Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Aber ganz sicher bist du dir nicht, oder? Einerseits ist mir das Risiko zu hoch, dass der Score "abrutscht" aber auf der anderen Seite hat man bei nem KK-Wechsel eigentlich eine andere Wahl, da man eine bestimmte Zeit ja immer zweigleisig fahren muss.

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Ausgangssituation 03/09:
    1x Giro, 1x KK, 2x Eplus -> Score 98,25


    04/09:
    2x Eplus weg und 1x T-Mobile dazu -> 98,61


    Bis 01/11:
    keine Änderungen -> Anstieg auf 99,01


    4/11:
    T-Mobile weg -> 99,10


    7/11:
    KK weg -> 98,98


    10/11:
    Neues Giro mit Dispo und KK dazu -> 98,70


    Seit dem ohne Veränderung:
    01/12 -> 98,38
    04/12 -> 98,22
    (ich falle weiter, obwohl ich nix mache :()


    Meine Erfahrung:
    Löschen von Handyverträgen ist gut.
    Lange Kundenbeziehungen sind gut.
    Neue Sachen sind eher schlecht, man muss sich wohl erst "beweisen"

  • Und du wirst ja auch nicht jünger ;-)


    Vielleicht bist du auch oft umgezogen?


    Spielt es denn überhaupt eine Rolle, wie viele Handyverträge man hat? Es sind ja nur Servicekontos hinterlegt.

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     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Nicht umgezogen !
    Anzahl der Handyverträge spielt ne Rolle. Wenn die unter einem Kd-Konto sind, k.A.!


    Lt. Schufa-Mitarbeiterin kommen meine "geringen Bewegungen" (obwohl sich nix geändert hat) von den in der Statistik hinterlegten Rahmenbedingungen der Referenzkunden und Berechnungsformelkorrekturen.

  • Man liest immer wieder, dass Auskunfteien Ablichtungen von Ausweispapieren verlangen. Hierfür sehe ich (bisher) keine Rechtsgrundlage. Selbst einer Klage auf Auskunftserteilung muss kein Legitimitätsnachweis beigefügt werden.


    Gibt es hierzu gesicherte Infos? ich hatte schon überlegt eine Anfrage zu stellen ... allerdings auf üblichem (schriftlichen) Weg und ganz selbstverständlich ohne Beifügung irgendwelcher Ablichtungen persönlicher Unterlagen, sofern dies nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Gibt es Erfahrungen?


    Frankie



    Zusatzfrage:
    Ist eine gesetzliche Sanktion vorgesehen, wenn der Verpflichtete die Auskunft ohne ausreichenden Grund verweigert?

  • Selbstverständlich kann die Auskunftsdatei dir die geforderten Informationen verweigern, bis du deine Aktivlegitimation hinreichend dargelegt hast.


    Wenn du dich davor scheust, Kopien deiner Ausweispapiere der Nachfrage beizulegen, kannst du selbstverständlich auch direkt den Klageweg wählen. In diesem Fall trägst du aber die Anwalts- und Gerichtskosten selber, da die Auskunftsdatei keinen Anlass zur Klage gegeben hat.


    PS: Das Bild eines leicht querulanten Davids, der das Recht auf seiner Seite hat und tapfer gegen Goliath kämpft, gefällt dir ganz gut, oder?

  • Bei den Auskunfteien, die bisher eine Ausweiskopie verlangten hat es bisher immer gereicht, wenn alle Informationen bis auf diejenigen, die man sowieso angeben muss, sprich Name, Anschrift und Geburtsdatum geschwärzt waren. Von daher sehe ich da kein Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ...
    Wenn du dich davor scheust, Kopien deiner Ausweispapiere der Nachfrage beizulegen, kannst du selbstverständlich auch direkt den Klageweg wählen. In diesem Fall trägst du aber die Anwalts- und Gerichtskosten selber, da die Auskunftsdatei keinen Anlass zur Klage gegeben hat.
    ...


    Glücklicherweise sieht auch der Datenschutzbeauftragte auf Bundesebene das anders (vgl. vorstehenden Link):


    "Wenn Sie ihrem Auskunftsersuchen eine (geschwärzte) Ausweiskopie beifügen, erhalten Sie die Auskunft möglicherweise schneller. Falls Sie das nicht möchten, die Auskunftei aber dennoch eine Kopie verlangt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde."


    Mit David gegen Goliath hat es wenig gemein, wenn man nicht an jedem Unfug teilnimmt, den die Masse vormacht. Ich habe im übrigen noch nie erlebt, dass ein Gericht zm Nachweisr der Aktivlegitimation eines Klägers eine Ausweikopie verlangt und bei Nichtvorlage die Klage abweist. Ideen haben manche ... :rolleyes:


    Frank

  • man sollte auch die vorherigen absätze lesen und nicht nur die rosinen rauspicken.


    die arme aufsichtsbehörde. und wir alle dürfen das auch noch bezahlen, wenn sich ein beamter diesen unfug annimmt... ich hoffe, das schreiben landet direkt im papierkorb.

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