Küblböck schwer verletzt !

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Grad kam bei Punkt 12 die Meldung das D.K. nur 5000€ an die Versicherung zahlen muß! Die Versicherung des Astras übernimmt ansonsten den kompletten Schaden der geschätzt bei ca. 150.000€ liegt. Das kann doch wohl nicht sein oder? Würd mich mal interessieren welche Versicherung das ist, so nen Promibonus find ich echt zum ko**en. So ein Glück wie der Typ hat wird er bestimmt auch noch nach dem Jugendstrafrecht bestraft....



    Sicher zahlt ersteinmal die Haftpflichtversicherung des Astras den Schaden des geschädigten Verkehrsteilnehmers.
    Und wenn diese dann Herrn Küblböck mit 5.000 € in Regress nehmen will ist dieses eine Entscheidung der Versicherung. Aber wer sagt denn das sie nicht den Versicherungsnehmer (sprich den Fahrzeughalter) heranzieht, und dieser dann die Differenz von 145.000 € tragen muss?

  • am samstag starb ein 37 jähriger freund von küblböck beim verkehrsunfall gegen einen laster.. Auch muss D.K. scheinbar noch mindestens 2 wochen im krangahaus bleiben. Der typ der wo ihn aus dem fahrzeug gerettet hat hat gemeint es wär ein mädchen und erkannte D.K. gar nicht.

    sorry fuer die feehla

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Sicher zahlt ersteinmal die Haftpflichtversicherung des Astras den Schaden des geschädigten Verkehrsteilnehmers.
    Und wenn diese dann Herrn Küblböck mit 5.000 € in Regress nehmen will ist dieses eine Entscheidung der Versicherung. Aber wer sagt denn das sie nicht den Versicherungsnehmer (sprich den Fahrzeughalter) heranzieht, und dieser dann die Differenz von 145.000 € tragen muss?


    Die Versicherung hat wohl ne Pressemitteilung rausgehen lassen das der Schaden von Ihr übernommen wird & jediglich D.K. 5000€ zahlen muß... Sie selbst übernimmt die restlichen Kosten und wird auch keiner anderen Person ggü. weitere Ansprüche stellen.
    Das die Versicherung das so entscheiden kann ist mir auch klar.... deshalb hab ich ja auch gesagt Promibonus!
    Das dies so Dir oder mir nicht so passiert wäre ist Dir hoffentlich klar.... U know what i mean?! ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Da das ja nach der geistigen Reife entschieden wird, käme das Erwachsenenstrafrecht für ihn ohnehin nicht in Frage.



    So sehr man darüber auch lacht aber da ist wirklich was wahres dran... :D

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Die (Haftpflicht-) Versicherung muss zahlen (lt. Pflichversicherungsgesetz). Liegt eine Grobfahrlässigkeit oder gar ein Vorsatz vor, dann kann der Versicherungsnehmer afaik bis max. 5000€ in Regress genommen werden.


    Ich denke, dass dieser Fall hier eingetreten ist. Das gilt aber nicht für Kaskoschäden, d.h. den blauen Astra wird D.K. aus eigener Tasche ersetzen müssen. Dagegen spricht eigentlich nur, dass D.K. weder der Besitzer des Fahrzeugs noch der Versicherungsnehmer ist. Wie das aber zu werten weiss ich nicht, vielleicht können die TT-Juristen etwas dazu sagen? ;)


    So wird z.B. auch bei Betrunkenen vorgegangen. Wenn sie einen Crash bauen, dann müssen sie sich an den Haftpflichkosten mit 5K € beteiligen.

    Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Das die Versicherung das so entscheiden kann ist mir auch klar.... deshalb hab ich ja auch gesagt Promibonus!

    Sollte das wirklich so sein (wiederspricht sich eigentlich mit meiner obigen Aussage), dann spricht das nicht gerade für die Versicherung....

    mfg supersiggi

  • Also, ich mag den ja nicht, aber verdient hat selbst diese Nervensäge das nicht!


    Aber vielleicht hat es seiner Stimme zu besserung verholfen und sein überhebliches Auftreten etwas vermindert... Mein damit, vielleicht hat er sich jetzt selber mal ein wenig die Flügel gestutzt!


    Jedenfalls ist sicher das die Versicherung das Geld wiederholt und dazu auch noch schön aus meinem gesammelten Werk des Sachverständigenwesens folgendes:


    I)


    Fahren ohne Fahrerlaubnis §21 StVG


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer


    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl es die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder diese zum zeitpunkt entzogen ist


    2. als Halter anordnet oder zuläßt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.


    (2) Mit freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit geldstrafe bis zu 100 tagessätzen wird bestraft, wer


    1. dieses tat nach absatz (1) fahrlässig begeht


    2. hier unwichtig


    3. hier unwichtig


    II)


    Zum Versicherungsrecht:
    § 152 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherte den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hat!!!


    --> Grobe Fahrläßigkeit reicht als Grund für einen Haftungsausschuss der Versicherung nicht aus!!


