Küblböck schwer verletzt !

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Das ist wahr. Aber das ist Zufall und kann man nicht beeinflussen. Sollen wir in diesem Thread über Erdbeben diskutieren und "ihm" die Schuld geben? Verstehst du wie ich das meine? Es ist zwar traurig, aber darüber lässt sich hier nicht diskutieren - man kann es nur hinnehmen. Es ist nicht beeinflussbar.


    Bei Daniel K. kann man sehr wohl was sagen, weil das ne Persönlichkeit ist, die nun mal in Deutschland sehr bekannt ist und er hat Schuld an dem was er tut und darüber lässt sich nunmal herrlich diskutieren ;) Das sieht man auch an den Postingszahlen, dabe ist die Meldung garnicht so lange her :D


    Gruß,
    DOminik


    Nein, natürlich soll hier nicht über das Erdbeben diskutiert werden. Das kann man genauso wenig ändern wie die Blödheit von Küblböck. Sowohl solche Naturkatastrophen wie das Erdbeben als auch Unfälle wie der von Küblböck geschehen immer wieder. Aber dass so ein Autounfall mehr Aufsehen erregt als so ne Katastrophe wie in Marokko wundert mich schon.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Es ist nunmal eine Straftat. Und so etwas gehoert hart bestraft.

    Unser Strafrecht differenziert aber klar zwischen


    Vergehen: z.B. Beleidigung, Ladendiebstahl, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, ...


    und


    Verbrechen: z.B. Raub, Mord, Vergewaltigung, ...

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wahrscheinlich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis ge. § 21 StVG.
    Bei mangelnder geistiger Reife evtl. unter Anwendung des Jugendstrafrechts :D


    Ich denke eher an ne Gefährdung des Strassenverkehrs gem. §315c StGB, Absatz 2a, evtl. noch 2e in Tateinheit mit fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG.


    Ob die Körperverletzungen seperat verfolgt werden hängt davon ab ob sie nen Strafantrag stellen. Kleinere Verletzungen wird wird die Staatsanwaltschaft wohl nicht selber verfolgen.


    Ich denke wenn keine Körperverletzung mitverfolgt wird, dann wirds auf so 60 - 85 Tagessätze hinauslaufen, wenn ne Körperverletzungen hinzukommen, werden es je nach Zahl so 90 - 120 Tagessätze, oder ne Freiheitsstrafe von so 6 Monaten auf Bewährung.

  • Um was geht es hier eigentlich gerade? :rolleyes: :confused:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein


  • Die Art der Straftat ist für die Unterscheidung Vergehen/Verbrechen nicht relevant, entscheidend ist lediglich das Mindestmaß der Strafdrohung, vgl. § 12 StGB


    Zitat


    Ich denke eher an ne Gefährdung des Strassenverkehrs gem. §315c StGB, Absatz 2a, evtl. noch 2e in Tateinheit mit fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG.


    Es gibt keinen § 315c Absatz 2a :D Du meinst wohl eher Absatz 1 Nummer 2a?
    Und woher nimmst du den erforderlichen Tätervorsatz?


    Wenn schon dann die Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeitskombination aus § 315c III Nr.2, welche aber m.E. nicht einschlägig ist, das das Erfordernis der Rücksichtlosigkeit hier nicht erfüllt ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Die Vorfahrt hat er ihm ja genommen, aus Staatsanwaltsicht könnte man dann ermitteln und dann den Teil einstellen. Dann bleibt nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

  • Zitat

    Original geschrieben von Helge
    edit: SunnyStar: Nö, Andi hat im Prinzip schon Recht. Das einzige Posting was man sich sparen könnte war deins.

    Nee, Du hast es echt noch nicht kapiert. :rolleyes:
    Ein Kommentar wie der von Andi ist in diesem Thread genauso unangebracht, wie der damalige Kommentar von benz-driver zum Tod von Marco Pantani.


    Eine öffentliche Person wie z.B. D.K. steht nun mal im Interesse der breiten Bevölkerung. Das ist nun mal so, auch wenn ich selbst definitiv kein D.K. Fan bin.


    Nur jedesmal darauf hinzuweisen, daß ein Unfall von Otto Normalverbraucher niemanden interessiert, ist in solchen Thread's absolut unangebracht.


    SunnyStar

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar


    Nur jedesmal darauf hinzuweisen, daß ein Unfall von Otto Normalverbraucher niemanden interessiert, ist in solchen Thread's absolut unangebracht.


    SunnyStar



    und warum? Weil man sich dann an das Schicksal von anderen auch noch erinnert fühlt und merkt, dass man sich darüber eigentlich nie Gedanken macht? Sorry, aber 1) hatte Küblbock nur nen Unfall, 2) passiert das wirklich x-mal am Tag... so ein Hinweis von Andi ist ja keine Geringschätzung dessen was passiert ist, nur denke ich rückt es die Verhältniosse schon recht gerade.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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