ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
Das lautet im BDSG-Text: "... [§ 28a] ... (2) ... Satz 1 gilt nicht für Giroverträge, die die Einrichtung eines Kontos ohne Überziehungsmöglichkeit zum Gegenstand haben. ..."
Wenn man seinen Score trotz vieler Konten schonen möchte, kann man nun Giros auf Guthabenbasis aussen vor lassen.
Also wie ist das nun zu verstehen; ist ein Girokonto ohne eingeräumten Dispokredit schon ein Konto ohne Überziehungsmöglichkeit? Oder muss selbst die Möglichkeit zur geduldeten Überziehung ausgeschlossen sein?