    III)


    Obligenheiten:
    3) Schwarzfahrerklausel:
    Das Fahrzeug darf nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht oder dieses wissentlich zugelassen werden! Ein Regressanspruch seitens der Versicherung besteht hier nur gegen den Schwarzfahrer, nicht gegenüber Halter oder Eigentümer. etc....
    4) Führerscheinklausel:
    Das fahrzeug darf auf Öffent. Wegen/Platzen nicht benutzt, bzw. dieses zugelassen werden, wenn der Fahrer nicht die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat! Regressanspruch besteht hier grundsätzlich gegenüber dem Fahrer. gegenüber Halter/Eigentümer nur dann, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig zu verantworten hatte, dass der Fahrer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis war!


    IV)


    Fahrzeugversicherung:
    Ausschlüsse des Versicherungsschutzes:
    Wie auch in dere Fahrzeughaftpflichtversicherung unterliegen dem Versicherten in der Fahrzeugversicherung folgende Obligenheiten nach §2b AKB:
    -Verwendungsklausel
    -Rennfahrerklausel
    -Schwarzfahrerklauel
    -Führerscheinklausel
    -Alkoholklausel


    so denn, was das bedeutet ist ja wohl klar, es können sowohl die Mitfahrer (Halter), wie der Kübelböck selber zur Verantwortung gezogen werden. Strafrechtlich wird sowieso ein Verfahren eingeleitet, Zivilrechtlich wird sich die Versicherung das Geld von Halter oder Kübelböck wiederholen! Des weiteren wir er wahrscheinlich ein Führerscheinverbot für eine festgesetzte Zeit erhalten. In diesen Fällen meist sechs Monate bis zwei Jahre, je nach schwere des Vergehen!
    MFG
    v.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ach ja zu den oben erwähnten 5000 Euro noch folgendes:


    Oblingenheitsverletzung:
    Regressansprüche des Versicherers im Falle von OV:


    --> vor Eintritt des Versicherungsfalls : bis zu 5000€
    --> im Versicherungsfall: bis zu 2500€


    Bei besonders schwerwiegenden, vorsätzlich begangenen Verletzungen d. Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht, z.B.


    - unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    - unterlassene Hilfeleistung
    - Abgabe Wahrheitswidriger Angaben gegenüber dem Versicherer, etc.


    ist die Leistungsfreiheit des Versicherers auf 5000€ beschrängt!


    darauf wird sich hier dei versicherung berufen, allerdings wäre das dann wirklich ein Promivorteil, der meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist und gegenüber allen anderen auch unfähr wäre, die für den Kübelböck dann demnaächst höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen hätten! Irgendwie wird so etwas ja schließlich umgelegt! Aber man beachte auch folgenden Passuns:


    Kraftfahrzeugversicherung:
    Ausgeschlossen vom versicherungsschutz sind:
    1) unwichtig
    2) unwichtig
    3) Unfälle durch Schwarzfahren
    4)...... 7) unwichtig
    8) Darüber hinaus gelten auch die Ausschlüsse nach §2b Abs. 3 AKB (Rennveranstaltungen, Innere Aufruhr, Führen ohne Führerschein, etc...) wieder!!!


    Sprich eigentlich muß Kübelböck oder der Halter aus eigener Tasche zahlen! Und hier wird es Kübelböckt treffen, spätestens wenn der Halter sagt er hat das Geld nicht....


    So als Nachtrag
    v.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)


  • Und so wie ich heute die Sprecherin von Punkt 12 verstanden wird er es definitv nicht zahlen.... Vielleicht erfährt man dazu ja nochmal was.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    hier die dpa-Meldung zu den erwähnten 5.000 €.


    http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1343130&dbci=1&search=küblböck#


    Der Text schließt eine spätere Regressforderung Seitens der Versicherung
    gegenüber dem Vesichrungsnehmer meineserachtens NICHT aus.


    Da steht aber auch nichts Gegenteiliges... glaube mir, das wird die Versicherung selbst bezahlen und fertig. Wahrscheinlich als Werbekosten... :D Aber irgendwie find ich das schon ein Unding,

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • zu beachten ist hier wer zu dem Thema Stellung nimmt. Es ist der GDV (Ggesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), nicht die betroffene Versicherung! Der GDV macht mit dieser Meldung doch nur Eigenwerbung nach dem Motto "sehet her, wir die versicherer zahlen auch bei umstrittenen Fällen"
    Im Grunde erläutert der GDV jedoch nur die rechtliche Situation.



    In ein par Monaten schert sich keiner mehr um den Fall und der Haftpflichtversicherer, der den Großteil gezahlt hat, kann sich in aller Ruhe daran machen und den Versicherungsnehmer zur Kasse bitten.


    Sollte hier eine Versicherung tatsächlich einmal freiwillig aus eigener Tasche zahlen, so wäre meine gesamte Anschauung des Versichrungswesens falsch!

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