ZitatOriginal geschrieben von visioneer
Bei besonders schwerwiegenden, vorsätzlich begangenen Verletzungen d. Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht, ist die Leistungsfreiheit des Versicherers auf 5000€ beschrängt!
...darauf wird sich hier dei versicherung berufen, allerdings wäre das dann wirklich ein Promivorteil, der meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist und gegenüber allen anderen auch unfähr wäre, die für den Kübelböck dann demnaächst höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen hätten!
Das hat nichts mit Promivorteil zu tun, das wird bei jedem "Nichtpromi" auch so gehandhabt.
Zitat
Aber man beachte auch folgenden Passuns:
Kraftfahrzeugversicherung:
Ausgeschlossen vom versicherungsschutz sind:
3) Unfälle durch Schwarzfahren
Sprich eigentlich muß Kübelböck oder der Halter aus eigener Tasche zahlen! Und hier wird es Kübelböckt treffen, spätestens wenn der Halter sagt er hat das Geld nicht....
Fahrzeugversicherung = Kasko, d.h. (wie schon erwähnt) muss D.K. für den Astra aufkommen. Den LKW-Schaden trägt die Haftpflichtversicherung.
Die Versicherung zeigt sich im Fall D.K. weder besonders kulant noch kann hier die Rede von einem Promivorteil sein.