ZitatOriginal geschrieben von ElChefe
Wieso sollte also die Schufa gezwungen sein ihr Geschäftsgeheimnis offenzulegen?
Weil die Schufa nicht mit Äpfeln handelt,sondern mit menschlichen Schicksalen?
Und wenn die Schufa jeden der fragt über deinen schlechten Ruf im Zahlungsverkehr informiert,solltest du vielleicht in der Lage sein dies zu überprüfen.
Ich könnte hier auch eine Analogie zu den Gesetzen des StGB ziehen und z.B. es dort mit der "üblen Nachrede" vergleichen - das Entscheidende ist der Wahrheitszusammenhang der Behauptung mit einem Nachweis zur Klärung.