartner es nicht übermittelt haben oder eben keine Geschäftsbeziehungen zur Schufa unterhielten.


    Und ich kann dir sagen,dass die kostenlose Selbstauskunft ein Mal im Jahr viel zu wenig ist,denn in den verbleibenden fast 12 Monaten kann viel passieren.


    Wenn die Post von der Bank und Co. im Briefkasten sind,ist es eben schon zu spät und die Löschung der Einträge dauert meist Wochen.


    Eine Kontrollinstanz fehlt eben gänzlich.


  • Die Schufa bietet für einmalig ein paar Euro immerhin einen Onlinezugang zu allen Daten - das bieten andere Auskunfteien nicht.


    Was heißt "zu spät"? Wenn dir durch falsche Auskünfte ein nachweisbarer Schäden entsteht dann kannst Du diesen geltend machen.


    All das hier hat aber nichts mit dem BGH Urteil zu tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe


    Was heißt "zu spät"? Wenn dir durch falsche Auskünfte ein nachweisbarer Schäden entsteht dann kannst Du diesen geltend machen.


    Als Beispiel:
    Die Bank fordert ihre Kreditkarten zurück und setzt den Dispo auf Null und das ist nicht das worst case Szenario,aber für die Betroffenen bis zur Klärung sicher ein Fiasko.



    Woanders an Geld kommen:Fast unmöglich.

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