Gewaehrleistung Brillengestell
Hallo,
diese alte Geschichte moechte ich gerne nochmals aufgreifen.
Der Sachstand:
vor 6 Jahren kaufte ich eine (sehr, sehr teure) TITAN Brille. Angeblich unzerbrechlich. Der Verkaeufer fuehrte mir das Biegen des Buegels um 180 Grad vor, was mich ueberzeugte.
Nach 2 Jahren brach der erste Buegel. Anstandslos ersetzt.
Weitere 2 Jahre "auf Kulanz" ersetzt.
Weitere 2 Jahre (jetzt) wieder gebrochen
. Aber , jetzt Gewaehrleistung abgelehnt, 2 jaehrige Frist ueberschritten.#
Grundsatzfrage:
greift eine Gewaehrleistung(sfrist) bei einem Artikel der nie kaputt gehen kann ????? -> Originalton Verkaeufer und Prospekt , den ich leider nicht mehr habe. Natuerlich sind die Glaeser ausgeschlossen.
Ein Ersatzbuegel kostet ohne Einbau (Service-Einbau kostenlos ) 120 EURO natuerlich wieder TITAN.
DANKE fuer moeglichst fundierte Auskunft