Brille kaputt - Garantie?

  • Gewaehrleistung Brillengestell


    Hallo,


    diese alte Geschichte moechte ich gerne nochmals aufgreifen.
    Der Sachstand:
    vor 6 Jahren kaufte ich eine (sehr, sehr teure) TITAN Brille. Angeblich unzerbrechlich. Der Verkaeufer fuehrte mir das Biegen des Buegels um 180 Grad vor, was mich ueberzeugte.


    Nach 2 Jahren brach der erste Buegel. Anstandslos ersetzt.


    Weitere 2 Jahre "auf Kulanz" ersetzt.


    Weitere 2 Jahre (jetzt) wieder gebrochen
    . Aber , jetzt Gewaehrleistung abgelehnt, 2 jaehrige Frist ueberschritten.#


    Grundsatzfrage:
    greift eine Gewaehrleistung(sfrist) bei einem Artikel der nie kaputt gehen kann ????? -> Originalton Verkaeufer und Prospekt , den ich leider nicht mehr habe. Natuerlich sind die Glaeser ausgeschlossen.


    Ein Ersatzbuegel kostet ohne Einbau (Service-Einbau kostenlos ) 120 EURO natuerlich wieder TITAN.


    DANKE fuer moeglichst fundierte Auskunft

  • Re: Gewaehrleistung Brillengestell


    Zitat

    Original geschrieben von ghmdb
    Grundsatzfrage:
    greift eine Gewaehrleistung(sfrist) bei einem Artikel der nie kaputt gehen kann ?????


    Einfache Antwort: NEIN!


    Gewährleistung ist unabhängig von irgendwelchen Versprechen oder Zusagen seitens des Herstellers.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Eben. Zumal es eine Eigenschaft wie "geht nicht kaputt" weder in der Praxis gibt, noch liesse sich sowas in ein Vertragswerk klopfen. So eine Klausel wäre unsinnig und unwirksam.


    Und dem Verkäufer sowas zu glauben, hat auch eine Spur von Naivität.

  • Mal eine kleine Hilfe für euch:
    Randlose Brillen halten mehr als andere aus. Vorrausgesetzt ihr kauft bei einem guten Optiker der Hoya Eyas Material verarbeitet. Dieses Material bricht nicht, ist zäh elastisch und extrem wiederstandsfähig. Zudem dünn da 1.6 er Brechungsindex. Das Material gibt es nur mit Hartschutzschicht und Superentspiegelung oder Lotos. Auch als Angebotsware, also nicht einmal teuer. So ausgerüstet bricht keine Randlose. Fielman verbaut dieses Material nicht.

  • brillengestell


    naivitaet bei Zusagen des Herstellers - nicht nur Verkäufer - darueber kann man anderer meinung sein bei einem "Nasenfahrad" um damals noch 1800 DEM einschliesslich Glaeser die ja bei einem Buegelbruch auch kaputt gehen koennten.


    Der Auto Hersteller sagt heutzutage doch auch: erst nach fruehestens 6 Jahren erster Wartungsdienst. Und, wenn ich dies glaube , weil ich bisher bereits nach 1 Jahr den Wartungsdienst machen musste, bin ich naiv.
    NEIN Danke da habe ich hier eine andere Antwort erwartet
    Ich kaufe so was teures nur dann, wenn ich weitere Folgekosten einspare. Dass man deshalb naiv ist , na Ja.....


    Die Antwort von "diger" kann die so verstanden werden, dass es bei solchen Vertragsgrundlagen, was ja solch eine Zusage ist , ueberhaupt keine Gewaehrleistung, Garantie oder sonstwas gibt, sondern unser gutes altes BGB greift ???


    ghmdb

  • Man muß unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.


    Gewährleistung wird gesetzlich geregelt. Dabei spielen aussagen, versprechen oder sonstige Hinweise seitens des Herstellers, Lieferanten oder Händlers keine Rolle.


    Dann gibt es noch die Garantie. Die kann jeder freiwillig geben wie er lustig ist. Das ist quasi eine Zusatzvereinbarung zwischen dem Kunden und (meistens) dem Hersteller. Manche Garantien muß man auch kaufen, z.B. bei Notebooks.


    Aber eine Aussage auf einem Werbeplakat ist kein Garantievertrag.


    Und rein gesetzlich interessiert das schon gar nicht. Auch wenn der Optiker Dir da irgend etwas vorführt spielt das keine Rolle. Wichtig ist der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Händler. Was dort geschrieben steht, spielt eine Rolle.


    Aber die Gewährleistung von 2 Jahren hast Du als Privatkunde so oder so.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • brille


    joerg-michael unsere antworten ueberschnitten sich.


    Vollkommen richtig, genauso wurde mir damals argumentiert und auch ich spreche von "HOYA" randlos. die Glaeser entsprechen Deinen genannten.
    Damals waren diese Brillen /Glaeser eben noch teurer..........Fielmann war damals noch nicht so stark........


    ghmdb

  • "lifetime warranty" ist in DL nicht durchsetzbar bzw. kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Hier muss jede Garantiezusage befristet sein.


    Die unbegrenzte Garantie gibts nur bei den Amis, allerdings findet man die manchmal auch hier, wenn der US-Werbeflyer einfach nur übersetzt wurde.
    Was dann auf Kulanz läuft, z.B. beim deutschen Leatherman-Importeur (die werben hierzulande ja oft mit den originalen US-Texten, ist wieder eine andere Sache.

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    "lifetime warranty" ist in DL nicht durchsetzbar bzw. kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Hier muss jede Garantiezusage befristet sein.


    Die Fa. Lands' End Deutschland kann davon ein Lied singen... :D


    Die hatten das damals hier versucht gehabt.


    Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Die unbegrenzte Garantie gibts nur bei den Amis, allerdings findet man die manchmal auch hier, wenn der US-Werbeflyer einfach nur übersetzt wurde.


    Aber auch die können im Kleingedruckten das ganze entsprechend anpassen. Die können z.B. bei einem Notebook eine Lebenslange Reparatur "garantieren", aber gleichzeitig im Kleingedruckten z.B. Akkus ausnehmen. Oder die Garantie verweigern, bei grobfahrlässiger Behandlung, etc.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Klar, ein "Grundrecht" auf "unlimited lifetime warranty" gibts bei den Amis auch nicht.
    Nach dem, was man so im Messerforum hört, ist Leatherman-DL wohl recht kulant und schickt oft ein neues Werkzeug bei verschlissener/abgebrochener Klinge. Genauso eine grosse US-Rucksackbude im Hochpreisbereich. Aber Rechtsanspruch ist das nicht!


    Die längsten einklagbaren Garantiefristen in DL dürften so bei 3 oder 5 oder 10 Jahren liegen, analog zu den Höchstlaufzeiten bei privaten (Versicherungs-)Verträgen. Und auch da kann man einschliessen/ausschliessen was man will, tja, ist nunmal so.

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