Ich als Laie würde das Brechen eines unkaputtbaren Bügels als fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auffassen. Somit bestünde ein Mangel in der Lieferung, der unverzüglich nach Entdecken des Mangels zu rügen ist. Allerdings denke ich (wie gesagt: Laie!!!) dass es auch bei einer Mangelrüge Ausschlussfristen gibt. Will heißen, das nach einer bestimmten Zeit der Zug einfach abgefahren ist. Immerhin ist der Kauf schon 6 Jahre her, irgendwann muss bei Verträgen auch Rechtsfrieden eintreten.
Brille kaputt - Garantie?
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Zitat
Original geschrieben von CLK
Ich als Laie würde das Brechen eines unkaputtbaren Bügels als fehlen einer zugesicherten Eigenschaft auffassen.Ich bezweifle sehr, das auf dem Kaufvertrag diese Eigenschaft zugesichert wurde. Was der Optiker so erzählt oder auf irgendwelchen Prospekten steht, ist KEINE zugesicherte Eigenschaft.
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Kennst du dich da aus oder ist das deine Meinung? Ich denke nämlich (wie gesagt, Laie) dass die zugesicherten Eigenschaften des Verkäufers während des Verkaufsgespräches auch ein Teil des Kaufvertrages ausmachen. Schließlich ist für einen Kaufvertrag keine Form vorgeschrieben. Und da er im konkreten Gespräch war kann man die Aussagen des Verkäufers meiner Meinung nach nicht als Angebot abtun.
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Das Problem einer mündlichen Aussage ist nur, wie beweisen?
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ich weiss -auch als Laie - nicht, wer in solchem Fall Beweislast haette. Wie oben erwaehnt, handelt es sich um ein Markenprodukt .
Der Hersteller bewirbt die Eigenschaft noch heute , deshalb waere ein Beweis - dass beworben wird - kein Problem.
Ob dies ausreichen wuerde ist fraglich.
Trotzdem bin ich der Ansicht, dass in solchen Faellen die 30 jaehrige Frist des BGB gilt. Wobei der Unternehmer nur eine zehnjaehrige Aufbewahrungspflicht seiner Unterlagen, hat:Ich moechte das ganze nicht ausufern lassen. ich sehe, dass man auf Kulanz angewiesen ist. Wobei ein Markenhersteller ueblicherweise mehr Interesse hat als ein "Nachbauer"
Danke fuer Eure Zuschriften
ghmdb -
Redest du von Titanflex Brillen?
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Moin,
also Zippo z.B. hat füher zumindest auch eine lebenslange Garantie auf seine Feuerzeuge gewährt. Da konnte man, mit einem am Baggersee gefundenen verrosteten Feuerzeug in den Tabakladen gehen, und hat ein neues bekommen :). Bzgl. randlose Brille, bin ich persönlich sehr zufrieden mit der memory-flex . Die Brille muss bei mir sehr leiden, und ist imho wirklich unkaputtbar (ausgenommen die Gläser natürlich. Das eine hat einen kleinen, nicht störenden Sprung bekommen).
Bzgl. der Versicherungen bei Optikern (ausgenommen Fielmann), habe ich die Erfahrung, das diese eh nur 50% des Glases bezahlen. Dafür kosten die für ein Jahr auch nur 10€. Habe ich gerade vorgestern bei meiner Sonnenbrille mit Stärke herausfinden dürfen. Somit hat mich der Glasbruch nur 20€ gekostet. Laut Aussage der Mitarbeiterin des Optikers hat sie 3,5 Std. daran gesessen :eek: (und sie arbeitet da schon seit zig Jahren).greetz
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joerg-michael
JA
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Dann ist die Behauptung das diese Brillen unzerstörbar sind nicht so ganz richtig. Und das Eschenbach das so veröffentlicht auch nicht. Eher das Gegenteil. Es ist in den Merkblättern und Verarbeitungshinweisen zu Tiflex Brillen von Materialermüdung, Lebendsdauer, Bruchbelastung und Wärmeverhalten ausführlich beschrieben. Falls ein "überschlauer" Optiker dir das anders erzählt hat mach einfach eines: Wechsel den Optiker!
Tiflex bricht, das ist Fakt. Bei andauernder "kuck mal was ich mit meiner Brille machen kann - bieg-" langt ein Jahr und sie ist durch. Am meisten in den Knickstellen des Steges.
Tiflex ist eine Entwicklung die ursprünglich mal für Kinderbrillen entwickelt wurde. Die Herren der Schöpfung fanden die auch toll, und so ist heute die Kollektion fast ausschliesslich Kinder / Herren. Die Idee war und ist, eine Brille anpassen und nie wieder nachträglich biegen müssen. Um Flex dauerhaft in eine andere Form zu bringen muss es über 130° erwärmt werden.
Und zum Schluß, so ganz richtig ist der Name Titanflex auch nicht, es hat mit Titan ziemlich wenig zu tun, jede billige Titanbrille chinesischer Herkunft hat mehr Titan als die Flex.
Eschenbach ist um das Wohl der Träger sehr bemüht. Solange man guter Kunde ist werden Bestellungen für Bruch-Ersatzteile immer vorrangig sofort ausgeführt ohne das defekte Teil vorab einzusenden. Ein erstklassiger Service den kaum eine andere Firma bietet.
JM -
Zitat
Original geschrieben von ghmdb
Trotzdem bin ich der Ansicht, dass in solchen Faellen die 30 jaehrige Frist des BGB gilt.
Mit welcher Begründung? Die gesetzliche Verjährungsfrist von Mängelansprüchen beim Kauf einer Sache sind in § 438 klar beschrieben, du hast max. 2 Jahre (außer bei arglistig verschwiegenen Mängel) gesetzliche Gewährleistung.
Wenn der Hersteller oder der Verkäufer die was von "Lebenslanger Haltbarkeit" erzählt, dann hat das mit Gewährleistung nichts zu tun, diese ist keine Zusicherung einer Funktionsbeschaffenheit, sondern sagt lediglich aus, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei gewesen sein muss.
Du befindest Dich also ausschließlich im Bereich der Garantieleistung des Herstellers (ggf. auch Optikers wobei äußert fraglich ist ob Du mit dem eine Garantieabsprache getroffen hast). Die Garantiebedingungen kann der Hersteller selbst frei vorgeben, wird ein Garantietausch also abgelehnt schaut man am Ende in die Röhre.
Wenn Du also zum Optiker gehst und eine Mängelbeseitigung aufgrund von Gewährleistung einforderst ist es völlig ok wenn er diese mit Hinweis auf Verjährung ablehnt. Du müsstest also explizit die Inanspruchnahme der "Lebenslangarantie" verlangen um zu sehen was an diesem Werbeversprechen denn wirklich dran ist.
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